Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/500 7. Wahlperiode 08.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Antisemitisch motivierte Übergriffe an Schulen Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung erfasst Daten zu meldepflichtigen Vorfällen von besonderer Bedeutung nach der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns vom 29. Januar 2010. Daten zu Vorfällen, die der Kategorie religiöser Extremismus zuzuordnen sind, werden statistisch seit dem Schuljahr 2015/2016 erfasst. Im Schuljahr 2015/2016 wurden 127.380 Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen beschult, davon 6.381 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund . Jüngst wurde bekannt, dass an einer Berliner Gemeinschaftsschule ein 14- jähriger Schüler jüdischer Religionszugehörigkeit die Schule verlassen hat, nachdem er antisemitisch motivierten Beleidigungen und sogar tätlichen Angriffen ausgesetzt war (Berliner Zeitung vom 02.04.2017; http://www.berliner- woche.de/schoeneberg/politik/antisemitischervorfall -an-friedenauer-gemeinschaftsschule-d122143.html). Eine Befragung von Schülern im Auftrag des Bundesinnenministeriums ergab, dass deutlich mehr muslimische Schüler Vorurteile gegenüber Juden haben als nicht muslimische Schüler (https://www.welt.de/vermischtes/article 163337123/Antisemitismus-ist-wieder-hoffaehig-die-Hemmungen-sindgefallen .html). Drucksache 7/500 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Sind Fälle dieser Art an Schulen Mecklenburg-Vorpommerns aus den letzten zehn Jahren bekannt, in denen Schüler jüdischen Glaubens oder auch nur jüdischen Hintergrunds Opfer von antisemitisch motivierten Beleidigungen oder körperlichen Angriffen geworden sind? Wenn ja, welche Fälle sind dies? 2. Bei welchen dieser Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet? Welche Fälle konnten durch ein Strafurteil beendet werden? 3. In wie vielen dieser Fälle wurde gegen Personen muslimischen Glaubens ermittelt? In wie vielen Fällen wurden Personen muslimischen Glaubens wegen dieser Fälle verurteilt? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Im Schuljahr 2015/2016 wurde in der Kategorie religiöser Extremismus ein Vorfall erfasst. Im aktuellen Schuljahr ist bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Fall bekannt. Ein Bezug zwischen den in Rede stehenden meldepflichtigen Fällen und den erstatteten Anzeigen wird von der Landesregierung statistisch nicht erfasst.