Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/490 7. Wahlperiode 26.04.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Stephan J. Reuken, Bert Obereiner und Ralf Borschke, Fraktion der AfD Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz - Mitverdienst an Windkraftanlagen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Bürger nutzen bis zum heutigen Zeitpunkt die Möglichkeit einer Beteiligung an Windkraftanlagen im Rahmen des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern? Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz ist am 28.05.2016 in Kraft getreten und findet Anwendung auf Vorhaben, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung ab diesem Zeitpunkt beantragt wurde. Die Beteiligungs-Offerte kann, soweit die Genehmigung im Sinne von § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegt, frühestens zwei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme der ersten zum Vorhaben gehörenden Windenergieanlage gemacht werden und muss bis zu deren Inbetriebnahme erfolgt sein. Die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden Vorhaben sind in ihrer Umsetzung noch nicht so weit vorangeschritten beziehungsweise befinden sich noch in der Genehmigungsphase , sodass bislang noch keine Offerte von Gesellschaftsanteilen vorgenommen wurde. Von daher konnte auch noch keine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Drucksache 7/490 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. An welchen Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich diese Bürger genau? 3. Werden Investitionen und Gewinne der Bürger erfasst? Wenn ja, wie hoch sind die bisherigen Investitionen und die erzielten Gewinne der Bürger bis zum heutigen Zeitpunkt? 4. Welche Gemeinden nutzen bis zum heutigen Zeitpunkt die Möglichkeit einer Beteiligung an Windkraftanlagen im Rahmen des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern? 5. Wie hoch sind die bisherigen Investitionen und die erzielten Gewinne der einzelnen Gemeinden bis zum heutigen Zeitpunkt? Die Fragen 2, 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Derzeit erfolgt noch keine Beteiligung unter Anwendung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, sodass dazu Angaben nicht möglich sind (siehe auch Antwort zu Frage 1).