Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/509 7. Wahlperiode 08.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Windparkprojekt Pripsleben-Tützpatz-Gültz (PTG) und ANTWORT der Landesregierung Presseinformationen zufolge hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung über ein Zielabweichungsverfahren Genehmigungen für das Windparkprojekt „Pripsleben-Tützpatz-Gültz“ erteilt. 1. Mit der Anlage soll als „innovatives Projekt“ der sogenannte Schwarzstart erprobt werden. In der Projektbeantragung soll dazu die Anzahl von 30 Windkraftanlagen als notwendige Grundlage dargestellt worden sein. Genehmigt wurden jetzt nur 13 Anlagen. Ist mit diesen 13 Anlagen das Projekt realisierbar? a) Wenn ja, warum wurde bislang von 30 Anlagen ausgegangen? b) Wenn nicht, ist die Genehmigung weiterer Anlagen geplant, um die Zielgröße von 30 Anlagen künftig zu erreichen? Zu 1, a) und b) Die Vorhabenträgerin plante im Rahmen eines Energieinfrastrukturvorhabens die Errichtung eines Energieinfrastrukturknotens („RH2-PTG“) unter anderem mit einer Gaseinspeisungsanlage (Power-to-Gas) sowie von bis zu 30 Windenergieanlagen im Großraum Neubrandenburg . Mit dem Projekt soll vor allem unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Rostock nachgewiesen werden, dass Schwachwindanlagen neuester Bauart in der Lage sind, zusammen mit den vorhandenen Speichermedien im Falle eines Totalstromausfalls in Mecklenburg- Vorpommern die Stromproduktion aus eigener Kraft (zunächst als Inselbetrieb) wieder aufzunehmen (sogenannte Schwarzstartfähigkeit). Drucksache 7/509 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dazu bedarf es nach Aussagen der Vorhabenträgerin als Kernprojekt innerhalb des Gesamtvorhabens der Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 50 Megawatt (MW). Aufgrund des technischen Fortschritts sind im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Anlagen und der Software in den vergangenen Jahren Verbesserungen erzielt worden, die auch eine Gewährleistung der Gesamtleistung auf einer geringeren Fläche, das heißt mit weniger Windenergieanlagen, ermöglichen. Das Vorhaben „RH2-PTG“ ist - bezogen auf die Flächen der Zone 1 auf dem Gebiet der Gemeinde Gültz - im Ergebnis der Gesamtabwägung unter Berücksichtigung der in der landesplanerischen Beurteilung zum durchgeführten Raumordnungsverfahren (siehe unter http://www.raumordnung-mv.de/_files/ rov_gueltz/ Landesplanerische%20Beurteilung%20RH2-PTG.pdf) unter Punkt G.3.3 formulierten Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und der Landesplanung vereinbar und ermöglicht die Erzielung der Gesamtleistung. Hierfür wurde ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt. 2. Mit der Anlage soll außerdem die Umwandlung überschüssiger elektrischer Energie in Wasserstoff getestet werden. In unmittelbarer Nähe der jetzt genehmigten Anlage existiert bereits eine ähnliche Versuchsanlage. a) Welchen Sinn machen zwei solche Versuchsanlagen in räumlicher Nähe? b) Welche Ergebnisse der Versuchsanlage in Grapzow liegen bis jetzt vor? Zu a) Die beiden Projekte haben unterschiedliche Zielsetzungen. Das Projekt „RH2-WKA“ im Bereich Werder/Kessin beinhaltet die Errichtung einer CO2-freien Energiespeicheranlage auf Wasserstoffbasis und befasst sich mit der Energie(zwischen)speicherung, mit der erreicht werden kann, dass diskontinuierlich bereitstehende Windenergie zeitunabhängig gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt bedarfsorientiert und vergleichmäßigt rückverstromt werden kann. Ein Teil des erzeugten Stroms im Projekt „RH2-PTG“ soll über die bereits bestehende Produktionseinrichtung in Grapzow in Wasserstoff umgewandelt werden, um diesen für die Schwarzstartfähigkeit des Windparks zu nutzen. Dazu soll diese Anlage umgebaut und erweitert werden. Ferner wird ein zusätzlicher Batteriespeicher als weitere Komponente errichtet und in das System integriert. Die geplante Umwandlung von Strom in einem Elektrolyseverfahren in regenerativen Wasserstoff ermöglicht die Erprobung der zukünftigen Speichermöglichkeit von überschüssigem Strom. Die räumliche Nähe ermöglicht mehrere Synergieeffekte, den für eine Schwarzstartfähigkeit notwendigen Inselbetrieb sowie die Bereitstellung von netzdienlichen Dienstleistungen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/509 3 Zu b) Die Anlage dient derzeit der Eigenversorgung der Anlagen des Windparks. Der Landesregierung liegen keine weitergehenden Ergebnisse der Versuchsanlage in Grapzow vor. 3. Wie viele Windparkanlagen sind gegenwärtig über das sogenannte Zielabweichungsverfahren in der Beratungs- und Genehmigungsphase? Aktuell werden keine Zielabweichungsverfahren für Windenergieanlagen durchgeführt. Fünf Verfahren sind abgeschlossen, sieben Verfahren sind aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald vom 31. Januar 2017, wonach das Ziel des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 2011 als unwirksam zu betrachten ist, nicht mehr erforderlich und drei Anträge sind zurückgenommen worden.