Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/506 7. Wahlperiode 12.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Kirchenasyl in Anklam und ANTWORT der Landesregierung Laut der Antwort der Landesregierung vom 27.03.2017 auf eine Kleine Anfrage befinden sich zum Stichtag 14.03.2017 fünf Personen aus der Russischen Föderation im sogenannten Kirchenasyl in der Evangelischen Kirchgemeinde in Anklam (Drucksache 7/349). 1. Wie viele Personen befinden sich aktuell im Kirchenasyl in Anklam? Zum Stichtag 28.04.2017 befanden sich fünf Personen im Kirchenasyl in der evangelischen Kirchgemeinde Anklam. 2. Welche Identität haben diese Personen (Namen, verwandtschaftliche Verhältnisse zueinander, Alter, Geschlecht, Nationalität, ethnische Herkunft, Religion?) Bei den fünf Personen handelt es sich um eine Familie. Weitere Angaben sind der nachfolgenden Übersicht*) zu entnehmen: Drucksache 7/506 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Name, Vorname Verwandtschaftliches Verhältnis Alter Geschlecht Nationalität Ethnische Herkunft Religion xxx Vater x männlich Russische Föderation tschetschenisch Islam xxx Mutter x weiblich Russische Föderation tschetschenisch nicht bekannt xxx Kind x xxx Russische Föderation tschetschenisch nicht bekannt xxx Kind x xxx Russische Föderation tschetschenisch nicht bekannt xxx Kind x xxx Russische Föderation tschetschenisch nicht bekannt *) Bei der Veröffentlichung der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage im Internet wird gemäß § 44 Abs. 2 GO LT auf die Veröffentlichung der Namen, des Alters und des Geschlechts der betroffenen Personen wegen der Notwendigkeit des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Landesdatenschutzgesetz verzichtet. 3. Seit wann halten sich diese Personen in Deutschland auf? Die Familie ist am 21.06.2013 in das Bundesgebiet eingereist. 4. Seit wann sind sie vollziehbar ausreisepflichtig? Die Familie ist seit dem 07.06.2016 vollziehbar ausreisepflichtig. Bis 16.11.2016 waren die Personen im Besitz einer Duldung. 5. Seit wann befinden sich diese Personen im Kirchenasyl? Das Kirchenasyl der Familie begann am 16.11.2016. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/506 3 6. Welche sind die Gründe für das Kirchenasyl in Anklam? Die Nordkirche begründet das Kirchenasyl wie folgt: Die Personen sind im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens von einer Rücküberstellung in die Republik Polen betroffen. Der kirchliche Schutz wird insbesondere durch den seit 21.06.2013 bestehenden Aufenthalt im Bundesgebiet und die damit einhergehende Integration begründet. Ein Verlust des nunmehr vertrauten Umfelds sei insbesondere für die Kinder der Familie eine besondere Belastung. Darüber hinaus bestehe ein medizinischer Behandlungsbedarf der Eltern, der in der Republik Polen nicht hinreichend sicher gewährleistet werden könne. 7. Ist die in der oben genannten Antwort der Landesregierung unter Frage 2 erwähnte „lösungsorientierte Einzelfallprüfung“ bezüglich des Kirchenasyls in Anklam erfolgt? a) Wie wurde die Prüfung vorgenommen (Behörde, Inhalt, Ergebnis)? b) Lag das in der oben genannten Antwort der Landesregierung erwähnte „aussagekräftige Dossier“ vor? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Prüfung wird durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgenommen . Über den Inhalt der Prüfung liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet über die betreffenden Asylanträge im nationalen Verfahren. 8. Was unternimmt die Landesregierung, um das Kirchenasyl zu beenden? Die Tradition des Kirchenasyls wird von der Landesregierung respektiert. Obwohl das Kirchenasyl keine legislative Grundlage hat, achtet das Land in allen bisherigen Fällen das Hausrecht der Kirchen. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen in und im Umfeld kirchlicher Räume sind bisher nicht vorgenommen worden. Dies geschieht insbesondere auch unter Achtung der christlich-humanitären Tradition des Kirchenasyls. An dieser Einstellung gegenüber dem Kirchenasyl wird die Landesregierung weiterhin festhalten. Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass das Kirchenasyl der oben genannten Personen zwischenzeitlich beendet wurde.