Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/559 7. Wahlperiode 22.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Erfassung von „Reichsbürger-Fällen“ und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche konkreten Vorfälle oder Entwicklungen begründen den Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 27.01.2017 (Gz.: II 210-140-02010-2011/200-025) zur Erfassung und Meldung von „Reichsbürger-Fällen“? Die tödlichen Schüsse eines „Reichsbürgers“ auf einen Polizisten in Bayern sowie die bewaffnete Auseinandersetzung eines „Reichsbürgers“ mit der Polizei in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr lieferten Anhaltspunkte dafür, nach denen sich diese Szene radikalisiert hat und damit zu einer tatsächlichen Gefahr für die innere Sicherheit geworden ist. Aufgrund dieser Entwicklung haben die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder die Beobachtung und die Erfassung des „Reichsbürgermilieus“ deutlich intensiviert. Ziel ist es dabei, die von diesem Spektrum ausgehenden Gefährdungen deutlich einzudämmen. 2. Wie viele Berichtsbögen sind seit dem Erlass insgesamt eingegangen, inklusive der Bögen, die „Reichsbürger-Fälle“ vor dem Erlass dokumentieren? Bis Mitte Mai 2017 wurden circa 300 Berichtsbögen übermittelt. Drucksache 7/559 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele unterschiedliche Personen wurden über die in Frage 2 genannten Bögen erfasst? Bis Mitte Mai 2017 wurden circa 150 Personen nach den Vorschriften des Landesverfassungsschutzgesetzes erfasst. 4. Wie viele Zuverlässigkeitsprüfungen bei Inhabern oder Antragstellern einer Waffenbesitzkarte ergaben sich aus den Berichtsbögen? Es werden gegenwärtig zu neun Personen Überprüfungen im Hinblick auf den Entzug der Waffenbesitzkarte durchgeführt. 5. Zu welchem Ergebnis kamen die Einzelfallprüfungen der in der Antwort zu Frage 4 genannten Fälle? Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 6. Welchem Phänomenbereich im Sinne der Polizeilichen Kriminalstatistik werden Vorfälle mit Reichsbürgern zugeordnet, die als politisch motivierte Kriminalität erfasst werden? Bei der Beantwortung der Frage wird zugrunde gelegt, dass in der Fragestellung der Phänomenbereich gemäß dem Definitionssystem der „Politisch motivierten Kriminalität“ gemeint ist. Straftaten durch Reichsbürger werden vorrangig dem Phänomenbereich „Sonstige/nicht zuzuordnen“ beziehungsweise dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.