Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/521 7. Wahlperiode 18.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Beauftragungen von Rechtsanwaltskanzleien durch die Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung Zu der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 7/370) ergeben sich einige Nachfragen. 1. Das Ministerium für Inneres und Europa hat in drei Fällen Kanzleien aufgrund rechtlicher Spezialmaterien beauftragt. Um welche konkreten Rechtsfragen handelte es sich jeweils? In einem Fall handelt es sich um einen Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Streitgegenstand ist die Erweiterung einer bestehenden strahlenschutzrechtlichen Erlaubnis. In den zwei weiteren Fällen handelt es sich um Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundesverwaltungsgericht. Streitgegenstand sind Fragen des Versammlungsrechtes sowie des Verfassungsrechtes, insbesondere Fragen der Unterstützung des Landes durch die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe im Rahmen des Weltwirtschaftsgipfels G8 im Jahre 2007 in Heiligendamm. Drucksache 7/521 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat eine Kanzlei für die rechtliche Betreuung aufgrund von Fragen der Geschäftsführung bei der BioCon Valley GmbH beauftragt. Um welche konkreten Fragen handelte es sich? Es handelte sich um rechtlich zu beurteilende Fragen zur Optimierung der Geschäftsführung. 3. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat eine Kanzlei für die Erstellung eines Beihilfegutachtens der Werften beauftragt . Aus welchem Anlass erfolgte die Beauftragung? Es ging zum einen um eine beihilferechtliche Beratung hinsichtlich einer alternativen Finanzierung für die Nordic Yards-Gruppe, etwa durch Verkauf von Unternehmensimmobilien . Daneben war öffentlich erhobenen Rechtswidrigkeitsvorwürfen im Zusammenhang mit der Rettungsbeihilfe an die P+S Werften GmbH nachzugehen. 4. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat eine Kanzlei im Rahmen der Erarbeitung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes beauftragt. a) Welche konkreten Leistungen wurden in welchem Umfang und Zeitraum erbracht? b) Inwiefern ist dafür eine Honorarhöhe von über 174.000,00 Euro angemessen? Zu a) Bei der Erarbeitung des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V) vom 18. Mai 2016 (GVOBl. M-V 2016, S. 258) ergaben sich spezielle und komplexe Fragen zum Kapitalmarktrecht, dem Vermögensanlagegesetz und dem Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches. Dazu gehörte auch die Klärung schwieriger Auslegungsfragen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . Diese wurde von einer spezialisierten Anwaltskanzlei vorgenommen, da entsprechende juristische Spezialisierungen in der Regel in einer Landesverwaltung nicht vorhanden sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/521 3 Des Weiteren war seitens der potenziellen Vorhabenträger während des Gesetzgebungsverfahrens der Vorschlag unterbreitet worden, auch eine Ausgleichsabgabe und ein Sparprodukt als alternative Beteiligungsmöglichkeit in das Gesetz aufzunehmen. Die Ausgleichsabgabe in Form einer Sonderabgabe stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hohe rechtliche Ansprüche bei der Ausgestaltung und Umsetzung, die zu begutachten waren. Dieser Vorschlag wurde geprüft und in das Gesetz übernommen. Zudem war auf ein ungefähres Gleichgewicht in finanztechnischer Sicht zwischen der Primärpflicht gesellschaftsrechtlicher Beteiligung und der Sekundärpflicht Ausgleichsabgabe zu achten. Abschließend waren steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Zu b) Es handelte sich um eine temporäre und sehr spezielle Aufgabe. Der hohe und fachlich spezialisierte Arbeitsanfall konnte mit dem vorhandenen Personal nicht abgedeckt werden. Finanzpolitisch ist es daher günstiger, für diesen vergleichsweise kurzen Zeitraum von außen Experten hinzuzuziehen, als langfristige Beschäftigungsverhältnisse einzugehen. Die dafür notwendigen Mittel standen jeweils in den Doppelhaushalten 2014/2015 und 2016/2017 zur Verfügung. 5. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat diese Kanzlei für denselben Sachverhalt bereits im Zeitraum 2013 und 2014 beauftragt (Drucksache 6/4223). a) Welche konkreten Leistungen wurden in welchem Umfang und Zeitraum damals erbracht? b) Inwiefern ist dafür eine weitere Honorarhöhe von über 188.000,00 Euro angemessen? Zu a) Mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern europaund bundesweit juristisches Neuland betreten. In Dänemark gibt es zwar den Danish Renewable Act, der die Beteiligung von Bürgern an Windenergieanlagen On- und Offshore regelt. Allerdings ist die Beteiligung von Kommunen dagegen völlig neu. Zunächst wurde das Rechtsgutachten „Rechtssichere Verankerung der wirtschaftlichen Teilhabe von Kommunen und Bürgern aus Mecklenburg-Vorpommern in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten“ erstellt. Schwerpunkt war die Realisierung von wirtschaftlicher Beteiligung durch das Raumordnungsrecht. Drucksache 7/521 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die weitere Bearbeitung ergab die notwendige Berücksichtigung von zivilrechtlichen Aspekten , wie zum Beispiel die rechtlich selbstständige Projektgesellschaft mit beschränkter Haftung oder den Kreis der Kaufberechtigten. Prüfungsgegenstände der verschiedenen Gutachten waren unter anderem die Grundrechtseingriffe, insbesondere bei den Artikeln 12 und 14 des Grundgesetzes. Geprüft werden musste auch die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht, insbesondere mit dem Wettbewerbs- und Beihilferecht. Des Weiteren wurde ein Gutachten zu verschiedenen Bewertungsformen beim Sachwert- und dem Ertragswertgutachten erarbeitet. Zu b) Es handelte sich um eine temporäre und sehr spezielle Aufgabe. Der hohe und fachlich spezialisierte Arbeitsanfall konnte mit dem vorhandenen Personal nicht abgedeckt werden. Finanzpolitisch ist es daher günstiger, für diesen vergleichsweise kurzen Zeitraum von außen Experten hinzuzuziehen, als langfristige Beschäftigungsverhältnisse einzugehen. Die dafür notwendigen Mittel standen jeweils in den Doppelhaushalten 2012/2013 und 2014/2015 zur Verfügung. 6. Zu o. g. Sachverhalt hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung eine weitere Kanzlei für die Erstellung von Modellrechnungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beauftragt. Hierzu sind Honorare in Höhe von über 47.000,00 Euro entstanden. Welche weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Beauftragung von Rechtsanwaltskanzleien bezüglich der Erarbeitung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes sind gegebenenfalls noch entstanden bzw. absehbar? Bereits durch die das Gesetzgebungsverfahren begleitende Arbeitsgruppe sowie durch die Umsetzungsarbeitsgruppe wurden einheitliche Standards entwickelt, die sowohl die Kommunen, die Kommunalaufsichten, das Ministerium für Inneres und Europa, die Vorhabenträger, die Steuerberater, die Rechtsanwälte und das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung in die Lage versetzen sollen, die Umsetzung schnell und auf einheitlichen Grundlagen zu realisieren. In der Umsetzungsarbeitsgruppe sind mit Unterstützung von Wirtschaftsprüfern verschiedene Hilfestellungen konzipiert worden, dazu zählt auch das kürzlich veröffentlichte Handbuch. Eine genaue Schätzung zukünftiger Kosten ist nicht möglich. Im Rahmen der Fortschreibung des Handbuches und möglicher Anpassungen auch an bundesrechtliche Regelungen wie das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017) vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106), könnten weitere Kosten entstehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/521 5 7. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat eine Kanzlei für die Erarbeitung von Abwägungsvorschlägen im Rahmen der Änderungen der Regionalen Raumentwicklungsprogramme beauftragt . a) Welche konkreten Leistungen wurden in welchem Umfang und Zeitraum erbracht? b) Inwiefern ist dafür eine Honorarhöhe von über 115.000,00 Euro angemessen? Zu a) Von der beauftragten Kanzlei wurden eine Anlaufberatung, die Verwaltung eingegangener Stellungnahmen, die Abfrage und Kontrolle von Datensätzen aus dem Online- Beteiligungsmodul, die manuelle Eingabe der eingegangen Stellungnahmen in die Abwägungsdatenbank, die Anlage eigener Datensätze/Datenblätter in der Abwägungsdatenbank für einzelne inhaltliche Aspekte, die Erarbeitung der Abwägungsdokumentation (Abwägungsvorschlag, Sachaufklärung, gegebenenfalls Vorschlag zur Planänderung), die digitale Erfassung und Darstellung der Eignungsgebiete in der Karte (GIS-Datei), die Erstellung der Abwägungsdokumentation (veröffentlichungsfähiger Bericht), sowie die Erarbeitung eines Vorschlages für einen überarbeiteten Entwurf Programmsätze und Begründungen, die Abstimmung mit den Gremien (Planungsausschuss, Vorstand, Verbandsversammlung, Abstimmung mit Bearbeiter Umweltbericht, etwa 15 Termine) sowie die Fertigstellung der Endfassung der Abwägungsdokumentation erbracht. Diese Leistungen wurden jeweils für die Abwägung der Stellungnahmen aus der 1. und aus der 2. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern erbracht. Im Rahmen der 1. Stufe der Beteiligung wurden etwa 720 und im Rahmen der 2. Stufe der Beteiligung rund 1.250 Stellungnahmen ausgewertet. Die aktuelle Abwägungsdatenbank zur 2. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung umfasst über 6.100 Datensätze (abgewogene Hinweise). Die Bearbeitung der Abwägung zur 1. Stufe der Beteiligung erfolgte hauptsächlich im Zeitraum von August 2014 bis Mai 2015 (Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 10. Juni 2015). Die Bearbeitung der Abwägung zur 2. Stufe der Beteiligung erfolgte im Zeitraum von Januar 2016 bis März 2017 (Beschlussfassung der Verbandsversammlung am 30. März 2017). Diese Arbeiten sind notwendig, um eine hohe Rechtssicherheit zu erzeugen. Zu b) Es handelte sich um eine temporäre und sehr spezielle Aufgabe. Der hohe und fachlich spezialisierte Arbeitsanfall konnte mit dem vorhandenen Personal nicht abgedeckt werden. Finanzpolitisch ist es daher günstiger, für diesen vergleichsweise kurzen Zeitraum von außen Experten hinzuzuziehen, als langfristige Beschäftigungsverhältnisse einzugehen. Die dafür notwendigen Mittel standen jeweils in den Doppelhaushalten 2014/2015 und 2016/2017 zur Verfügung. Angesichts des Umfangs der Arbeiten und der notwendigen Präsenz in den Gremiensitzungen sind die Kosten angemessen.