Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. November 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/49 7. Wahlperiode 22.11.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Geplanter Übergang des Staatlichen Museums Schwerin in die Verantwortlichkeit des Finanzministeriums und ANTWORT der Landesregierung 1. Welches Konzept (Analysen, Gutachten, Prüfaufträge) bildet die Grundlage der Entscheidung, das Staatliche Museum in die Verantwortlichkeit /Zuständigkeit des Finanzministeriums zu übertragen? Wann und unter wessen Zuständigkeit wurde aufgrund welcher Zielstellungen ein solches Konzept/Gutachten/Analyse erstellt? Im September 2013 wurde das Berliner Beratungsunternehmen für Kultur- Ausstellungsmanagement EXPONATUS mit der Erarbeitung von Betriebs- und Marketingkonzepten für die Schlösser, die sich zum damaligen Zeitpunkt in der Betreuung des Finanzministeriums befanden, beauftragt. EXPONATUS identifizierte als größtes Hemmnis bei der effizienten Verwaltung und Vermarktung der staatlichen Schlösser und Gärten die Zersplitterung der Zuständigkeiten auf verschiedene Landesinstitutionen (Finanzministerium, Betrieb für Bau und Liegenschaften, Staatliches Museum Schwerin). Es erging eine Empfehlung zum Zusammenschluss der Administrationen in einer Institution, wie dies in den anderen Bundesländern üblich ist. Drucksache 7/49 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Anlässlich des Ergebnisses dieser Studie und gemäß Ziffer 59 der Koalitionsvereinbarung für 2011 bis 2016 haben das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das Finanzministerium deshalb im Jahr 2014 gemeinsam beschlossen, bei der Vermarktung der landeseigenen Schlösser und Gärten intensiver zusammenzuarbeiten. Dazu wurden paritätisch besetzte Arbeitsgruppen zu den Themen Finanzen, Kommunikation, Produkte und Corporate Identity/Corporate Design mit Kolleginnen und Kollegen aus - dem Staatlichen Museum Schwerin, - dem Betrieb für Bau und Liegenschaften, - der Landtagsverwaltung, - dem Landesmarketing sowie - dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und - dem Finanzministerium gebildet. Als Ergebnis dieser Zusammenarbeit stellte sich eine Zusammenführung der Zuständigkeiten als sachgerecht und geboten dar. 2. Inwieweit wurde hinsichtlich der Aufrechterhaltung kulturentwicklungspolitischer , wissenschaftlicher und den Bildungsauftrag betreffender Leistungen/Funktionen des Staatlichen Museums eine Risikoabwägung vorgenommen? Die kulturentwicklungspolitischen, wissenschaftlichen und den Bildungsauftrag betreffenden Leistungen/Funktionen des Staatlichen Museums bleiben uneingeschränkt erhalten. 3. Welche Auswirkungen ergeben sich auf den Personalbestand des Staatlichen Museums? Mit dem Übergang in den Geschäftsbereich des Finanzministeriums ergeben sich keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Staatlichen Museums. 4. Inwiefern sind Veränderungen hinsichtlich des laufenden Betriebes des Museums geplant? Derzeit sind keine Veränderungen hinsichtlich des laufenden Betriebes geplant. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/49 3 5. Inwieweit ist es vorgesehen, zukünftig Exponate des Museums häufiger und in größerer Anzahl den Schlössern zur Verfügung zu stellen? a) Existiert bereits ein Konzept diesbezüglich und falls ja, wer hat es erarbeitet? b) Falls nicht, wann wird es erarbeitet? Zu 5, a) und b) Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. Dem Staatlichen Museum Schwerin eröffnen sich erweiterte Ausstellungsmöglichkeiten in den Schlössern Mirow, Bothmer und Granitz. Hierzu wird ein Konzept erarbeitet, der Zeitpunkt steht noch nicht fest. 6. Wie wird mit dem Risiko umgegangen, dass die Sammlung des Staatlichen Museums zukünftig nur noch als Teil der Schlösserverwaltung gesehen werden könnte? Inwiefern bestünde die Gefahr einer Abwertung? Die Sammlungsbestände werden durch die Objekte der Schlösser- und Gärtenverwaltung ergänzt und gestärkt. Ein Risiko oder die Gefahr einer Abwertung des Staatlichen Museums Schwerin besteht daher nicht. 7. In welcher Form ist eine Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. der Leitung des Staatlichen Museum bisher erfolgt bzw. ist eine Beteiligung vorgesehen? Falls ja, in welcher Form? Die von den organisatorischen Veränderungen betroffenen Beschäftigten werden gemäß den geltenden personal- und haushaltsrechtlichen Regelungen überführt. Im Rahmen dieser Regelungen werden die jeweils zuständigen Interessenvertretungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt. Der Leiter des Staatlichen Museums Schwerin ist in den fachlichen Diskurs zur Bildung einer einheitlichen Schlösserverwaltung seit Jahren eingebunden gewesen.