Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/522 7. Wahlperiode 18.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der AfD Barrierefreier, sozial geförderter Wohnraum und ANTWORT der Landesregierung Gemäß der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/299 stehen in Mecklenburg-Vorpommern 9.592 sozial geförderte Wohnungen zur Verfügung. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen, jedoch sind sie aufgrund ihrer Behinderung häufig nicht in der Lage, einen barrierefreien Wohnraum selbst zu finanzieren und somit auf staatliche Unterstützung angewiesen. 1. Wie viele dieser 9.592 sozial geförderten Wohnungen können als barrierefrei ausgewiesen werden (bitte nach Anzahl und Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt aufschlüsseln)? Von den in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/299 vom 16. März 2017 genannten 9.592 Wohnungen sind 5.464 Wohnungen barrierefrei. Diese verteilen sich wie folgt auf die Landkreise und kreisfreien Städte: Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt Anzahl der Wohnungen mit Bindungen davon barrierefreie Wohnungen Landkreis Nordwestmecklenburg 1.438 711 Landkreis Ludwigslust-Parchim 1.018 658 Landkreis Rostock 1.109 800 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1.649 907 Landkreis Vorpommern-Rügen 993 739 Landkreis Vorpommern-Greifswald 1.108 896 Hansestadt Rostock 1.120 433 Landeshauptstadt Schwerin 1.157 320 Summe 9.592 5.464 Drucksache 7/522 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele berechtigte Anträge auf barrierefreien Wohnraum wurden in den Jahren 2007 bis 2017 gestellt (bitte nach Jahren und Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt aufschlüsseln)? 3. Wie viele dieser Anträge wurden erfolgreich genehmigt (bitte nach Jahren und Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt aufschlüsseln )? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Versorgung und Betreuung Wohnungssuchender liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor.