Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/523 7. Wahlperiode 02.06.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der AfD Ermäßigte Eintrittspreise in Kultureinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Im Schweriner Express vom 19. April 2017 wird über Pläne berichtet, die ermäßigten Eintrittspreise speziell für Rentner am Mecklenburgischen Staatstheater zu streichen. Der Seniorenbeirat fordert öffentlich auf, die Streichung zu überdenken. 1. In welchen Kultureinrichtungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern werden ermäßigte Eintrittspreise für bestimmte Personengruppen (beispielsweise Familien, Rentner, Studenten, Sozialleistungsempfänger ) angeboten (bitte nach Einrichtung und Personengruppen aufschlüsseln)? In den Kultureinrichtungen des Landes (hier: Archäologisches Freilichtmuseum Groß Raden, Mecklenburgisches Staatstheater) ist es Ziel, mit einer umfangreichen und sehr differenzierten Preisgestaltung grundsätzlich eine größtmögliche Ausgewogenheit zwischen Wirtschaftlichkeit beim Umgang mit bezuschussten Ressourcen und einer breiten Teilhabe zu ermöglichen. In den Schlossmuseen Bothmer, Mirow, Granitz gibt es folgende Ermäßigungen: - kostenfreier Eintritt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, - ermäßigter Eintritt für Schwerbehinderte, Auszubildende, Schüler über 18 Jahre, Studierende , Freiwilligendienstleistende, Erwerbslose sowie Sozialhilfeempfänger im Besitz eines Sozialhilfebescheides. Drucksache 7/523 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In den Schlossmuseen Schwerin, Ludwigslust, Güstrow gibt es folgende Ermäßigungen: - kostenfreier Eintritt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, - ermäßigter Eintritt für Rentner, Schwerbehinderte, Auszubildende, Schüler über 18 Jahre, Studierende, Freiwilligendienstleistende, Erwerbslose sowie Sozialhilfeempfänger im Besitz eines Sozialhilfebescheides. Für das Mecklenburgische Staatstheater gelten ab der Spielzeit 2017/2018 folgende Ermäßigungen : - Auszubildende und Schwerbehinderte erhalten Ermäßigungen von durchschnittlich circa 20 bis 25 Prozent. - Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten erhalten Ermäßigungen von durchschnittlich circa 50 Prozent. Die Theaterwochen für Schülerinnen und Schüler „Theater in Sicht“ laufen unter den regulären Preisen für Schülerinnen und Schüler sowie unter den regulären Gruppenpreisen für Schulklassen. - Inhaber der Schwerin-Card erhalten meist Karten zu drei Euro. - Während der laufenden Spielzeit gibt es einzelne weitere Rabattaktionen, die teilweise der Werbung, aber auch der Teilhabe dienen sollen, wie zum Beispiel Familienrabatte. Das Archäologische Freilichtmuseum Groß Raden gewährt Preisnachlässe für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, für Schülerinnen und Schüler, Rentnerinnen und Rentner, Schwerbehinderte , Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende, Erwerbslose sowie Arbeitslosengeldempfängerinnen und -empfänger. Die Details sind den Preistabellen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Einrichtungen zu entnehmen. 2. Werden Kultureinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern seitens der Landesregierung mit Blick auf ermäßigte Eintrittspreise subventioniert ? Wenn ja, welche Kultureinrichtungen in welcher Höhe? Nein, mit Blick auf ermäßigte Eintrittspreise werden (auch institutionell geförderte) Kultureinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern seitens der Landesregierung nicht subventioniert. Kulturelle Einrichtungen erhalten auf Antrag Landeszuschüsse gemäß Landeshaushalt beziehungsweise gemäß Kulturförderrichtlinie zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Betriebes beziehungsweise zur Realisierung bestimmter Kulturprojekte. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/523 3 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um bestimmten Personengruppen (beispielsweise Familien, Rentnern, Studenten, Sozialleistungsempfängern) die kulturelle Teilhabe im Land Mecklenburg-Vorpommern über die oben erwähnten ermäßigten Eintrittspreise hinaus zu ermöglichen? Bildung zur kulturellen Teilhabe findet in den verschiedensten Konstellationen statt - formell und informell, in dafür vorgesehenen Institutionen und außerhalb, im öffentlichen Bereich und auf privater Ebene. Für die Landesregierung liegt die Aufgabe darin, Strukturen zu konstituieren, die kulturelle Angebote für den Einzelnen garantieren. Das manifestiert sich in rechtlichen Grundlagen, in Kulturaufgaben