Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/562 7. Wahlperiode 22.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Politisch motivierte Straftaten-links in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Straftaten wurden im Jahre 2016 in Mecklenburg- Vorpommern in dem Bereich „PMK-links“ (Politisch motivierte Kriminalität-links) insgesamt registriert (bitte trennen nach Propagandadelikten, Gewaltstraftaten, terroristischen Straftaten und sonstigen Straftaten)? Der Minister für Inneres und Europa hat am 25.04.2017 den Jahresbericht Politisch motivierte Kriminalität 2016 veröffentlicht. Diesem zufolge wurden im Jahr 2016 in Mecklenburg- Vorpommern im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-links insgesamt 482 Straftaten registriert. Davon wurden 24 Straftaten als Gewaltdelikte und acht Straftaten als Propagandadelikte eingestuft. Terroristische Straftaten wurden nicht registriert. 450 sonstige Straftaten wurden erfasst. 2. Um welche Gewaltstraftaten handelte es sich (bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, Landkreis, wenn möglich, kurze Skizzierung des Tatvorwurfs , Anzahl der Täter/Tatverdächtigen)? Auf die Anlage zu Frage 2 wird verwiesen. Drucksache 7/562 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit diesen Gewaltstraftaten geschädigt? Im Zusammenhang mit den 24 Gewaltstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität-links wurden insgesamt sieben Personen körperlich geschädigt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/562 3 Anlage zu Frage 2 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Tatverdächtige 1 09.01.2016 Neubrandenburg Mecklenburgische Seenplatte Der Tatverdächtige soll zunächst in Richtung der Beine des Geschädigten gespuckt und dann versucht haben, mit seinem Regenschirm in Richtung des Kopfes des Geschädigten zu stechen. § 224 Strafgesetzbuch (StGB) 1 2 30.01.2016 Rostock Hansestadt Rostock Nach einer Versammlung trafen eine asylkritische Gruppe und eine asylbefürwortende Gruppe aufeinander. Es kam zu gegenseitigen Körperverletzungsdelikten. § 224 StGB 0 3 14.03.2016 Rostock Hansestadt Rostock Unbekannte Tatverdächtige warfen vier mit einer schwarzen Substanz gefüllte Schraubgläser gegen die Hausfassade vom Wohnhaus des Geschädigten. Des Weiteren zerschlugen die unbekannten Tatverdächtigen eine Scheibe der Hauseingangstür und warfen drei Farbbomben (Farbmischzylinder mit angebrachter Pyrotechnik) in das Haus. Durch die explodierende Pyrotechnik verteilte sich die blaue und rosa Farbe schlagartig in dem Flurbereich und beschädigte zahlreiche Einrichtungsgegenstände und Bekleidung. § 308 StGB 0 4 14.03.2016 Boizenburg Ludwigslust-Parchim Im Anschluss an eine MVGIDA-Demonstration wurde eine Person der rechten Szene durch fünf Personen der linken Szene körperlich angegriffen. § 224 StGB 5 Drucksache 7/562 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Tatverdächtige 5 13.03.2016 Bargeshagen Rostock Anlässlich der Landtagswahlen in Sachsen- Anhalt, Rheinland-Pfalz und Baden- Württemberg führte der AfD-Kreisverband Rostock eine Parteiveranstaltung durch. Im Eingangsbereich des Veranstaltungsgebäudes wurde eine nicht explodierte unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung gefunden. Ein 18 cm langes Rohr aus Pappe war mit einem derzeit unbekannten Pulver gefüllt und mittels Klebeband an einem Fenster im Eingangsbereich angebracht worden. Eine Seite des Rohres war mit einem Docht/mit einer Zündschnur versehen und wurde durch die Täter am Fenster gezündet. Am Fenster befanden sich durch das Abbrennen der Zündvorrichtung Rußablagerungen. § 308 StGB 0 6 21.03.2016 Schwerin Schwerin