Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/488 7. Wahlperiode 04.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der AfD Stationäre Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen in der Universitätsmedizin Rostock (UMR) und der Universitätsmedizin Greifswald (UMG) auf geschützten/geschlossenen Stationen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie groß ist das Einzugsgebiet? Für wie viele Menschen besteht der Auftrag der stationären Versorgung bei psychischen Erkrankungen für die Universitätsmedizin Rostock (UMR)? In dem „Plan zur Weiterentwicklung eines integrativen Hilfesystems für psychisch kranke Menschen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom August 2011 sind die Versorgungsregionen gemäß Psychischkrankengesetz (PsychKG M-V) dargestellt. (http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/gesundheit/Gesundheitsversorgung/ Psychiatrische-Hilfen/?id=4665&processor=veroeff) Das Einzugsgebiet der Versorgungsregion Rostock umfasst die Hansestadt Rostock und den nördlichen Teil des Landkreises Rostock (ehemaliger Kreis Bad Doberan). Für über 300.000 Menschen hat die Universitätsmedizin Rostock (UMR) einen Versorgungsauftrag. Die UMR kann auch Patienten behandeln, die nicht aus diesem Einzugsgebiet kommen. Drucksache 7/488 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie groß ist das Einzugsgebiet? Für wie viele Menschen besteht der Auftrag der stationären Versorgung bei psychischen Erkrankungen für die Universitätsmedizin Greifswald (UMG)? Das Einzugsgebiet der Versorgungsregion Greifswald umfasst die Universitäts- und Hansestadt Greifswald, den nördlichen Teil des Landkreises Vorpommern Greifswald mit der Insel Usedom und den nördlichen Teil des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (ehemaliger Kreis Demmin). Diese Versorgungsregion hat eine Bevölkerung von über 200.000 Einwohnern. Die UMG kann auch Patienten behandeln, die nicht aus diesem Einzugsgebiet kommen. 3. Wie viele Betten auf sogenannten geschützten/geschlossenen Stationen, die der Versorgung akut-psychiatrischer, fremd-, oder selbstgefährdender Patienten dienen, standen der UMR und der UMG planmäßig 2005 bis 2017 zur Verfügung, in denen zum Beispiel eine Unterbringung nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) oder Betreuungsrecht nach BGB nötig war (bitte nach Klinik, Jahr, Station und Bettenanzahl auflisten)? Im Krankenhausplan 2012 des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die psychiatrischen Krankenhäuser, die an der Regelversorgung teilnehmen, mit der konkreten Bettenanzahl für die Fachbereiche Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgeführt. Eine Aufteilung der Betten für geschlossene Stationen erfolgt nicht, insofern liegen der Landesregierung über die Anzahl dieser Betten an der UMR keine Erkenntnisse vor. Die UMG hat bisher keine Patienten nach dem PsychKG M-V oder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) behandelt. 4. Wie viele Patienten wurden tatsächlich auf denen in Frage 3 genannten Stationen von 2005 bis 2017 stationär behandelt (bitte nach Klinik, Jahr, Station, Bettenanzahl auflisten)? Der Landesregierung liegen zur Anzahl der Patienten der geschlossenen Station der UMR keine Erkenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/488 3 5. Auf welcher Grundlage, in welcher Form und in welchen Abständen erfolgt die Berechnung des Bedarfs an benötigten Betten auf diesen Stationen? Im Krankenhausplan 2012 des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bettenanzahl der Fachabteilungen Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Kinder- und Jugendpsychiatrie festgelegt. Im Abschnitt 5.2 des Krankenhausplanes 2012 ist das Procedere einer Bettenerhöhung oder einer Bettminderung geregelt. Der Bedarf an Betten für geschlossene Stationen wird nicht ermittelt und auch nicht festgelegt. 6. Wie erfolgt die Berechnung des Personalschlüssels für diese Stationen der UMR und der UMG? a) Wie hoch ist dieser derzeit? b) Wie häufig wird dieser Schlüssel überprüft und angepasst? 7. Welche Regelungen für die personelle Mindestbesetzung gibt es für diese speziellen Stationen der UMG und UMR aufgrund des erhöhten Pflege- und Sicherheitsaufwandes? Die Fragen 6, a), b) und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Der Personaleinsatz für psychiatrische Abteilungen richtet sich nach der Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psych-PV). Diese Verordnung bildet auch die Grundlage für den Personaleinsatz auf geschlossenen psychiatrischen Stationen. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über den konkreten Personalschlüssel der geschlossenen Station der UMR vor.