Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/564 7. Wahlperiode 02.06.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ralf Borschke und Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Ökokontoverordnung Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. In welchem Umfang wurden seit 2014 Kompensationsmaßnahmen im Sinne der Ökokontoverordnung in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt (bitte die Maßnahmen getrennt aufführen nach Umfang, Art der Maßnahme und Umsetzungszeitraum)? Nach den §§ 2 bis 10 der Ökokontoverordnung (ÖkoKtoVO M-V) sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Ökokontomaßnahmen) im landesweiten Verzeichnis zu erfassen und zu verwalten. Weiterhin sind darin nach § 13 ÖkoKtoVO M-V auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 17 Absatz 6 des Bundesnaturschutzgesetzes (Kompensationsmaßnahmen) einzutragen. Nachfolgend wird über beide Verzeichnisse berichtet, jeweils differenziert nach den Zielbereichen der Maßnahmetypen. Berücksichtigt wurden alle Maßnahmen, die durch die jeweils zuständige Behörde ab 2014 als „realisiert“ eingetragen wurden. Zum Umsetzungszeitraum und zum Zeitpunkt der Fertigstellung liegen der Landesregierung keine Daten vor. Drucksache 7/564 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Tabelle 1: Flächenumfang (Planungsfläche in Hektar) der im landesweiten Ökokontoverzeichnis gemäß §§ 2 bis 10 ÖkoKtoVO M-V seit 2014 als realisiert erfassten Ökokontomaßnahmen Zielbereich Hauptmaßnahmetyp 2014 2015 2016 2017 Summe Agrarlandschaft 96,93 21,29 92,21 14,65 225,08 Artenschutz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Binnengewässer 2,79 1,61 12,23 16,63 Entsiegelung und Infrastruktur 1,05 0,18 1,23 Komplexmaßnahme 25,69 25,09 50,78 Küsten und Küstengewässer 14,90 14,90 Moore und Auen 29,59 351,42 381,02 Städtische Siedlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Wälder 211,98 193,35 91,38 19,17 515,87 Summe 342,34 593,54 235,81 33,82 1.205,51 Tabelle 2: Flächenumfang (Planungsfläche in Hektar) der im landesweiten Kompensationsverzeichnis gemäß § 13 ÖkoKtoVO M-V seit 2014 als realisiert erfassten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Zielbereich Hauptmaßnahmetyp 2014 2015 2016 2017 Summe Agrarlandschaft 49,55 64,72 34,64 1,13 150,03 Artenschutz 0,27 0,25 3,52 4,04 Binnengewässer 2,12 1,32 0,70 4,15 Entsiegelung und Infrastruktur 1,75 0,12 0,59 0,16 2,62 Komplex 27,35 3,94 31,29 Küsten und Küstengewässer 1,20 1,20 Moore und Auen 0,41 600,00 600,41 Städtische Siedlungen 1,26 1,96 0,42 0,28 3,91 Wälder 43,73 53,42 54,18 151,33 Summe 127,64 125,73 694,05 1,57 948,98 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/564 3 2. In welchem Umfang wurden seit 2014 Ökokontomaßnahmen von Eingriffsverursachern als Kompensationsmaßnahme abgerufen? Seit 2014 wurden Ökokontomaßnahmen im Umfang von 5.415.780 Flächenäquivalenten abgerufen (Stand: 16.05.2017). Ein Flächenäquivalent entspricht nicht einem Quadratmeter Maßnahmefläche. In der Regel können auf einem Quadratmeter Maßnahmefläche mehrere Flächenäquivalente erzielt werden, sodass die benötigte Maßnahmefläche wesentlich geringer ist. 3. Ist eine Novellierung des Schemas der Werteinstufung angedacht? Wenn ja, bis wann? Die Werteinstufung für das Ökokonto erfolgt nach den „Hinweisen zur Eingriffsregelung“. Die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ sind als Download im Internet unter http://www.kompensations flaechen-mv.de verfügbar. Eine Novellierung ist bis Ende 2017 vorgesehen. 4. Wieso wird die Entsiegelung von Flächen bzw. der Rückbau von Altlasten nur in Kombination mit anderen Maßnahmen zugelassen und nicht als eigenständige Kompensationsmaßnahme angesehen? Nach dem Bilanzierungsmodell der „Hinweise zur Eingriffsregelung“ richtet sich die Eingriffsund Ausgleichsbilanzierung nach der Veränderung des ökologischen Wertes einer Fläche durch die eingriffsbedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft beziehungsweise durch die Kompensationsmaßnahmen. Dem Modell zur Ermittlung des multifunktionalen Kompensationsbedarfes liegt als zentraler Baustein das Indikatorprinzip zugrunde, nach dem der Biotoptyp mit seiner Vegetation die Ausprägung von Boden, Wasser, Klima und so weiter widerspiegelt. Eine Sanierung von Altlasten ist nach den „Hinweisen zur Eingriffsregelung“ grundsätzlich nicht als Kompensationsmaßnahme anzuerkennen, da diese allein für sich genommen noch nicht zu einer ökologisch wertvollen Fläche führt. Erst die Kombination mit anderen Maßnahmen ist in Abhängigkeit der sich entwickelnden Biotoptypen bewertbar. Nach dem Bilanzierungsmodell entsprechen die Bewertungen für Versiegelung der Bewertung für die Entsiegelung. Die Bewertung richtet sich nach dem ökologischen Wert der Fläche vor dem Eingriff beziehungsweise nach der Entsiegelung. Besonders hohe Punkte können erzielt werden, wenn ökologisch wertvolle Flächen hergestellt werden. Drucksache 7/564 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie wird die Umwandlung von produktivem Ackerland in beispielsweise Wiesen und Wälder im Kontext der stetig abnehmenden landwirtschaftlichen Nutzfläche begründet? In Mecklenburg-Vorpommern ist der Anteil an Grünland von 282.300 Hektar im Jahr 1999 auf 268.400 Hektar im Jahr 2016 gesunken (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern). Die Anlage von (Dauer-)Grünland ermöglicht in Verbindung mit einer naturschutzorientierten Bewirtschaftung eine mittel‐ bis langfristige Entwicklung von naturschutzfachlich relevanten Grünlandgesellschaften. Artenreiches Grünland ist Kernbestandteil eines landesweiten Biotopverbundes und maßgeblich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Die Umwandlung von Acker in Grünland kommt insbesondere auf ertragsschwachen Grenzstandorten, an erosionsgefährdeten Hanglagen und an Gewässern in Betracht. Die Umwandlung trägt zur Reduzierung von Erosionsrisiken sowie zur Verminderung von Sediment‐ und Nährstoffeinträgen in die Oberflächengewässer bei und leistet so auch einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. In der im Internet eingestellten Veröffentlichung „Erhaltung und Entwicklung der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern“ (siehe http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/ lm/Service/Publikationen?id=5678&processor=veroeff) sind weitere wichtige Maßnahmen aufgeführt. Hierzu gehört auch die Waldentwicklung.