Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/556 7. Wahlperiode 22.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD Aufenthaltsdauer ausreisepflichtiger Personen aus sicheren Herkunftsländern und ANTWORT der Landesregierung Laut Drucksache 7/388 hielten sich Ende des Jahres 2016 über 1.000 ausreisepflichtige Personen aus sicheren Herkunftsländern in Mecklenburg- Vorpommern auf. Insgesamt hielten sich Ende Februar 2017 im Land 3.206 ausreissepflichtige Personen auf. 1. Gibt es seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/388 aktualisierte Zahlen zu den ausreisepflichtigen Personen (bitte aufgliedern nach Personen mit und ohne Duldung sowie Personen mit fehlenden Reisedokumenten)? Zum Stichtag 31.03.2017 hielten sich laut Angaben des Ausländerzentralregisters insgesamt 3.178 ausreisepflichtige Personen in Mecklenburg-Vorpommern auf. Von diesen waren 2.484 Personen im Besitz einer Duldung. Davon hatten 1.127 Personen eine Duldung wegen fehlender Reisedokumente. Weitere 47 Personen waren im Besitz von Duldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen familiärer Bindungen zu Personen, die Duldungen wegen fehlender Reisedokumente oder aus medizinischen Gründen hatten. 694 der ausreisepflichtigen Personen waren zum Stichtag 31.03.2017 nicht im Besitz einer Duldung. Drucksache 7/556 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen aus sicheren Herkunftsländern sind derzeit in Mecklenburg-Vorpommern ausreisepflichtig (bitte aufgliedern nach Nationalität)? Zum Stichtag 31.03.2017 hielten sich laut Angaben des Ausländerzentralregisters insgesamt 1.038 ausreisepflichtige Personen aus sicheren Herkunftsländern in Mecklenburg-Vorpommern auf. Die Aufgliederung nach Nationalitäten kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Sicherer Herkunftsstaat Anzahl der ausreisepflichtigen Personen Albanien 128 Bosnien und Herzegowina 37 Ghana 549 Kosovo 16 Mazedonien 84 Montenegro 15 Senegal 3 Serbien 148 Belgien 0 Bulgarien 5 Dänemark 0 Estland 0 Finnland 0 Frankreich 0 Griechenland 1 Großbritannien und Nordirland 1 Irland 0 Italien 0 Kroatien 9 Lettland 0 Litauen 5 Luxemburg 0 Malta 0 Niederlande 2 Österreich 1 Polen 12 Portugal 1 Rumänien 17 Schweden 0 Slowakische Republik 0 Slowenien 0 Spanien 3 Tschechische Republik 1 Ungarn 0 Zypern 0 Gesamt 1.038 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/556 3 3. Seit wie vielen Jahren halten sich Personen aus sicheren Herkunftsländern in Mecklenburg-Vorpommern oder anderen Bundesländern auf (bitte nach Datum der Ausreisepflicht und Datum des Asylantrages aufschlüsseln)? Das Konzept der sicheren Herkunftsländer wurde mit der 1993 in Kraft getretenen Reform des Asylrechts in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass sich seit diesem Zeitpunkt bereits Personen aus sicheren Herkunftsländern in Mecklenburg-Vorpommern und auch in anderen Bundesländern aufhalten. Für eine Aufschlüsselung aller Personen aus sicheren Herkunftsländern, die sich seit 1993 in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten oder noch immer aufhalten, müssten sämtliche Akten händisch ausgezählt werden. Der Arbeitsaufwand für eine solche Erfassung wäre so hoch, dass er mit der sich aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern ergebenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Aus dem Ausländerzentralregister können die Daten nicht durch die Landesregierung erhoben werden. Eine vom Ministerium für Inneres und Europa gerichtete Zuarbeitsbitte an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde dahingehend beantwortet, dass das BAMF als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Parlament des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterliegt. Eine freiwillige Beantwortung sei darüber hinaus aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt vor dem Hintergrund der gestiegenen Asylzugänge gegenwärtig nicht möglich. Das Datum der Ausreisepflicht ist zudem im Ausländerzentralregister nicht auswertbar. 4. Wie hat sich die Gesamtzahl der ausreisepflichtigen Personen mit fehlenden Reisedokumenten seit 2011 verändert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der Duldungsgrund „fehlende Reisedokumente“ wird erst seit März 2016 im Ausländerzentralregister erfasst. Zum Stichtag 31.12.2016 hielten sich 843 Personen mit Duldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen fehlender Reisedokumente in Mecklenburg-Vorpommern auf. Weitere 18 Personen waren im Besitz von Duldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen familiärer Bindungen zu Personen, die Duldungen wegen fehlender Reisedokumente oder aus medizinischen Gründen hatten. Drucksache 7/556 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um fehlende Reisedokumente bei geduldeten Personen aus sicheren Herkunftsländern zu beschaffen? Die Beschaffung von Passersatzpapieren erfolgt zentralisiert durch das Rückkehrmanagement im Amt für Migration und Flüchtlinge. In Abhängigkeit vom jeweiligen Verfahren und von eventuell abgeschlossenen Rückübernahmeabkommen beantragen die Mitarbeiter des Rückkehrmanagements bei der Botschaft des Herkunftslandes die Ausstellung von Passersatzpapieren. Vor der Ausstellung von Passersatzpapieren sind allerdings häufig unter anderem zunächst Maßnahmen zur Identitätsklärung oder zu persönlichen Vorführungen bei der Botschaft erforderlich. Darüber hinaus ist die Ausstellung von Passersatzpapieren stark von der Kooperation und von den jeweiligen Vorgaben der Herkunftsländer abhängig. Daher bemüht sich der Bund für die Beschaffung von Reisedokumenten verstärkt im Rahmen von Verhandlungen um Kooperation mit den Herkunftsländern. Diese stellen einen entscheidenden Faktor dar, um effiziente Verfahren zur Identifizierung der ausreisepflichtigen Personen zu etablieren und die Ausstellung von Reisepapieren zu beschleunigen. In eng abgestimmten Gesprächen und Verhandlungen wird den relevanten Staaten das zentrale Interesse der Bundesregierung an einer guten Zusammenarbeit im Bereich Rückkehr verdeutlicht. Die Verhandlungen zu Rückkehrfragen werden im Sinne eines kohärenten Ansatzes ressortübergreifend insbesondere zwischen dem Bundesministerium des Innern, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit vorbereitet. Es werden maßgeschneiderte Pakete zusammengestellt, um den Herkunftsländern einen Anreiz zur Verbesserung der Zusammenarbeit bieten zu können. Die Bereitschaft der Herkunftsländer zur Kooperation wird in einem hohen Maße durch die häufig volatile innenpolitische Lage beeinflusst. Durch Verstetigung der Kontakte kann eine Verbesserung der Zusammenarbeit erreicht werden.