Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/491 7. Wahlperiode 28.04.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Stephan J. Reuken, Bert Obereiner und Ralf Borschke, Fraktion der AfD Windenergieerlass für Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche zeitlichen Pläne gibt es seitens der Landesregierung, den in Punkt 72 der Koalitionsvereinbarung angekündigten Windenergieerlass auf den Weg zu bringen? Das federführende Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat Anfang des Jahres mit den Aufgaben zur Erarbeitung eines Windenergieerlasses entsprechend der Ziffer 72 der Koalitionsvereinbarung 2016 - 2021 zwischen SPD und CDU über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern begonnen. Die Herausgabe des Windenergieerlasses ist für das Jahr 2019 geplant. 2. Welche konkreten Regelungen wird der Windenergieerlass beinhalten? Der Windenergieerlass soll einen Leitfaden für den weiteren Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern darstellen, mit dem Ziel, Planungssicherheit und Transparenz zu schaffen sowie Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Insbesondere soll er unter Aufarbeitung aller gesetzlichen Regelungen und richterlichen Entscheidungen zum Thema für behördliche Entscheidungsträger als eine Orientierungshilfe im Abwägungsprozess dienen sowie als Planungsgrundlage für Projektentwickler. Drucksache 7/491 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wann soll der Windenergieerlass endgültig in Kraft treten? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.