Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/561 7. Wahlperiode 22.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Dschihadisten und Islamisten der Bundeswehr in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut NTV vom 05.11.2016 sind vermehrt islamistische und dschihadistische Fälle in der Bundeswehr aufgetreten: „Der Militärische Abschirmdienst (MAD) habe 20 Islamisten in der Truppe enttarnt und verfolge 60 weitere Verdachtsfälle, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf den Militärgeheimdienst.“ (http://www.ntv .de/politik/MAD-enttarnt-Islamisten-in-der-Bundeswehr-article1901466 6.html) 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über dschihadistische Verdachtsfälle in der Bundeswehr in Mecklenburg-Vorpommern? 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über enttarnte Dschihadisten oder Islamisten, die ihren Dienst in Mecklenburg-Vorpommern ausüben? 3. Wie viele der oben genannten Fälle haben einen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung äußert sich nur zu in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Sachverhalten. Gemäß § 1 Absatz 1 des Gesetzes über den militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz) ist der MAD zuständig für Personen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung , von denen Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind (und anderes), ausgehen oder ausgehen sollen. Insofern besteht keine Zuständigkeit der Landesregierung für die mit der Kleinen Anfrage hinterfragten „Fälle in der Bundeswehr“.