Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/493 7. Wahlperiode 04.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Verwendung der unverbrauchten Bundesmittel aus dem Betreuungsgeld und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die unverbrauchten Bundesmittel aus dem Betreuungsgeld werden den Kommunen entsprechend der aktuellen Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen bei der Finanzierung nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) als Zuweisung zur Verfügung gestellt werden. Unter Zugrundelegung dieser Finanzierungsanteile und bei Berücksichtigung der anteiligen Elternbeitragsübernahmen ergibt sich ein Finanzierungsverhältnis von 30 vom Hundert für das Land und 70 vom Hundert für die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landkreise geben 50 vom Hundert der ihnen zugewiesenen Mittel an die Wohnsitzgemeinden weiter. Am 21. Juli 2015 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz über das Betreuungsgeld für verfassungswidrig. Nach dem Wegfall des Betreuungsgeldes wurden und werden die frei werdenden Mittel von der Bundesregierung an die Länder und Kommunen für Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung verteilt. 1. Wie viele der Mittel aus dem ehemaligen Betreuungsgeld wurden bisher zu welchem Zeitpunkt von der Bundesregierung an das Land Mecklenburg-Vorpommern weitergereicht? Das Land hat vom Bund aus dem ehemaligen Betreuungsgeld Mittel in Höhe von 6.479.000 Euro im Jahr 2016 und in Höhe von 14.794.000 Euro im Jahr 2017 erhalten. Drucksache 7/493 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Summen wurden in Mecklenburg-Vorpommern bisher zu welchem Zeitpunkt von der Landesregierung an die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte für die Verbesserung der Kindertagesförderung verteilt? Die von der Landesregierung in den Jahren 2016 und 2017 den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung zugewiesenen Mittel können der folgenden Tabelle entnommen werden. Landkreis und kreisfreie Stadt 2016 (in Euro) 2017 (in Euro Landeshauptstadt Schwerin 397.027,32 668.997,60 Hansestadt Rostock 1.004.865,98 1.315.212,00 Landkreis Ludwigslust-Parchim 492.257,54 1.355.600,40 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 488.567,72 1.654.888,80 Landkreis Nordwestmecklenburg 350.346,90 1.033.528,80 Landkreis Rostock 579.665,48 1.439.484,00 Landkreis Vorpommern-Greifswald 714.456,58 1.495.406,40 Landkreis Vorpommern-Rügen 507.812,49 1.392.882,00 Insgesamt 4.535.000,00 10.356.000,00 3. Nach welcher Berechnung und welchem Verteilerschlüssel erfolgt die Verteilung der unverbrauchten Mittel aus dem Betreuungsgeld an die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte? In Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden, den kreisfreien Städten und den Landkreisen wurden die in der Antwort zu Frage 2 genannten Mittel wie folgt verteilt: - Im Jahr 2016 wurden 50 Prozent der Mittel den Landkreisen und kreisfreien Städten nach den in Vollzeitäquivalente umgerechneten belegten Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege am Stichtag 1. November 2015 zugewiesen. Weitere 50 Prozent wurden nach dem Anteil der in Vollzeitäquivalente umgerechneten belegten Plätzen von Kindern mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege am Stichtag 1. November 2015 den Landkreisen und den kreisfreien Städten zur Weiterleitung an die Wohnsitzgemeinden zugewiesen. (Quelle: Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales). - Im Jahr 2017 wurden die Mittel nach der Anzahl der Kinder im Alter von 0- bis 10 Jahren am 31. Dezember 2015 den Landkreisen und kreisfreien Städten zugewiesen (Quelle: Statistisches Amt, Statistische Berichte, Bevölkerung nach Alter und Geschlecht in Mecklenburg-Vorpommern, Teil 2: Gemeindeergebnisse, 2015, Tabelle 3.1). Davon beträgt der Anteil für die Wohnsitzgemeinden 50 Prozent. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/493 3 4. Welche Beschlüsse über den Einsatz der Mittel aus dem Betreuungsgeld wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils gefasst? Der Landesregierung liegen keine Angaben über die Beschlüsse der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verwendung der in der Antwort zu Frage 2 genannten Mittel vor. 5. Für welche konkreten Zwecke zur Verbesserung der Kindertagesförderung und in welcher Höhe wurden die Mittel aus dem Betreuungsgeld in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten bisher eingesetzt? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Wie viele Mittel aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld stehen in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich für das Jahr 2018 zur Verfügung? Für das Jahr 2018 stehen dem Land voraussichtlich insgesamt 16.629.000 Euro an nicht verbrauchten Betreuungsmitteln zur Verfügung. 7. In welcher Höhe sollen die nicht verbrauchten Mittel für das Jahr 2018 auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden? Die Landesregierung wird im Jahr 2018 den Landkreisen und kreisfreien Städten voraussichtlich insgesamt 11.640.300 Euro zuweisen. Angaben zu den auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte entfallenden Beträgen können noch nicht gemacht werden, da die statistischen Angaben über die Anzahl der Kinder im Alter von 0- bis 10 Jahren am voraussichtlich 31. Dezember 2016 vom Statistischen Amt noch nicht veröffentlicht sind.