Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/520 7. Wahlperiode 18.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Enrico Komning und Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Auseinandersetzungen in der Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst und Polizeipräsenz im Raum Boizenburg und ANTWORT der Landesregierung Einem Bericht der Schweriner Volkszeitung (Lokalteil Hagenower Kreisblatt vom 20.04.2017) zufolge, müssen Polizeikräfte aus dem Raum Boizenburg in jüngerer Vergangenheit vermehrt ausrücken, um körperliche Auseinandersetzungen in der Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst zu beenden. Während des jüngsten Vorfalles mussten dabei zusätzliche Kräfte aus anderen Bundesländern angefordert und eingesetzt werden, da nicht genügend Polizeikräfte vor Ort waren. 1. Zu welchen Zeitpunkten ist die Polizeiwache in der Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst mit Polizeikräften besetzt? Auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Nostorf-Horst befindet sich in den Räumen des Amtes für Migration und Flüchtlinge (AMF) die Polizeistation (PSt) Horst. Die Polizeistation ist grundsätzlich von Montag bis Freitag jeweils von 8 Uhr bis 16 Uhr mit mindestens einem Kontaktbeamten besetzt. Drucksache 7/520 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welchen Bedarf sieht die Landesregierung für das Polizeirevier Boizenburg? a) Wie viele Polizisten sind dort in den Jahren 2015, 2016 und 2017 stationiert gewesen? b) Wie sieht die derzeitige Personalbedarfsplanung hierfür aus? Zu 2, a) und b) In den Jahren 2015, 2016 und 2017 sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Polizeivollzugsbeamten (PVB) im Polizeirevier Boizenburg stationiert gewesen. 2015 2016 2017 (01.05.2017) Anzahl PVB 45 38 38 Die Personalstärke wird gegenwärtig als ausreichend angesehen. 3. Wie viele Polizeieinsätze fanden seit dem Jahr 2015 in der Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst statt (bitte aufgliedern nach Einsatzdatum, Einsatzanlass und eingesetzten Polizeikräften aus Mecklenburg-Vorpommern und anderen Bundesländern)? Für die EAE in Nostorf-Horst liegen folgenden Zahlen vor: Gefahrenabwehr Straftat, Straftat/Ordnungswidrigkeiten (ausgenommen Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz) Summe 2015 660 77 737 2016 194 97 291 Januar - April 2017 44 83 127 Der Arbeitsaufwand für die Erhebung detaillierterer Daten wie Einsatzdatum, konkreter Einsatzanlass und eingesetzte Polizeikräfte wäre so hoch, dass dieser mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelten Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/520 3 4. Seit wann halten sich die derzeit 78 Personen (Stand: 19. April 2017) aus sicheren Herkunftsländern in der Erstaufnahmeeinrichtung auf? a) Wie ist der jeweilige Status im Asylverfahren? b) Welche Gründe verhindern eine jeweilige Abschiebung bei negativem Asylbescheid? Zu 4, a) und b) Am 19. April 2017 befanden sich in der EAE Nostorf-Horst insgesamt 35 Personen aus sicheren Herkunftsländern. Durch ein Büroversehen im Rahmen der Datenübertragung wurde die nicht korrekte Zahl von 78 Personen in den internen Lagebericht vom 19. April 2017 aufgenommen, der Grundlage für die Veröffentlichung der Zahl in der Schweriner Volkszeitung - Hagenower Kreisblatt vom 20. April 2017 war. Von 35 Personen haben 22 Personen einen Asylantrag beziehungsweise einen Asylfolgeantrag gestellt. Die nachfolgende Übersicht enthält Angaben über den jeweiligen Status und über Abschiebehindernisse zum Stichtag 19. April 2017. Person Herkunftsland Aufenthalt in der EAE seit Status (aktuell) Abschiebungshindernisse nach negativem Asylbescheid 1 Ghana 17.12.2015 vollziehbar ausreisepflichtig Passersatzbeschaffung 2 Ghana 13.01.2016 vollziehbar ausreisepflichtig medizinische Gründe 3 Ghana 01.02.2016 vollziehbar ausreisepflichtig Passersatzbeschaffung 4 Ghana 17.08.2016 vollziehbar ausreisepflichtig Passersatzbeschaffung 5 Albanien 28.09.2016 Asylfolgeantrag ./. 6 Albanien 28.09.2016 Asylfolgeantrag ./. 7 Albanien 28.09.2016 Asylfolgeantrag ./. 8 Albanien 28.09.2016 Asylfolgeantrag ./. 9 Ghana 18.11.2016 Aufenthaltsgestattung ./. 10 Ghana 30.11.2016 Aufenthaltsgestattung ./. 11 Ghana 21.12.2016 Aufenthaltsgestattung ./. 12 Ghana 16.02.2017 Aufenthaltsgestattung ./. 13 Mazedonien 17.02.2017 vollziehbar ausreisepflichtig Abschiebung zwischenzeitlich erfolgt 14 Mazedonien 17.02.2017 vollziehbar ausreisepflichtig Abschiebung zwischenzeitlich erfolgt 15 Mazedonien 17.02.2017 vollziehbar ausreisepflichtig Abschiebung zwischenzeitlich erfolgt 16 Serbien 06.03.2017 vollziehbar ausreisepflichtig Abschiebung zwischenzeitlich erfolgt 17 Serbien 06.03.2017 vollziehbar ausreisepflichtig Abschiebung zwischenzeitlich erfolgt Drucksache 7/520 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Person Herkunftsland Aufenthalt in der EAE seit Status (aktuell) Abschiebungshindernisse nach negativem Asylbescheid 18 Serbien 06.03.2017 vollziehbar ausreisepflichtig Abschiebung zwischenzeitlich erfolgt 19 Ghana 13.03.2017 Asylfolgeantrag ./. 20 Ghana 15.03.2017 Aufenthaltsgestattung ./. 21 Albanien 04.04.2017 Asylfolgeantrag ./. 22 Ghana 07.04.2017 Asylfolgeantrag ./. Bei den verbleibenden 13 Personen handelt es sich um unerlaubt eingereiste Ausländer mit einer Duldung, die keinen Asylantrag gestellt haben. 5. Wie viele Körperverletzungen fanden in der Einrichtung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in der Erstaufnahmeeinrichtung statt? Körperverletzung und Gefährliche Körperverletzung 2015 33 2016 13 Januar - April 2017 18 6. Wie bewertet die Landesregierung die jüngeren Vorfälle in der Erstaufnahmeeinrichtung? Die Landesregierung ist sensibilisiert und wird bei Erfordernis geeignete Maßnahmen treffen. 7. Wie will die Landesregierung im Fall einer von der Polizei befürchteten Verschärfung der Lage reagieren? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass die Polizei eine Verschärfung der Lage befürchtet.