mit pflichtigem Charakter oder in den regionalen und überregionalen Kulturprogrammen. Im Rahmen der Projektförderung wird beispielsweise bei Antragsprüfung unter anderem berücksichtigt, ob durch die Förderung eines Projektträgers ein möglichst flächendeckendes - und damit gut erreichbares - Angebot an Kulturangeboten unterstützt werden kann. Bestimmte Einrichtungen fallen demnach unter die Säule 1 der Kulturförderrichtlinie (kulturelle Grundversorgung ), die sich auf den lokal und regional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Grundkompetenzen richtet. Hierzu zählen beispielsweise die Musik- und Kinder- und Jugendkunstschulen, die Bibliotheken und die Soziokulturellen Zentren. Ohne die Landesförderung könnte bei weitem nicht ein so umfassendes und regionales Angebot vorgehalten werden. Mit dem durch das Land mitfinanzierten Angebot der landesweiten Onleihe - dem Verbundsystem der kommunalen Bibliotheken zur Ausleihe von E-Medien - wird der Zugang zu Beständen - unabhängig von Ort und Öffnungszeiten - vereinfacht. Ebenso verhält es sich mit dem Engagement des Landes bei Digitalisierungsprojekten der Museen, Archive und Bibliotheken und deren Veröffentlichung im Netz. Darüber hinaus fördert das Land sogenannte Unterstützersysteme wie beispielsweise das Servicecenter Kultur, das bei der Umsetzung von Kulturprojekten behilflich ist, oder die Fachstelle Kulturelle Bildung, die die Entwicklung von Rahmenbedingungen, die jedem Kind und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern den Zugang zu kultureller Bildung - beispielsweise im Rahmen von „Ganztätig Lernen“ ermöglichen, vorantreibt. In der Förderung der Theater und Orchester des Landes ist der Bereich der kulturellen Bildung einer der inhaltlichen Schwerpunkte. Auch mit der Einbindung der Kreiskulturräte, beispielsweise durch die Mitwirkung im Landeskulturrat, soll eine stärkere Teilhabe der Kulturszene und deren „Konsumenten“ erwirkt werden. Alle diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Teilhabe zu ermöglichen. Sie gewährleisten oder gar erzwingen kann man jedoch nicht. Drucksache 7/523 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Für Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird nach § 28 Absatz 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und nach § 34 Absatz 7 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt zehn Euro monatlich berücksichtigt für 1. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, 2. Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und 3. die Teilnahme an Freizeiten. Neben der Berücksichtigung dieser konkret benannten Bedarfe können auch weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten nach Nummer 1 bis 3 entstehen und es den Leistungsberechtigten im begründeten Ausnahmefall nicht zugemutet werden kann, diese aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Weitere Voraussetzung ist, dass die Höchstgrenze von zehn Euro nicht überschritten wird. Die bundesgesetzlichen Regelungen werden in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend den landesgesetzlichen Regelungen durch die Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung umgesetzt. Darüber hinaus gibt es in den Staatlichen Schlössern und Gärten Mecklenburg-Vorpommern folgende Maßnahmen zur kulturellen Teilhabe: - frei zugängliche Parkanlagen, - Berücksichtigung von Mobilitäts- und Seheinschränkungen in den historischen Häusern (zum Beispiel Fahrstühle, Leihrollstühle, Erlaubnis von Führhunden), - breites museumspädagogisches Angebot mit zielgruppenspezifischer Ausrichtung, zum Beispiel Erlebnisführungen und Kreativangebote für Kinder und Jugendliche, Arrangements mit Kurzführung und Kaffeegedeck für Senioren, - kostenfreie Angebote für Kinder/Familien, zum Beispiel Kinderspielplatz, Leseecke, Museumsrallye, Bastelangebote, Spiele. Das Staatliche Museum Schwerin hält folgende Angebote vor: - Museumstag für Seniorinnen und Senioren im Schloss Schwerin (monatliche stattfindende Führungen und Vorträge für Seniorinnen und Senioren), - Angebote für Kinder (Schwerin, Ludwigslust, Güstrow), zum Beispiel Kindergeburtstage, öffentliche Familienführungen, Ferienprogramm. Persönliche Führungen auf Anfrage im Schloss Schwerin: - für sehbehinderte und blinde Menschen (mit ausgewählten Objekten zum Tasten), - Menschen mit Lernschwierigkeiten aller Altersgruppen, - Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, - in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden (zum Beispiel einfache Sprache, gekürzte Inhalte).