Im Rahmen eines Polizeieinsatzes bei einer Versammlung „DWS-Deutschland wehrt sich gegen die Asylflut“ stand die Polizeibeamtin in einer Polizeikette und wurde vom Tatverdächtigen von vorne geschubst Sie verlor das Gleichgewicht und fiel gegen einen Poller. Dabei verletzte sie sich im Gesicht. § 113 StGB 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/562 5 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Tatverdächtige 7 01.05.2016 Schwerin Schwerin Der Tatverdächtige schlug mehrfach mit der Faust in das Gesicht und auf den Hinterkopf des Geschädigten , als er sich einem linksmotivierten Aufzug näherte. § 223 StGB 1 8 01.05.2016 Schwerin Schwerin Im Zuge der Absicherung zu Veranstaltungen am 1. Mai leistete der Beschuldigte Weisungen der Beamten nicht Folge und provozierte durch Körpereinsatz wie Schubsen mit dem Oberkörper. Im Weiteren soll der Tatverdächtige den Beamten mit einem gezielten Faustschlag in Richtung dessen Kopfes angegriffen haben. Dem Beamten gelang es nur durch die Abwehr des Schlages, einen Treffer am Kopf zu vermeiden. § 224 StGB 1 9 01.05.2016 Schwerin Schwerin Im Zuge der Absicherung zu Veranstaltungen am 1. Mai wurden zwei Polizeivollzugsbeamte durch den Tatverdächtigen mehrmals mit Füßen getreten. Die Beamten erlitten keine Verletzungen. § 223 StGB 1 10 01.05.2016 Schwerin Schwerin Im Zuge der Absicherung zu Veranstaltungen am 1. Mai kam es gegenüber dem Polizeivollzugsbeamten zu einem Widerstand. Der Tatverdächtige beleidigte den Beamten während des Einsatzes mit den Worten „Du reudiges Stück“. Bei der anschließenden Identitätsfeststellung leistete der Tatverdächtige Widerstand. § 113 StGB 1 Drucksache 7/562 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Tatverdächtige 11 01.05.2016 Schwerin Schwerin Im Rahmen des Demonstrationsgeschehens am 1. Mai wurde die Tatverdächtige durch Beamte im Bereich Obotritenring/Ecke Demmlerplatz festgestellt. Im Zuge der Identitätsfeststellung wehrte sich die Tatverdächtige bei der Fotodokumentation ihrer Person und leistete Widerstand. § 113 StGB 1 12 08.05.2016 Demmin Mecklenburgische Seenplatte Der Tatverdächtige wollte während der NPD-Demonstration „Tag der Befreiung“ die Polizeikette überwinden, um an der Sitzblockade teilzunehmen. Bei der Ingewahrsamnahme leistete er Widerstand. § 113 StGB 1 13 08.05.2016 Demmin Mecklenburgische Seenplatte Beim Zurückdrängen der Störer im Rahmen der NPD-Demonstration warf der unbekannte Tatverdächtige einen circa einen Meter langen Stock in Richtung der eingesetzten Beamten. § 224 StGB 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/562 7 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Tatverdächtige 14 28.05.2016 Greifswald Vorpommern-Greifswald Zwei unbekannte, männliche Tatverdächtige schlugen mit einer Bierflasche und unter Nutzung von Pfefferspray auf zwei Geschädigte ein. Diese erlitten dabei Schnittverletzungen im Gesicht. Die Geschädigten wurden unmittelbar vor dem Angriff als Nazis beschimpft. § 224 StGB 0 15 03.06.2016 Rostock Hansestadt Rostock Unbekannte Tatverdächtige beschädigten einen Personenkraftwagen VW Golf und einen Opel Astra durch Brandstiftung. Es wurde vermutlich je ein Brandsatz auf die Vorderreifen gelegt und angezündet. Der Halter des VW Golf ist in der rechten Szene aktiv. § 306 StGB 0 16 05.06.2016 Rostock Hansestadt Rostock Eine circa 30-köpfige Gruppierung , welche dem linken Spektrum zuzuordnen ist, bewegte sich teilweise vermummt und mit Schlaggegenständen bewaffnet auf eine Gruppe des rechten Spektrums zu, welche sich im Bereich der Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufhielten. § 125 StGB 21 Drucksache 7/562 