Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/575 7. Wahlperiode 02.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Doppik und Jahresabschlüsse der Landkreise und ANTWORT der Landesregierung Im Kommunalfinanzbericht vom Landesrechnungshof für das Jahr 2016 (Drucksache 7/278) wird im Vorwort der Präsidentin festgestellt, dass die doppischen Haushaltsdaten nicht wie geplant als Grundlage für eine Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches (KFA) genutzt werden konnten. Ursache hierfür sei, dass es nach fast fünf Jahren nach Einführung der Doppik immer noch Schwierigkeiten mit der flächendeckenden Umsetzung gibt. 1. Welche Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern konnten ihre aktuellen Jahreshaushalte mit doppischen Haushaltsdaten vorlegen? Alle sechs Landkreise haben ihre Haushaltspläne 2017 nach den Regeln der kommunalen Doppik aufgestellt. Drucksache 7/575 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern sind mit ihren doppischen Jahresabschlüssen nicht aktuell? Welche Landkreise konnten die Haushaltsabschlüsse 2016 noch nicht auf Basis der Doppik erstellen? Nach den Vorgaben der Kommunalverfassung beschließt der Kreistag bis spätestens zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Insoweit stehen der Landesregierung valide Angaben zu den Jahresabschlüssen 2016 noch nicht zur Verfügung. 3. Wie ist der Stand bei den doppischen Jahresabschlüssen für die Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern (bitte die jeweils abgeschlossenen Jahre für die einzelnen Landkreise angeben)? Der Landkreis Nordwestmecklenburg verfügt bis einschließlich 2014 über festgestellte Jahresabschlüsse. Die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Rügen haben ihre Jahresabschlüsse 2012 und 2013 festgestellt. Die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Greifswald und Rostock verfügen noch nicht über festgestellte Jahresabschlüsse ab 2012, wobei der Landkreis Ludwigslust-Parchim als einer der wenigen Landkreise, die vor dem 01.01.2012 auf die kommunale Doppik umgestellt haben, seine doppischen Jahresabschlüsse bis einschließlich 2011 festgestellt hat. 4. Gibt es aus Sicht der Landesregierung eine unplanmäßige Verzögerung bei der Umsetzung der Doppik in den Landkreisen? Wenn ja, a) worin sieht die Landesregierung die Hauptursachen für die Verzögerung bei der Einführung und Umsetzung der Doppik in den Landkreisen? b) sieht die Landesregierung haushaltspolitische Risiken für die betroffenen Landkreise bzw. das Land aufgrund der Verzögerungen bei der Einführung und Umsetzung der Doppik in Landkreisen? Die Einführung und die Umsetzung der Doppik ist in allen Landkreisen zum gesetzlichen Termin beziehungsweise bei den Frühstartern zum genehmigten früheren Termin erfolgt. Verzögerungen sind vorwiegend bei der Auf- und Feststellung der Eröffnungsbilanzen und in deren Folge bei den Jahresabschlüssen aufgetreten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/575 3 Zu a) Die Landesregierung sieht die Hauptursache darin, dass der Aufwand für die Aufstellung der Eröffnungsbilanzen unterschätzt wurde und mit vorbereitenden Arbeiten teilweise nicht rechtzeitig begonnen worden ist. Hierbei spielte auch die Landkreisneuordnung eine Rolle. So verfügten die Vorgängerkreise zum Teil über einen unterschiedlichen Stand der Vorbereitung und unterschiedliche Bewertungsrichtlinien, die zunächst zu vereinheitlichen waren. Zu b) Haushaltspolitische Risiken für die betroffenen Landkreise werden insoweit gesehen, als den Kreistagen als oberste Willens- und Beschlussorgane der Landkreise keine vollständigen Informationen zu Vorjahresergebnissen vorliegen. Zur Risikominimierung hatten alle Landkreise zumindest vorläufige Finanzrechnungen für alle Vorjahre (einschließlich 2016) zu erstellen. Für den Kommunalen Finanzausgleich haben die eingetretenen Verzögerungen keine Auswirkungen. Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 5 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern werden diesem die jährlichen IST-Auszahlungen zugrunde gelegt. Diese stehen auf Basis der amtlichen Haushaltsrechnungsstatistik gesichert zur Verfügung. Dementsprechend ist auch die Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern unabhängig von der Erstellung der kommunalen Jahresabschlüsse möglich. 7. Wann beabsichtigt die Landesregierung die Einführung der doppischen Haushaltsführung in den Ministerien? Die Haushaltsführung des Landes basiert auf dem kameralistischen Haushaltssystem (Einnahmen - und Ausgabenrechnung). Die Einführung der doppischen Haushaltsführung ist nicht geplant.