Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/557 7. Wahlperiode 30.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD „Abschiebe-Helfer“ in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Welt-Online vom 29.04.2017 ruft das Bundesinnenministerium dazu auf, die Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber besser zu organisieren und personell zu verstärken: „Gebraucht werden dem Bericht zufolge rund 420 Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes, die für 6 bis 15 Monate freiwillig die Länder unterstützen […].“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/article164121526/Bundesregier ung-sucht-freiwillige- Abschiebe-Helfer.html) 1. Welchen Bedarf an Beamten oder anderen Berufsgruppen hat das Land Mecklenburg-Vorpommern, um das geltende Asylrecht besser durchsetzen zu können? Die Frage 1 wird aufgrund der Vorbemerkung dahingehend verstanden, dass sich das „geltende Asylrecht“ auf die im Aufenthaltsgesetz geregelten Normen zur Rückführung bezieht. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird durch die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung (ZuwZLVO M-V) genannten Ausländerbehörden bereits heute vollständig umgesetzt. Dabei nehmen gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 1 Absatz 2 ZuwZLVO M-V die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte die in § 71 Absatz 1 AufenthG genannten Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahr. Ihnen obliegt die Umsetzung der Maßnahmen und der Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz in eigener Personalhoheit. Drucksache 7/557 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Unabhängig davon wurde im Rahmen der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und den Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 zum Tagesordnungspunkt Asyl- und Flüchtlingspolitik / Rückkehrpolitik Folgendes beschlossen: „Angesichts der derzeitigen besonderen Situation, die durch eine große Anzahl an Personen ohne Bleiberecht geprägt ist, werden Bund und Länder dort, wo erforderlich, die personelle Ausstattung der für Angelegenheiten der Rückführung zuständigen Stellen (einschließlich der Verwaltungsgerichte) gezielt weiter verbessern. Aufgrund der besonderen Beanspruchung der Ausländerbehörden der Länder wird die Bundesregierung die Länder bei Rückführungsaufgaben , auch bei Dublin-Verfahren, durch Personal des Bundes ergänzend unterstützen (…)“. In Umsetzung dieses Beschlusses wurde bei dem Beauftragten für Flüchtlingsmanagement eine Clearingstelle eingerichtet, um die „Bedarfe“ der Länder zu sammeln und möglichst passgenau zu befriedigen. Die Länder wurden aufgefordert, Ansprechpartner in den Ausländerbehörden zu melden, die die „Bedarfe“ (nach Anzahl und nach Qualifikation) vor Ort konkretisieren sollen. Es haben noch nicht alle Länder ihren etwaigen Bedarf gemeldet. 2. Steht die Landesregierung in Kontakt mit dem Bundesinnenministerium , um oben genannte Beamtenrekrutierung zu organisieren? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Bemühungen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Derzeit haben sowohl das Landesamt für innere Verwaltung als auch mehrere kommunale Ausländerbehörden bereits „Bedarfe“ an die Clearingstelle gemeldet. Wie in der Antwort zu Frage 1 erläutert, sind jedoch noch nicht alle Meldungen eingegangen. 3. Werden eigene Bemühungen der Landesregierung derzeit geplant oder aktuell umgesetzt, um die Ausländerbehörden personell zu verstärken? Sind andere Maßnahmen in Vorbereitung, um den steigenden Zahlen ausreisepflichtiger Personen zu begegnen? Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, liegt die Frage der Personalausstattung in den Landkreisen und den kreisfreien Städten in deren eigener Zuständigkeit. Hinsichtlich der Personalausstattung des Landesamtes für innere Verwaltung wird der Personalbedarf einer regelmäßigen Evaluierung unterzogen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/557 3 Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an der Umsetzung des Beschlusses zur Asyl- und Flüchtlingspolitik/Rückkehrpolitik der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und den Regierungschefs der Länder vom 9. Februar 2017. So wurde zum Beispiel aufgrund des Beschlusses ein „gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ (ZUR) eingerichtet. Hierbei handelt es sich um eine Kooperation der Bundesländer und des Bundes (unter anderem Bundesministerium des Innern, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Bundespolizei), in die alle beteiligten Behörden Personal entsenden. Eine Unterstützung in Rückführungsangelegenheiten durch das ZUR erfolgt in folgenden Bereichen: - Operative Angelegenheiten der Rückführung (unter anderem Bedarfsermittlung/ Koordination von Sammelchartermaßnahmen; Abschiebehaftangelegenheiten - Übersichten über verfügbare Haftplätze, gegebenenfalls Beschaffung eines benötigten Abschiebehaftplatzes); - Passersatzpapierbeschaffung (Unterstützung in schwierigen Einzelfällen, Begleitung von Sammel-/Expertenanhörungen); - Sicherheit (unter anderem Verfahrensbeschleunigung bei der Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung von Intensivstraftätern/Gefährdern); - Freiwillige Ausreise (unter anderem Unterstützung von Rückkehrberatungsstellen, Führung von Übersichten über bestehende Förderprogramme); - Planung und Optimierung (unter anderem Begleitung von grundsätzlichen Angelegenheiten der Rückführung). Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Mitarbeiter des Landesamtes für innere Verwaltung in das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr abgeordnet. Gemäß dem oben genannten Beschluss wird auch die Beratung zur freiwilligen Rückkehr intensiviert werden. Die organisatorischen Maßnahmen hierzu befinden sich derzeit im Abstimmungsprozess. 4. Welche Probleme, außer der personellen Situation der Ausländerbehörden, sieht die Landesregierung bei der Umsetzung von Abschiebungen? Häufig können Personen nicht abgeschoben werden, weil keine Pass(-ersatz)-papiere vorliegen und diese nicht zeitnah ausgestellt werden. Bei der Beschaffung von Reisedokumenten sind die deutschen Behörden an die Kooperationsbereitschaft und an die Bearbeitungszeiten der jeweiligen Botschaften gebunden. Weiterhin stellen das Untertauchen der ausreisepflichtigen Personen, die Renitenz beim Vollzug der Abschiebung, die Gewährung von Kirchenasyl oder die vorgebrachten medizinischen Gründe häufige Abschiebungshindernisse dar. Drucksache 7/557 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Mit welchen Zahlen ausreisepflichtiger Personen rechnet die Landesregierung zum Jahresende? Eine Prognose der zu erwartenden Anzahl ausreisepflichtiger Personen zum Jahresende kann aufgrund der vielen Faktoren, die diese Zahl beeinflussen, nicht erstellt werden. So hängt die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen unter anderem von aktuellen Migrationsbewegungen, von der Anzahl der neu gestellten Asylanträge, von der Bearbeitung der Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie von der Anzahl der erfolgten Abschiebungen ab.