Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/507 7. Wahlperiode 22.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Moscheeasyl in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Gab oder gibt es in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend dem sogenannten Kirchenasyl Fälle von Moscheeasyl für vollziehbar ausreisepflichtige Personen? Fälle von „Moscheeasyl“ sind in Mecklenburg-Vorpommern nicht bekannt. 2. Welche Position hat die Landesregierung zum Moscheeasyl? Die Tradition des Kirchenasyls wird von der Landesregierung respektiert. Auch wenn das Kirchenasyl keine legislative Grundlage hat, achtet das Land in allen bisherigen Fällen das Hausrecht der Kirchen. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen in und im Umfeld kirchlicher Räume sind bisher nicht vorgenommen worden. Das Kirchenasyl folgt insoweit einer langen christlich-humanitären Tradition und wirkt im Ergebnis wie ein Gewohnheitsrecht. Dieses Verhältnis des Staates zu den christlichen Kirchen, das auch grundgesetzlich verankert ist, besteht in diesem Zusammenhang gegenüber anderen Religionen nicht in gleicher Weise. Drucksache 7/507 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Vorgehensweisen ergeben sich aus dieser Position im Falle von Moscheeasyl? Nach Auffassung der Landesregierung bestehen gegenwärtig keine Bedenken, aufenthaltsbeendende Maßnahmen für den Fall von „Moscheeasyl“ vorzunehmen. 4. Sind in Mecklenburg-Vorpommern sich illegal hier aufhaltende Personen in Moscheen, islamischen Vereinen oder Kulturzentren bzw. deren Umfeld aufgegriffen worden? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Aufgriffen von sich hier illegal aufhaltenden Personen in Moscheen, islamischen Vereinen oder Kulturzentren beziehungsweise deren Umfeld vor.