Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/517 7. Wahlperiode 22.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Verkaufspraxis landeseigener landwirtschaftlicher Flächen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bei der Beantwortung der Fragen wird unter Berücksichtigung der Überschrift auf den Verkauf von landeseigenen Flächen abgestellt. Aufgrund vorgegebener Aktenaufbewahrungsfristen ist eine Beantwortung darüber hinaus nur für die zurückliegenden zehn Jahre möglich. 1. In welchem Umfang wurden Acker-, Grünland-, Wald- und Wasserflächen zwischen 1990 und 2016 an Umweltverbände übertragen (bitte jeweils getrennt aufführen)? In dem vorgegebenen Zeitraum 2006 bis 2016 hat es keine Übertragung (Verkauf) von landeseigenen Waldflächen durch die Landesforstverwaltung und/oder die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern an Umweltverbände gegeben. Aus den von der Landgesellschaft verwalteten landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen wurden im Zeitraum 2006 bis 31.03.2017 insgesamt 14 Hektar an Umweltverbände und an Umweltstiftungen abgegeben (3,7 ha Grünland, 3,2 ha Gehölze, 7,1 ha keine Nutzungsart erfasst). Drucksache 7/517 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wenn die oben genannten Flächen verkauft worden sind, zu welchen Preisen fanden diese Verkäufe statt? Die Verkaufspreise für von der Landgesellschaft verwalteten landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen bewegten sich zwischen 0,06 Euro/m² und 0,66 Euro/m². 3. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010 bis 2016 der Verkauf einer landwirtschaftlichen Fläche an einen Nicht-Landwirt unter Zuhilfenahme des Grundstücksverkehrsgesetzes und des Reichssiedlungsgesetztes von den im Land Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Behörden untersagt? Es wird darauf verwiesen, dass für alle Verträge, in denen das Land als Vertragsbeteiligter genannt ist, keine Genehmigung notwendig ist (§ 4 Absatz 1 des Grundstücksverkehrsgesetzes). Im Zeitraum 2010 bis 2016 wurde in zwölf Fällen die Genehmigung nach § 9 Absatz 1 des Grundstücksverkehrsgesetzes versagt. In 101 Fällen wurde das Vorkaufsrecht gemäß § 9 Absatz 5 des Grundstücksverkehrsgesetzes in Verbindung mit §§ 4 ff. des Reichssiedlungsgesetzes ausgeübt. Diese Angaben beziehen sich auf Kauffälle von nicht im Landeseigentum befindlichen Flächen. 4. In welchem Umfang wurde in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 1990 und 2016 landwirtschaftlich genutztes Acker- und Grünland durch Baumaßnahmen einer landwirtschaftlichen Nutzung entzogen? Es liegen der Landesregierung keine statistischen Erhebungen dazu vor, welche Flächenanteile an Acker- und Grünland speziell durch Baumaßnahmen einer landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wurden. Der nachfolgenden Tabelle ist allgemein zu entnehmen, wie sich die tatsächliche Nutzung der Bodenfläche Mecklenburg-Vorpommerns entwickelt hat. Danach ist der Anteil der Landwirtschaftsfläche an der Gesamtfläche von 1992 bis 2015 von rund 64,9 Prozent auf rund 62,2 Prozent gesunken. Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist von rund 5,8 Prozent auf rund 8,2 Prozent gestiegen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/517 3 Tabelle: Allgemeine Flächennutzung - Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung Gebäudeund Freifläche Betriebsfläche Erholungsfläche Verkehrsfläche Landwirtschafts - fläche* Waldfläche Wasserfläche Flächen anderer Nutzung Bodenfläche insgesamt darunter: Siedlungsund Verkehrsfläche 1992 71.895 4.294 4.810 57.145 1.505.048 491.527 127.210 58.014 2.319.942 135.283 2000 81.691 6.105 8.585 61.517 1.490.579 494.181 127.625 46.967 2.317.250 155.097 2007 82.606 7.122 21.533 67.187 1.470.073 497.553 134.315 38.144 2.318.534 175.427 2009 81.671 7.612 27.414 68.519 1.459.785 502.043 137.293 34.561 2.318.898 182.119 2010 82.144 7.787 29.174 68.723 1.455.203 503.220 138.149 34.675 2.319.076 184.717 2011 82.065 7.878 30.169 68.683 1.452.469 505.326 138.599 34.128 2.319.318 185.699 2012 82.286 8.079 30.873 68.808 1.450.348 506.172 140.318 34.072 2.320.955 186.820 2013 82.315 8.279 31.403 68.932 1.447.504 507.357 141.262 34.053 2.321.105 187.604 2014 82.385 8.367 31.829 69.071 1.445.651 508.222 141.541 34.205 2.321.270 188.331 2015 80.977 9.850 33.397 69.298 1.444.152 508.642 144.476 30.463 2.321.254 190.206 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern * Landwirtschaftsfläche = Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Gartenbau, dem Obstbau oder den Baumschulen dienen. Einbezogen werden auch Moor, Heide, Brachland sowie unbebaute Flächen (landwirtschaftliche Betriebsflächen), die vorherrschend dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Nicht hierzu gehören Parks. ** Siedlungs- und Verkehrsfläche: Summe mehrerer sehr heterogener Flächennutzungsarten, die durch überwiegend siedlungswirtschaftliche beziehungsweise durch siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Sie kann keineswegs mit dem Begriff „versiegelt“ gleichgesetzt werden, da sie einen nicht unerheblichen Grünflächenanteil enthält. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche umfasst auch einen erheblichen Anteil unbebauter und nicht versiegelter Flächen. Darunter können sich auch solche befinden, die zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft durch Bebauung und Versiegelung bereitgestellt werden oder Erholungsflächen, die vorherrschend dem Sport und der Erholung dienen.