Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/518 7. Wahlperiode 15.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD Bewertung der gegenwärtigen ungarischen und griechischen Asylsysteme durch das Ministerium für Inneres und Europa und ANTWORT der Landesregierung Durch das Bundesinnenministerium ist ein Erlass an das BAMF ergangen, in dem Dublin-Rückführungen nach Ungarn an Bedingungen geknüpft werden. In Zukunft sind Übernahmeersuche davon abhängig, dass Ungarn die Verfahren an EU-Richtlinien anpasst und hierzu jeweils eine „Zusicherung “ abgibt. Die bisherige Übernahmepraxis durch Ungarn steht weit hinter den angestrebten Zielvorgaben. So wurden 2016 nur 294 von 12.000 Übernahmeersuchen erfolgreich durchgeführt. Gleichzeitig finden seit Mitte März in einigen Ländern wieder Abschiebungen nach Griechenland statt (Hamburger Abendblatt vom 11.04.2017). Der ungarische Botschafter Peter Györkös warb jüngst für die ungarische Asylpolitik in Gesprächen mit Vertretern der Landesregierung (Schweriner Volkszeitung vom 11.04.2017). 1. Wie bewertet die Landesregierung den Erlass des Bundesinnenministeriums gegenüber dem BAMF? Wie bewertet die Landesregierung die neuesten Gesetzesinitiativen zu sogenannten „Transitlagern“ im ungarischen Asylrecht? Die Regelung des § 5 Absatz 1 des Asylgesetzes weist dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die ausschließliche Entscheidungskompetenz über Asylanträge zu. Zu der dem BAMF obliegenden Prüfung des Asylantrages zählt auch die Prüfung, ob nach Maßgabe der Dublin-III-Verordnung Deutschland oder ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Drucksache 7/518 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Hat das BAMF die Zuständigkeit eines anderen Staates festgestellt, ist es ferner zuständig für die Übermittlung eines Aufnahmeersuchens beziehungsweise eines Wiederaufnahmeersuchens an diesen Staat. Das BAMF ist sodann nach § 34a Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes zuständig für die Anordnung der Abschiebung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat. Folglich obliegt das gesamte Verfahren der Zuständigkeit des BAMF in jenen Fällen, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen. Bei dem Erlass des Bundesinnenministeriums an das BAMF handelt es sich um eine interne Weisung an das BAMF, zu prüfen, ob vor einer Rücküberstellung nach Ungarn gewisse Bedingungen vorliegen. Der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern liegt der Erlass nicht vor; eine Bewertung hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgenommen. Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe der Landesregierung, Rahmenbedingen und Kriterien für Überstellungen gemäß der Dublin-III-Verordnung aufzustellen oder zu bewerten. Die Landesregierung nimmt ebenfalls keine Einschätzung des ungarischen Asylrechts vor. 2. Wie viele Asylsuchende sollten 2016 von Mecklenburg-Vorpommern nach Ungarn für ein Verfahren überstellt werden? Wie viele Personen sind davon tatsächlich erfolgreich überstellt worden? 3. Wie viele Asylsuchende sollten im bisherigen Jahresverlauf 2017 von Mecklenburg-Vorpommern nach Ungarn für ein Verfahren überstellt werden? Wie viele Personen sind davon tatsächlich erfolgreich überstellt worden? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Unter Hinweis auf die sehr hohe Arbeitsbelastung im Bundesamt angesichts der gestiegenen Asylzugänge hat das BAMF gegenüber dem anfragenden Ministerium für Inneres und Europa von einem Beitrag zur Beantwortung der Kleinen Anfrage abgesehen. 4. Welche genauen Bedingungen sind für eine Zusicherung durch ungarische Behörden zu beachten? Durch welche Behörde werden die Zusicherungen eingeholt und überprüft ? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Der Landesregierung liegt der Erlass des Bundesinnenministeriums nicht vor, sodass Einzelheiten nicht bekannt sind. Zudem handelt es sich hierbei um ein Verfahren in der Zuständigkeit des BAMF. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/518 3 5. Finden seit März 2017 wieder Abschiebungen oder Übernahmeersuche aus Mecklenburg-Vorpommern nach Griechenland statt? Wenn nicht, sollen diese in Zukunft durch Ausländerbehörden des Landes wieder durchgeführt werden? Seit März 2017 fanden keine Übernahmeersuche oder Rücküberstellungen aus Mecklenburg- Vorpommern nach Griechenland statt. Ob zukünftig Übernahmeersuchen an Griechenland gestellt und gegebenenfalls Rücküberstellungen nach Griechenland stattfinden werden, liegt in der Entscheidung und Zuständigkeit des BAMF. Zur Antwort des BAMF auf die erbetene Zuarbeit wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.