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Tatverdächtige 17 08.05.2016 Demmin Mecklenburgische Seeplatte Im Zusammenhang mit der Demonstration am 08.05.2016 in Demmin versuchte ein unbekannter Tatverdächtiger einen Polizeivollzugsbeamten ins Gesicht zu schlagen. § 113 StGB 0 18 25.06.2016 Rostock Hansestadt Rostock Unbekannte Tatverdächtige griffen den Stand der AfD auf dem Neuen Markt an. Der Stand und die dortigen Anwesenden wurden mit Eiern und Tomaten beworfen, nach den am Stand anwesenden Personen wurde getreten. Personen wurden nicht verletzt. § 223 StGB 0 19 27.07.2016 Rostock Hansestadt Rostock Aus einer Gruppe von acht Personen heraus wurde der Geschädigte von einem Tatverdächtigen mit Schlägen bedroht und zur Herausgabe seines Thor-Steinar- Shirts aufgefordert. Aufgrund der Bedrohung und der „Überzahl “ der Gruppe, zog der Geschädigte sein T-Shirt aus und übergab es. § 255 StGB 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/562 9 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Tatverdächtige 20 23.07.2016 Rostock Hansestadt Rostock Der Geschädigte hatte sich in einem Hostel eingemietet. Das Hostel befindet sich in einem Kulturzentrum. In diesem Objekt sind mehrere Vereine und Organisationen ansässig. Darüber hinaus ist es eine beliebte Begegnungsstätte von Angehörigen der linken Szene. Ein nicht konkret beschriebener Aufkleber am Fahrzeug des Geschädigten sowie ein von ihm getragenes T-Shirt des Herstellers „Thor Steinar“ veranlasste eine anwesende Personengruppe zu der verbalen Äußerung: „…sie sollen sich aus Rostock verpissen, sonst gibt’s was aufs Maul…“. Weiterhin wurde der Geschädigte mittels körperlicher Gewalt gegen ein parkendes Fahrzeug gedrückt. Hierbei wurde er mit den Worten: „…dass sie hier keine Nazis haben wollen...“ konfrontiert . § 223 StGB 0 Drucksache 7/562 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Tatverdächtige 21 20.07.2016 Rostock Hansestadt Rostock Die Geschädigten wurden von den unbekannten Tatverdächtigen mit den Worten „Du dreckige Sau!“ und „Du scheiß Fascho!“ beschimpft und dann attackiert. Dabei erhielt ein Geschädigter von drei unbekannten Tatverdächtigen Fußtritte und der zweite Geschädigte einen Faustschlag ins Gesicht. Weiterhin wurde einem Geschädigten eine Gürteltasche mit Inhalt gewaltsam entrissen und entwendet. § 249 StGB 0 22 15.08.2016 Kühlungsborn Rostock Die Geschädigte hängte für die NPD Wahlplakate auf. Dabei wurde sie von einem vermummten Mann angegriffen. Der Tatverdächtige bewarf sie und das Auto mit Eiern. Im Weiteren wurde ein Böller/ Brandsatz gegen das Fahrzeug geworfen. Bei dem Fahrzeug wurden die Scheiben eingeschlagen . § 223 StGB 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/562 11 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Tatverdächtige 23 25.08.2016 Ueckermünde Vorpommern-Greifswald Unbekannte Tatverdächtige setzten einen Personenkraftwagen , der auf der Heckscheibe mit Wahlwerbung für die CDU - LISKOW zur Landtagswahl 2016 beklebt war, in Brand. Auf der Frontscheibe war rechts ein circa 60 x 60 cm großes Hakenkreuz in roter Sprühfarbe zu erkennen. Auch die linke Seite der Frontscheibe war beschmiert. Durch die starke Rauchentwicklung war dies jedoch nicht lesbar. Die Wahlwerbung auf der Heckscheibe war mit roter Sprühfarbe beschmiert und überdeckte diese. Durch den Brand wurde ein weiterer Personenkraftwagen vorne rechts beschädigt. Die Tatverdächtigen konnten ermittelt werden. § 306 StGB 5 24 09.09.2016 Schwerin Schwerin Ein Mitglied des Landtages für die AfD zeigte an, dass von unbekannten Tatverdächtigen Radmuttern an seinem Personenkraftwagen gelockert wurden. § 315b StGB 0