Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/489 7. Wahlperiode 09.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Situation nicht förderungsbedürftiger Kinder an Inklusionsschulen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023 sieht die Einrichtung von Inklusionsschulen im Rahmen der Ausgestaltung von „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ vor (Inklusionsstrategie Kapitel 4.10). Auf der Grundlage der Strategie wird die Ausgestaltung an den Schulstandorten für die Förderschwerpunkte Hören, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung sukzessive erfolgen, sodass das Jahr 2023 einen ersten Meilenstein in der Ausrichtung dieses Prozesses darstellt. Derzeit werden Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Hören, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung im Gemeinsamen Unterricht der zuständigen Schule oder an den Überregionalen Förderzentren beschult. Die Bildungsstrategie in Mecklenburg-Vorpommern sieht die Umwandlung von Regelschulen und Förderschulen für besonders bedürftige Kinder zu gemeinsamen Inklusionsschulen bis zum Jahr 2023 vor. So sollten etwa Schüler mit und ohne Behinderung, leistungsstarke und lernschwache Kinder von Anfang an eine gemeinsame Schulklasse besuchen und voneinander lernen (http://www.bildungmv .de/fruehkindliche-bildung/inklusion/). Drucksache 7/489 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie groß ist die durchschnittliche Klassenstärke an Inklusionsschulen im Vergleich zu konventionellen Schulen? Die Klassenstärke an „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ ist abhängig von der konkreten Anzahl an Schülerinnen und Schülern, die den jeweiligen Standort anwählen werden, und kann erst auf dieser Grundlage konkretisiert werden. 2. Wie entwickeln sich die schulischen Leistungen der nicht förderungsbedürftigen Kinder im Vergleich zur entsprechenden Jahrgangsstufe an konventionellen Schulen? Da die Einrichtung der „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ sich derzeit noch in der Planungsphase befindet, liegen der Landesregierung noch keine Erfahrungswerte aus Mecklenburg-Vorpommern zur Leistungsentwicklung vor. Einschlägige Forschungsergebnisse belegen jedoch, dass sich die Effekte der Inklusion nicht generell negativ auf die Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf auswirken [vergleiche: Möller, Jens (2013): Effekte inklusiver Beschulung aus empirischer Sicht. In: Jürgen Baumert, Volker Masuhr, Jens Möller, Thomas Riecke-Baulecke, Heinz- Elmar Tenorth und Rolf Werning (Hrsg.): Inklusion. Forschungsergebnisse und Perspektiven (Schulmanagement-Handbuch Seite 15-37)] 3. Inwieweit wird den Lernkapazitäten leistungsstarker Schüler an Inklusionsschulen besonders Rechnung getragen? Die Lernkapazitäten leistungsstarker Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen eines individualisierten Unterrichtes auf der Grundlage kontinuierlicher Lernstandsermittlungen diagnostiziert und gefördert. Im Rahmen des Ausbaus der Begabtenförderung stellt das Land zudem personelle Kapazitäten zur Verfügung. 4. Inwiefern hat sich das Niveau des Unterrichtsstoffes an Inklusionsschulen im Vergleich zu konventionellen Schulen verändert? An „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ werden Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Hören, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes der jeweiligen Schulart unterrichtet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/489 3 5. Welche besondere Ausbildung/Förderung müssen die Lehrkräfte an Inklusionsschulen aufweisen? An allen „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ werden Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Kompetenz sowie Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung zusätzlich eingestellt. Lehrkräfte an Grundschulen und an Regionalen Schulen sowie an Gymnasien und an Gesamtschulen , die als „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ fungieren, erhalten bedarfsorientierte Fortbildungsangebote. 6. Gibt es ein erhöhtes Aufkommen von Gewalt und/oder „Mobbing“ auf dem Schulgelände? Die Einrichtung der „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ befindet sich im Rahmen der Umsetzung der Inklusionsstrategie in der Planungsphase, sodass derzeit noch keine Aussagen zu meldepflichtigen Vorfällen von Gewalt und/oder Mobbing auf dem Schulhof vorliegen.