Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. November 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/52 7. Wahlperiode 25.11.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Armut und ANTWORT der Landesregierung Armut ist in unserer Gesellschaft ein zunehmendes Problem, von dem auf verschiedene Art und Weise über ihre Eltern, vor allem die Kinder betroffen sind. Insbesondere bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, wo der Arbeitslosendurchschnitt ein Drittel höher liegt als im Bundesdurchschnitt , der Nettoverdienst ebenso im bundesweiten Durchschnitt weit abgeschlagen ist, stellt sich die Frage, wie es mit der Armut bei uns im Flächenland aussieht. 1. Gibt es mittlerweile einen allgemein anerkannten und klar definierten „Armutsbegriff“? Der Entwicklungsausschuss der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) hat den Begriff „Armut“ klar definiert. Die OECD versteht unter Armut verschiedene Arten von Entbehrungen im Zusammenhang mit der Unfähigkeit, menschliche Grundbedürfnisse zu befriedigen. Zu diesen Bedürfnissen gehören vor allem der Konsum und die Sicherheit von Nahrungsmitteln, Gesundheitsversorgung, Bildung, Ausübung von Rechten, Mitsprache, Sicherheit und Würde sowie menschenwürdige Arbeit. Es wird unterschieden zwischen absoluter und relativer Armut. Als absolute Armut ist dabei ein Zustand definiert, in dem sich ein Mensch die Befriedigung seiner Grundbedürfnisse nicht leisten kann. Relative Armut beschreibt Armut im Verhältnis zum jeweiligen Umfeld eines Menschen. Drucksache 7/52 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie errechnet sich die Armutsgrenze? Als armutsgefährdet gelten gemäß Definition der Europäischen Union Menschen, die mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) der zum Vergleich herangezogenen Bevölkerung auskommen müssen. Es kommt somit wesentlich auf das Maß des durchschnittlichen Einkommens der Vergleichsbevölkerung an. Die Armutsrisikoschwelle für einen Einpersonenhaushalt in Mecklenburg-Vorpommern lag 2015 bei 799 Euro, für Haushalte mit zwei Erwachsenen bei 1.199 Euro, für Haushalte mit zwei Erwachsenen und einem Kind im Alter von unter 14 Jahren bei 1.438 Euro und für Alleinerziehende mit einem Kind bei 1.039 Euro. 3. Welche Hilfsorganisationen, die sich speziell dieser Problematik widmen, gibt es und wie werden diese vom Land unterstützt? Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe und die öffentlichen Sozialhilfeträger widmen sich dieser Problematik. Durch eine Vielzahl von Bundes-, Landes- und kommunalen Programmen werden Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe aus öffentlichen Mitteln finanziell unterstützt. Durch gezielte Fachberatung (zum Beispiel Allgemeine Soziale Beratung, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, Erziehungsberatung , Drogen- und Suchtberatung), durch die Arbeit der Tafeln oder durch andere geeignete Bildungs- und Hilfsmaßnahmen werden Menschen, die von Armut bedroht sind, unterstützt. 4. Gibt es territoriale Unterschiede und Gefälle? Ja. Es gibt regionale West/Ost- und Nord/Süd-Unterschiede in der Verteilung der Armutsgefährdung in Mecklenburg-Vorpommern. 5. Wie sind die einzelnen staatlichen Hilfen miteinander vernetzt? Es ist einerseits die Aufgabe der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und andererseits die Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger, im Rahmen ihrer Sozial- und Jugendhilfeplanungsverpflichtung die Hilfen der verschiedenen Träger in einer Region zu vernetzen und so zu optimieren, dass die öffentliche Unterstützung maximale Wirkung entfaltet und Doppelstrukturen vermieden werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/52 3 6. Werden Hilfen beim Ausfüllen von Anträgen bzw. bei der Aufsetzung von nötigem Schriftverkehr gewährleistet? Ja. Bei allen Hilfsangeboten öffentlicher und freier Träger und insbesondere in den Beratungsstellen wird eine Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und Aufsetzen von Schriftverkehr geleistet. 7. Wie ist die Entwicklung der Armut speziell im Vergleich zu vor und nach der Wende in Mecklenburg-Vorpommern? Das Armutsrisiko vor 1990 ist aufgrund der DDR-spezifischen Verteilung von Erwerbsarbeit und Sozialleistungen nicht mit dem Armutsrisiko nach der Wende vergleichbar. Eine staatliche und damit auch statistische Erfassung von Armutstatbeständen hat es in der DDR nicht gegeben. Insofern sind Aussagen zur Armutsentwicklung in Mecklenburg- Vorpommern erst ab 1990 möglich. In den letzten Jahren hat sich die Armutsgefährdungsquote auf Landes- und Bundesmediangrundlage im Vergleich zu den Vorjahren verbessert. 8. Welche Prognosen stellen sich für die Zukunft zur Armutsentwicklung ? Aufgrund der auch zukünftig geplanten Maßnahmen zum weiteren Abbau einer Armutsgefährdung in Mecklenburg-Vorpommern in der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern und die dort enthaltenen Maßnahmen (vergleiche zum Beispiel im Bildungsbereich Ziffern 205 ff. oder im Arbeitsmarktbereich Ziffern 280 ff. und 291 ff.) wird von einer anhaltenden positiven Entwicklung ausgegangen.