Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/485 7. Wahlperiode 08.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Polizeieinsätze in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Nach Ansicht der Landesregierung entspricht die Kleine Anfrage 7/485 nicht den Bestimmungen von § 64 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg- Vorpommern. Gemäß § 64 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages (GO LT) dürfen sich Kleine Anfragen „nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und müssen so formuliert sein, dass sie von der Landesregierung in kurzer Form beantwortet werden können.“ Dieser Anforderung wird nach Ansicht der Landesregierung diese Kleine Anfrage nicht gerecht, da sich der Fragesteller nicht auf einen bestimmten Sachverhalt bezieht, sondern pauschal das gesamte Einsatzgeschehen (Präsenz) an verschiedenen Einsatzorten über den Zeitraum von mehreren Jahren inklusive weitergehender Beschreibungen zu Anzahl der Einsatzkräfte, Mannstunden und Ort abfragt. Im Übrigen wäre der Arbeitsaufwand für eine vollumfängliche Bearbeitung so hoch, dass er mit der sich aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern ergebenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Drucksache 7/485 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/357 ergeben sich Nachfragen. 1. Wie viele Mannstunden von Polizeikräften sind durch ständige beziehungsweise temporäre Präsenz an den Orten Marienplatz in Schwerin, am Marktplatz in Neubrandenburg und dem Kröpeliner Tor- Center in Rostock beziehungsweise im näheren Umfeld (zwei Kilometer) der genannten Orte von 2013 bis 2017 angefallen (bitte jahresweise aufschlüsseln)? Die Landesregierung führt keine Statistiken über ständige beziehungsweise temporäre Präsenz von Polizeikräften an bestimmten Orten oder im näheren Umfeld. Eine Auflistung von Mannstunden von Polizeikräften durch ständige beziehungsweise durch temporäre Präsenz ist dementsprechend nicht möglich. Für die drei abgefragten Plätze gilt beziehungsweise galt lagebedingt jeweils folgende Festlegung : Auf dem Marienplatz in Schwerin erfolgen Präsenzmaßnahmen der Polizeiinspektion Schwerin mit Unterstützung des Landesbereitschaftspolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern seit Juli 2016. Am Kröpeliner-Tor-Center in Rostock erfolgten Präsenzmaßnahmen der Polizeiinspektion Rostock von Januar bis März 2017. Hierzu erfolgten ebenfalls Unterstützungsleistungen des Landesbereitschaftspolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern. Am Marktplatz in Neubrandenburg wurden keine Präsenzmaßnahmen mit Unterstützung durch das Landesbereitschaftspolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. 2. Wie oft kam es im Zeitraum von 2013 bis 2017 zu Einsätzen an und in Erstaufnahmeeinrichtungen (z. B. Nostorf/Horst) sowie an und in Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern? Welcher Art waren diese Einsätze (bitte nach Ort und Art des Zwischenfalls sowie die Zeitdauer jedes Einsatzes in Mannstunden aufschlüsseln)? Für die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Nostorf/Horst liegen folgende Zahlen vor. Zeitraum Anzahl der Vorgänge 2013 1.181 2014 1.291 2015 737 2016 291 Januar - März 2017 98 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/485 3 Die hohe Zahl an Vorgängen in den Jahren 2013 und 2014 hat ihre Ursache in der damaligen Verfahrensweise. Grundsätzlich wurden alle in die EAE aufgenommenen Personen einzeln durchsucht. Zu jeder Person wurde in den Jahren 2013 und 2014 jeweils ein Vorgang angelegt, woraus in der Recherche ein Einsatz wird. Von dieser Verfahrensweise der einzelnen Vorgangsanlegung wurde ab dem Jahr 2015 abgesehen, sodass sich von da an geringere Vorgangszahlen /Einsatzzahlen ergeben. Die Erhebung von Einsätzen im Zusammenhang mit weiteren „Gemeinschaftsunterkünften“ müsste von Hand erfolgen, da diese keinen recherchierbaren Begriff darstellen. Auch hier gilt, dass der Arbeitsaufwand so hoch wäre, dass er schon mit der sich aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ergebenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 3. Wie oft kam es im Zeitraum von 2013 bis 2017 zu Einsätzen an und in Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, die der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern dienen? Welcher Art waren diese Einsätze (bitte nach Ort und Art des Zwischenfalls sowie die Zeitdauer jedes Einsatzes in Mannstunden aufschlüsseln)? Die Landesregierung versteht die Frage dahingehend, dass sie sich auf alle unbegleiteten minderjährigen Nichtdeutschen bezieht, die einen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Derartige Übersichten sind der Landesregierung nicht bekannt. Eine Aussage über Einsätze an entsprechenden Einsatzorten ist demzufolge nicht möglich.