Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/568 7. Wahlperiode 02.06.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Matthias Manthei und Ralf Borschke, Fraktion der AfD Flutung des Polders Bargischow/Gnevezin und ANTWORT der Landesregierung Nach langen Verhandlungen mit den Bürgern der Gemeinde Bargischow wurde über die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH ein Kompromiss zur Neuregulierung des hydrologischen Systems im Polder Bargischow/Gnevezin ausgehandelt und in einen Planfeststellungsbeschluss niedergeschrieben. Dieser Planfeststellungsbeschluss hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und endet im Frühjahr 2018. 1. Welche raumbedeutsamen Vorhaben sind im Hinblick auf die Flutung des Polders Bargischow/Gnevezin geplant? 2. In welchen Zeiträumen sind die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Maßnahmen laut Plan umzusetzen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über raumbedeutsame Vorhaben im Hinblick auf die Renaturierung des Polders Bargischow vor. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung wurde von der Planfeststellungsbehörde beteiligt und kam in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass Belange der Raumordnung dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Drucksache 7/568 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Auswirkungen wird die Flutung des Polders auf die umliegenden Gemeinden haben? Die angrenzenden Gemeinden werden von der mit dem Vorhaben verbundenen Verbesserung der Infrastruktur profitieren, insbesondere wird sich die Erreichbarkeit der umliegenden Gemeinden verbessern. 4. Haben die angrenzenden Gemeinden und Bürger mit Folgekosten (zum Beispiel Beschädigung der Gemeindestraßen durch schwere Bau- und Transportfahrzeuge, erhöhte Kosten für Absenkung des Grundwasserspiegels in angrenzender Bebauung) zu rechnen, die durch die Flutung des Polders und den damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten entstehen? Nein.