Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/511 7. Wahlperiode 09.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Ausbau der Verkehrsverbundsysteme in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In unserem Flächenland ist eine gut funktionierende öffentliche Personenbeförderung sowohl für Einheimische, als auch für Touristen von erheblicher Bedeutung. Die Aufwertung des öffentlichen Verkehrs in der Küstenregion ist allgemein erklärtes Ziel. Gerade in den verkehrsstarken Sommermonaten könnte durch gut ausgebaute öffentliche Verkehrsangebote eine Entlastung der Hauptzufahrtstraßen zu den Touristenzentren erreicht werden. Dies bedarf aber einer Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs. Dies betrifft z. B. auch das Angebot von umfassenden Verkehrsverbundsystemen, d. h. die Nutzung unterschiedlicher Verkehrsanbieter auf einer Gesamtstrecke über ein Gesamtticket (z. B. Bahn, Bus, Stadtbus, Straßenbahn, gegebenenfalls kombiniert mit Eintrittskarten und Fahrradmitnahme). Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern bereits einige wenige Zusammenschlüsse von Verkehrsbetrieben, z. B. Verkehrsverbund Warnow (VVW), Gemeinschaftstarif Vorpommern (GTV), Verkehrsgemeinschaft Westmecklenburg (VWM). Diese sind jedoch bislang nur ein bescheidener Anfang für ein umfassendes Verkehrsverbundsystem, das wesentliche Touristenzentren an der Küste und im Hinterland miteinander verbindet. 1. Gibt es im Rahmen der Tourismusförderung Pläne des Landes für den Ausbau der Verkehrsverbundsysteme in Mecklenburg-Vorpommern? Der Ausbau von Verkehrskooperationen mit aufeinander abgestimmten Angeboten für alle Nutzer ist eine Angelegenheit der Aufgabenträger. Die Bewerbung touristisch wirksamer Angebote kann im Rahmen des regionalen Destinationsmarketings durch die Marketingorganisationen unterstützt werden. Drucksache 7/511 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, um die Erfassung potenzieller Verkehrsverbundsysteme in Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen? Gemäß § 4 Absatz 4 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg- Vorpommern (ÖPNVG M-V) vom 15. November 1995 (GVOBl. S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GVOBl. M-V S. 606), haben die Aufgabenträger auf die Entwicklung und Förderung flächendeckender Verkehrskooperationen hinzuwirken. 3. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, um die Realisierung als sinnvoll erkannter Verkehrsverbundsysteme in Mecklenburg- Vorpommern zu unterstützen? Eine finanzielle Beteiligung des Landes am Ausgleich von Kostendeckungsfehlbeträgen von Verkehrskooperationen ist nach § 8 Absatz 6 ÖPNVG M-V in Verbindung mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Verkehrskooperationen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern (VKoopRL) möglich. Die finanzielle Beteiligung ist unter anderem aber auch von der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel abhängig. 4. Ist vorgesehen, die geplante Förderung des Fahrradtourismus mit dem Ausbau von Verkehrsverbundsystemen zu kombinieren? Der Landestourismusverband setzt im Marketing einen thematischen Schwerpunkt bei der Bewerbung von Angeboten für Radurlauber und Gäste, die internationale Routen wie Berlin-Kopenhagen, Radfernwege wie den Ostseeküstenradweg und touristische Rundwege wie den Mecklenburger Seenrundweg nutzen. Attraktive Kooperationslösungen im ÖPNV sind als eine Stärkung des touristischen Angebots anzustreben.