Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. November 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/56 7. Wahlperiode 30.11.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Stand der Umsetzung der Kormoranverordnung und Auswirkungen auf den Kormoranbestand und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch ist die Anzahl der Kormoranabschüsse im Jahr 2015? Im Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) 2014/2015 wurden 356 Kormoranabschüsse und für das Jagdjahr 2015/2016 wurden 199 Kormoranabschüsse registriert, welche auf Basis der Kormoranverordnung (KormVO M-V) vom 5. Juli 2012 (GVOBl. M-V S. 310) erfolgten. Darüber hinaus wurden im Jahr 2015 weitere 943 Kormorane auf Grundlage gesonderter Ausnahmegenehmigungen erlegt. 2. Um wie viele Tiere soll der Bestand 2016 und 2017 reduziert werden? Zahlenmäßige Zielvorgaben für eine Bestandsreduktion bestehen nicht. Die KormVO M-V eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Kormorane zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden unter bestimmten Rahmenvorgaben (örtliche und zeitliche Beschränkungen) durch Abschuss zu töten. Drucksache 7/56 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie steht die Landesregierung zu dem Ziel der Dezimierung auf 5.000 Brutpaare? Eine solche Zielvorgabe besteht nicht. Eine derartige Dezimierung wird auch nicht als realistisch bewertet. 4. Wer wurde und wird mit der Dezimierung der Brutpaare beauftragt? Mit wem wird sie abgestimmt? Ein Auftrag zur Dezimierung von Brutpaaren besteht nicht. Der Abschuss von Kormoranen erfolgt auf Basis der KormVO M-V oder auf Basis gesonderter Ausnahmegenehmigungen gemäß § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).