Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/504 7. Wahlperiode 09.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Politisch motivierte Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern im ersten Quartal 2017 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Den nachstehenden Antworten liegt das ab dem 01.01.2017 gültige Definitionssystem politisch motivierte Kriminalität zugrunde. Die im Folgenden für das erste Quartal 2017 aufgeführten Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität geben die bislang beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern mit Stand vom 31.03.2017 eingegangenen Meldungen wieder und haben daher nur vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und Bewertungen noch verändern. Auf Beschluss der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder werden politisch motivierte Straftaten seit dem 1. Januar 2017 in nunmehr fünf Phänomenbereichen erfasst. 1. Wie viele politisch motivierte Straftaten sind der Landesregierung differenziert nach Phänomenbereichen im ersten Quartal 2017 bekannt geworden? In den einzelnen Phänomenbereichen wurde folgende Straftatenzahl erfasst: „Rechts“: 205 „Links“: 25 Drucksache 7/504 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 „Ausländische Ideologie“: 0 „Religiöse Ideologie“: 1 „Sonstige/nicht zuzuordnen“: 10 2. Wie viele dieser politisch motivierten Straftaten sind jeweils den Themenfeldern bzw. Angriffszielen Hasskriminalität, Fremdenfeindlichkeit , Antisemitismus, Polizei und Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden? Die Zuordnung zu den angefragten Themenfeldern beziehungsweise Angriffszielen ist wie nachstehend erfolgt: „Rechts“: 37 Straftaten fremdenfeindlich, 9 Straftaten antisemitisch, 11 Straftaten gegen die Polizei, 7 Straftaten gegen Links „Links“: 3 Straftaten gegen die Polizei, 15 Straftaten gegen Rechts Die jeweils anderen Straftaten ließen sich keinem der angefragten Themenfelder beziehungsweise keinem der angefragten Angriffsziele zuordnen. 3. Wie viele politisch motivierte Gewalttaten sind der Landesregierung differenziert nach Phänomenbereichen im ersten Quartal 2017 bekannt geworden? In den einzelnen Phänomenbereichen wurde hierzu folgende Straftatenzahl erfasst. „Rechts“: 9 „Links“: 4 „Ausländische Ideologie“: 0 „Religiöse Ideologie“: 1 „Sonstige/nicht zuzuordnen“: 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/504 3 4. Wie viele dieser politisch motivierten Gewalttaten sind jeweils den Themenfeldern bzw. Angriffszielen Hasskriminalität, Fremdenfeindlichkeit , Antisemitismus, Polizei und Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden? Die Zuordnung zu den angefragten Themenfeldern beziehungsweise Angriffszielen ist wie nachstehend erfolgt: „Rechts“: 7 Straftaten fremdenfeindlich, 1 Straftat gegen die Polizei, 1 Straftat keinem der angefragten Themenfelder beziehungsweise keinem der angefragten Angriffsziele zuzuordnen „Links“: 4 Straftaten gegen die Polizei 5. Wie viele Propagandadelikte (§§ 86, 86a des Strafgesetzbuches) sind der Landesregierung differenziert nach Phänomenbereichen im ersten Quartal 2017 bekannt geworden? In den einzelnen Phänomenbereichen wurde hierzu folgende Straftatenzahl erfasst: „Rechts“: 141 „Links“: 1 „Ausländische Ideologie“: 0 „Religiöse Ideologie“: 0 „Sonstige/nicht zuzuordnen“: 3 6. Wie viele dieser Propagandadelikte sind jeweils den Themenbereichen Hasskriminalität, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zugeordnet worden? Sechs Straftaten wurden als fremdenfeindlich und eine Straftat als antisemitisch eingestuft. Der Hasskriminalität wurde kein Propagandadelikt zugeordnet. Drucksache 7/504 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Wie viele Verletzte (und gegebenenfalls Todesopfer) infolge politisch motivierter Straftaten sind der Landesregierung differenziert nach Phänomenbereichen im ersten Quartal 2017 bekannt geworden? Die Zahl der Verletzten ergibt sich zu den einzelnen Phänomenbereichen wie nachstehend. Todesopfer waren nicht zu beklagen. „Rechts“: 6 „Links“: 1 „Ausländische Ideologie“: 0 „Religiöse Ideologie“: 1 „Sonstige/nicht zuzuordnen“ 0 8. Wie viele dieser Verletzten (und gegebenenfalls Todesopfer) sind Opfer einer politisch motivierten Straftat, die den Themenfeldern bzw. Angriffszielen Hasskriminalität, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus , Polizei und Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden? Die Zuordnung zu den angefragten Themenfeldern beziehungsweise Angriffszielen erfolgte wie nachstehend. „Rechts“: 4 aufgrund einer fremdenfeindlichen Straftat, 1 aufgrund einer Straftat gegen die Polizei, bei einem Verletzten besteht kein Zusammenhang zu den angefragten Themenfeldern beziehungsweise Angriffszielen „Links“: 1 aufgrund einer Straftat gegen rechts 9. Wie viele Täter bzw. Tatverdächtige sind infolge der in der Antwort zu Frage 1 genannten Straftaten ermittelt, festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden (bitte nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? Die Erfassung der zu den einzelnen Phänomenbereichen ermittelten Tatverdächtigen ist wie nachstehend erfolgt: „Rechts“: 114 „Links“: 3 „Religiöse Ideologie“: 1 „Sonstige/nicht zuzuordnen“: 8 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/504 5 Die Anzahl der festgenommenen und in Untersuchungshaft genommenen Personen wird statistisch nicht erfasst und bedürfte einer händischen Auswertung der Vorgänge. Der Arbeitsaufwand für eine solche Erfassung wäre so hoch, dass dieser mit der sich aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ergebenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 10. Wie vielen dieser Täter bzw. Tatverdächtigen wird eine politisch motivierte Straftat vorgeworfen, die den Themenfeldern bzw. Angriffszielen Hasskriminalität, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus , Polizei und Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden ist (bitte nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? Die Zuordnung zu den angefragten Themenfeldern beziehungsweise Angriffszielen ist wie nachstehend erfolgt: „Rechts“: 6 wegen einer antisemitischen Straftat, 35 wegen einer fremdenfeindlichen Straftat, 6 wegen einer Straftat gegen die Polizei, 1 aufgrund einer Straftat gegen Links „Links“: 2 wegen einer Straftat gegen Rechts Die jeweils anderen Straftaten ließen sich keinem der angefragten Themenfelder beziehungsweise keinem der angefragten Angriffsziele zuordnen.