Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Mai 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/563 7. Wahlperiode 30.05.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Zuwendungen für die Alternative Jugend Parchim e. V. und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es ist nicht zutreffend, dass dem Alternative Jugend Parchim e. V. eine Zuwendung gewährt wurde, die Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) enthält. Zutreffend ist hingegen, dass sich die unten genannten Medienberichte auf die Gewährung einer Zuwendung an die Stadt Parchim für das Vorhaben „Alternatives Jugendzentrum Schwarzer Weg“ beziehen. Nach Artikel 59 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 sind mindestens fünf Prozent der ELER-Beteiligung zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg- Vorpommerns für LEADER vorzubehalten. LEADER ist unter anderem durch folgende Merkmale charakterisiert: - Gruppen aus lokalen öffentlichen und privaten Partnern (Lokale Aktionsgruppen - LAG) stellen für abgegrenzte Regionen sich räumlich nicht überschneidende Strategien für lokale Entwicklung (SLE) auf. - Die LAG nehmen Anträge zur Mitfinanzierung von Vorhaben der ländlichen Entwicklung in ihren Regionen aus dem für LEADER vorbehaltenen Budget entgegen und wählen die Anträge aus, die tatsächlich aus dem für LEADER vorbehaltenen Budget mitfinanziert werden. - Den Behörden (in Mecklenburg-Vorpommern die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt) obliegt es (lediglich) die Zuwendungsverfahren für die von den LAGn ausgewählten Vorhaben durchzuführen. Drucksache 7/563 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Laut Medienberichten von TV Schwerin (Quelle: https://www. youtube.com/watch?v= LFjEsAjGRrQ, zuletzt abgerufen am 04.05.2017) und der Parchimer Zeitung (Quelle: http://www.svz.de/lokales/parchimerzeitung /weichen-fuer-jugendzentrum-gestellt-id1 4967526.html, zuletzt abgerufen am 04.05.2017) erhielt die Alternative Jugend Parchim e. V. einen Zuwendungsbescheid aus den Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds in Höhe von 339.000 Euro durch das Dezernat 30 (Fachbereich: LEADER-Förderung) des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg. Der dazu benötigte Eigenanteil von 130.000 Euro wird von der Stadt Parchim bereitgestellt. 1. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Mitglieder die Alternative Jugend Parchim e. V. hat? Wenn ja, wie viele? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 2. Wer entschied über diese Zuwendung in Höhe von 339.000 Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds/LEADER? Die Lokale Aktionsgruppe „Warnow-Elde-Land“ hat entscheiden, das Vorhaben der Stadt Parchim aus dem ihr zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Budget mitzufinanzieren. 3. Mit welcher Begründung wurde diese Zuwendung genehmigt? Die Lokale Aktionsgruppe „Warnow-Elde-Land“ wählt Vorhaben zur Mitfinanzierung aus ihrem Budget aus, die der Umsetzung ihrer Strategie für lokale Entwicklung dienen. 4. Was ist das Ziel dieses Zuwendungsprojektes? Die Zuwendung dient der Mitfinanzierung der Ausgaben zur Schaffung eines Jugendtreffs. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/563 3 5. Ist eine Rechenschaft für diese Zuwendung vorgesehen? Wenn ja, wer prüft diese? Entsprechend der Landeshaushaltsordnung hat die Stadt Parchim einen Verwendungsnachweis beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft Westmecklenburg zur Prüfung vorzulegen. 6. Was ist der Nutzen für die wirtschaftliche Entwicklung der Region? Das Vorhaben zielt primär auf die Verbesserung der Lebensbedingungen ab. 7. Wurde die Frage der Rechtmäßigkeit des von der Stadt Parchim übernommenen Eigenanteils in Höhe von 130.000 Euro durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde geprüft? a) Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Überprüfung? b) Wenn nicht, warum ist der Sachverhalt nicht geprüft worden? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Nach Angaben der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde ist das Vorhaben in den Haushaltsplanungen der Stadt Parchim veranschlagt, die Rechtsaufsichtsbehörde hat es im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung der städtischen Haushaltssatzungen mitbetrachtet. Eine Verletzung rechtlicher Vorgaben wurde nicht festgestellt.