Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/498 7. Wahlperiode 09.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Verwaltungsaufwand der Landesregierung sowie dazugehöriger Ministerien und Institutionen durch die Europäische Union und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung und deren angeschlossene Ministerien und Institutionen haben sich mit vielen Anfragen und verwaltungstechnischen Abläufen zu befassen. Die Zeit zur Bearbeitung von anliegenden Arbeitsprozessen wird auch durch den Einfluss der Europäischen Union in Anspruch genommen. 1. Wie hoch ist der zeitliche Verwaltungsaufwand der Landesregierung und dazugehöriger Ministerien und Institutionen in den letzten zehn Jahren für die Prüfung und Angleichung von Verwaltungsvorschriften, Gesetzen, Richtlinien sowie Regelungsentwürfen von EU-Vorgaben (bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren und Stunden)? 2. Welchen prozentualen Anteil haben diese Aufgaben am gesamten Verwaltungsaufwand der Landesregierung und deren angeschlossenen Ministerien und Institutionen innerhalb der letzten zehn Jahre (bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der zeitliche Verwaltungsaufwand für die Angleichung von Rechtsvorschriften an höherrangiges Recht wird, unabhängig davon, welche Stufe in der Normenhierarchie das höherrangige Recht einnimmt, also Bundesrecht, Europarecht oder internationales Recht, nicht erfasst. Drucksache 7/498 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Da es im bestehenden Mehrebenensystem häufig Wechselwirkungen zwischen höherrangigen Rechtsvorschriften verschiedener Ebenen gibt, wäre eine eindeutige Zuordnung in der Regel auch nicht möglich. Darüber hinaus wäre der Arbeitsaufwand für eine solche Erfassung so hoch, dass dieser mit der sich aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ergebenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 3. Wie hoch war der aus dem zeitlichen Bedarf heraus entstehende zusätzliche Personalbedarf in den vergangenen zehn Jahren? 4. Wie hoch war der aus dem Personalbedarf resultierende zusätzliche finanzielle Verwaltungsaufwand der Landesregierung und dazu gehöriger Ministerien und Institutionen in den letzten zehn Jahren für die Angleichung von Verwaltungsvorschriften, Gesetzen, Richtlinien und Regelungsentwürfen von EU-Vorgaben (bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahr und Personal- und Sachkosten für die Prüfung)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Da die Einhaltung und die Umsetzung höherrangigen Rechtes zu den originären Aufgaben jedes Mitarbeiters der Landesregierung gehört, sind für die Wahrnehmung dieser Aufgaben keine Stellen extra ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.