Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. November 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/51 7. Wahlperiode 30.11.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Vergabe von Landesmitteln an Sozialverbände in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Sozialverbände sind in Mecklenburg-Vorpommern tätig? Nachfolgende Verbände sind in Mecklenburg-Vorpommern tätig und haben sich zur LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen: - Arbeiterwohlfahrt Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., - Caritas Mecklenburg e. V., - Caritas Vorpommern Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V., - Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., - Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V., - Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., - Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, Zweigstelle Mecklenburg-Vorpommern. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es viele weitere Träger der Jugendhilfe beziehungsweise der sozialen Arbeit, die den Spitzenverbänden angeschlossen sind. So sind zum Beispiel unter dem Dach des „PARITÄTISCHEN“ rund 200 gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Das Diakonische Werk hat 109 Mitglieder. Zudem bieten im Diakonischen Werk 878 Einrichtungen und Dienste Unterstützung und Hilfe in Mecklenburg- Vorpommern an. Es gibt darüber hinaus außerhalb der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege einzelne Sozialverbände, die nicht mit den oben genannten Spitzenverbänden verbunden sind. Drucksache 7/51 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Kriterien muss ein Sozialverband erfüllen, um Fördermittel beantragen zu können? Die Verbände können nach den verschiedensten Förderrichtlinien für unterschiedliche Zwecke Fördermittel in der Regel im Rahmen von Projektförderungen erhalten. Die Kriterien richten sich insbesondere nach den jeweiligen Zweckbestimmungen im Haushaltsplan und nach den §§ 23, 44 LHO und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, insbesondere den jeweils erlassenen Förderrichtlinien. 3. Wie ist der Weg von der Beantragung bis zur Erstattung von Fördermitteln ? a) Werden diese vor der Vergabe an die Öffentlichkeit ausgeschrieben ? b) Wie gestaltet sich das Thema Transparenz bei der Vergabe der Fördermittel? Die Wege von der Beantragung bis zur Auszahlung von Fördermitteln richten sich nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO beziehungsweise den jeweils maßgeblichen Förderrichtlinien . Zu a) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen des Landes für Leistungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) werden auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung und der dazu gehörenden einschlägigen Bestimmungen nur veranschlagt, wenn das Land an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Verbände der freien Wohlfahrtspflege beteiligen sich zumeist an solchen Zuwendungen aus satzungsgemäßem Interesse mit eigenen Mitteln; Zuwendungen unterliegen nicht wettbewerbsrechtlichen Regelungen und werden daher nicht öffentlich ausgeschrieben. Zu b) Fördermittel werden durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern nach richtliniengemäßer Prüfung in der Regel durch einen Zuwendungsbescheid ausgereicht; die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung wird nach den Regelungen des § 44 Landeshaushaltsordnung geprüft. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/51 3 4. Welche Sozialverbände werden aktuell von der Landesregierung gefördert oder anderweitig unterstützt? Alle in der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg- Vorpommern zusammengeschlossenen Träger erhalten Fördermittel aus dem Haushaltsplan. 5. Wie ist die Höhe der Fördermittel bei den jeweiligen Verbänden? Die Förderung der Spitzenverbände erfolgt aus dem Einzelplan 10, Kapitel 1005, Titel 684.07. Träger Zeitraum Zuschuss in Euro Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. 01.01.2016 31.12.2016 272.539,95 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. 01.01.2016 31.12.2016 222.373,49 Caritas Mecklenburg e. V. 01.01.2016 31.12.2016 61.155,33 Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. Region Vorpommern 01.01.2016 31.12.2016 21.338,54 Diakonisches Werk Mecklenburg- Vorpommern e. V. 01.01.2016 31.12.2016 299.535,47 Arbeiterwohlfahrt Landesverband M- V e. V. 01.01.2016 31.12.2016 156.957,22 Es gibt im Einzelplan 10 noch weitere fach- beziehungsweise programmspezifische Haushaltsansätze , an denen auch Träger der freien Wohlfahrt oder Jugendhilfe teilhaben. Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, Zweigstelle Mecklenburg-Vorpommern wird nicht aus dem Titel der Spitzenverbandsfinanzierung gefördert, sondern aus Maßnahmen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen Hilfebedürftiger. Drucksache 7/51 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Müssen die geförderten Sozialverbände Rechenschaften über ihre Finanzen gegenüber der Landesregierung ablegen? Wenn ja, wie? Die in der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg- Vorpommern zusammengeschlossenen Träger müssen nach § 44 Landeshaushaltsordnung und den dazu erlassenen Bestimmungen einen Verwendungsnachweis dem Landesamt für Gesundheit und Soziales gegenüber vorlegen. Der Verwendungsnachweis besteht in der Regel aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, in dem Einnahmen und Ausgaben vollständig und für Dritte nachvollziehbar entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans zusammenzustellen sind. Für etwaige Prüfungen sind die Originalbelege vorzuhalten und auf Anforderung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Das Prüfungsrecht erfasst sämtliche aus der Zuwendung finanzierten Ausgaben sowie die zur Kofinanzierung erforderlichen Eigenund gegebenenfalls Drittmittel. 7. Womit stellt die Landesregierung sicher, dass es keinen Missbrauch von Fördermitteln gibt? Werden Haushalte und die Ausgaben der Landesverbände überprüft? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.