Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/577 7. Wahlperiode 20.06.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karsten Kolbe und Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Verwendung und Mittelabfluss der Mittel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG-Mittel) und ANTWORT der Landesregierung Im Jahr 2015 wurden die BAföG-Mittel des Bundes den Ländern zur Verwendung übertragen. Maßgabe war hierbei, die Gelder landesseitig für Bildung zu verwenden. Der Finanzausschuss des Landtages wurde am 04.05.2017 über die Bildung von Rücklagen aus den nicht verausgabten BAföG-Mitteln informiert. 1. Wie wurden die den Ländern überlassenen BAföG-Mittel in den Jahren 2015, 2016 und bis zum 09.05.2017, aufgelistet nach dem konkreten Verwendungszweck (Aufstockung des Bauunterhalts der Hochschulen, Investitionsvorhaben der Hochschulen, Privatschulfinanzierung, kostenloser Schulabschluss an VHS, Ausbau Ganztagsschule, verbesserte Qualifikation von Tagespflegepersonen, Berufliche Schule, Fahrtkosten Berufliche Schule, Klassenfahrten, Schülerzeitungsprojekt , Digitales Unterrichtshilfeportal, Schulverwaltungssoftware, Lehrerwebekampagne, etc.) in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt bzw. gebunden (bitte detailliert nach Soll- und Ist-Werten und je Haushaltstitel darstellen)? Drucksache 7/577 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. In welcher Höhe sind die BAföG-Mittel für die Jahre 2015, 2016 und 2017 noch nicht abgeflossen bzw. gebunden (bitte auflisten nach Verwendungszweck und Haushaltstitel)? Welche Gründe liegen vor? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend in der als Anlage beigefügten Tabelle beantwortet. Erläuternd dazu wird darauf hingewiesen, dass sich Abweichungen innerhalb der Jahresscheiben entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Finanzministerium und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Einsatz und Planung der aus den BAföG-Mitteln eintretenden Haushaltsentlastungen ergeben haben, die bei der Beantwortung zu Grunde gelegt werden. 3. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung für die Verwendung bislang nicht verausgabter Mittel? Es ist vorgesehen, die nicht verausgabten Mittel auch in zukünftigen Haushaltsjahren zur Verfügung zu stellen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/577 3 Zweck Vorgesehene Mittel 2015 Ist 2015 Veranschlagte Mittel 2016 Ist 2016 Rest/ Rücklage 2016 Veranschlagte Mittel 2017 Ist per 11.05.2017* Mittelbindung 2017 Erläuterung Aufstockung des Bauunterhalts der Hochschulen (1216, 634.02) 1.000,0 1.000,0 3.430,0 3.430,0 0,0 2.270,0 nicht bezifferbar 2.270,0 Der Mittelabfluss zum 11.05.2017 kann nicht genau beziffert werden, da die BAföG-Mittel innerhalb des Gesamtansatzes beim Titel 1216, 634.02 von 17.263,8 TEUR veranschlagt wurden. Die Mittel sind vollständig gebunden und es wird davon ausgegangen, dass die BAföG-Mittel im Jahr 2017 in voller Höhe abfließen werden. Investitionsvorhaben der Hochschulen/ Hochschulbau (1212, 741.01) 0,0 0,0 10.000,0 nicht bezifferbar nicht bezifferbar 5.000,0 nicht bezifferbar 5.000,0 Die Mittel sind innerhalb des Gesamtansatzes der Zuweisungen an den Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL M-V) für Baumaßnahmen an den Hochschulen einschließlich Universitätsmedizin (Titel 1212, 741.01) veranschlagt und dienen der Umsetzung der Maßnahmen des Standortbezogenen Hochschulbaukorridors (SHK). Im Rahmen dieses Gesamtansatzes werden die BAföG- Mittel den originären Landesmitteln gleichgesetzt, es erfolgt keine differenzierte Bewirtschaftung nach Mittelherkunft. Es wird davon ausgegangen, dass die BAföG- Mittel im Jahr 2017 in voller Höhe abfließen werden. Drucksache 7/577 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zweck Vorgesehene Mittel 2015 Ist 2015 Veranschlagte Mittel 2016 Ist 2016 Rest/ Rücklage 2016 Veranschlagte Mittel 2017 Ist per 11.05.2017* Mittelbindung 2017 Erläuterung Investitionsvorhaben der Universitätsmedizin (für 2015: 0770 812.13; für 2016 und 2017: 0774, 891.01) 1.000,0 1.000,0 1.523,0 1.523,0 0,0 1.046,5 nicht bezifferbar 1.046,5 Der Mittelabfluss zum 11.05.2017 kann nicht genau beziffert werden, da die BAföG-Mittel innerhalb des Gesamtansatzes beim Titel 0774, 891.01 von 4.416,5 TEUR veranschlagt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass die BAföG- Mittel im Jahr 2017 in voller Höhe abfließen werden. Zuschuss für laufenden Betrieb Universitätsmedizin (0772 682.02) 0,0 0,0 1.515,0 1.515,0 0,0 1.030,2 nicht bezifferbar 1.030,2 Der Mittelabfluss zum 11.05.2017 kann nicht genau beziffert werden, da die BAföG-Mittel innerhalb des Gesamtansatzes beim Titel 0772, 682.02 von 53.591,3 TEUR veranschlagt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass die BAföG- Mittel im Jahr 2017 in voller Höhe abfließen werden. Zuschuss für laufenden Betrieb (Hochschulen ohne Universitätsmedizin ) dauerhaft (0771, 0773, 0775, 0776, 0777, 0778 682.01) 0,0 0,0 1.784,7 1.784,7 0,0 1.825,7 nicht bezifferbar 1.825,7 Der Mittelabfluss zum 11.05.2017 kann nicht genau beziffert werden, da die BAföG-Mittel innerhalb des Gesamtansatzes beim Titel 682.01 der Hochschulkapitel veranschlagt wurden. Es wird davon ausgegangen , dass die BAföG-Mittel im Jahr 2017 in voller Höhe abfließen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/577 5 Zweck Vorgesehene Mittel 2015 Ist 2015 Veranschlagte Mittel 2016 Ist 2016 Rest/ Rücklage 2016 Veranschlagte Mittel 2017 Ist per 11.05.2017* Mittelbindung 2017 Erläuterung Zuschuss für laufenden Betrieb (Hochschulen ohne Universitätsmedizin ) temporär (0771, 0773, 0775, 0776, 0777, 0778 682.01) 0,0 0,0 3.556,1 3.556,1 0,0 2.254,6 nicht bezifferbar 2.254,6 Der Mittelabfluss zum 11.05.2017 kann nicht genau beziffert werden, da die BAföG-Mittel innerhalb der Gesamtansätze der Titel 682.01 in den Hochschulkapiteln veranschlagt wurden. Es wird davon ausgegangen , dass die BAföG-Mittel im Jahr 2017 in voller Höhe abfließen werden. Einmalige Zuführung Hochschulrücklage 0770 919.01 0,0 0,0 6.286,8 0,0 6.286,8 0,0 0,0 0,0 Da die BAföG-Mittel zum Ausgleich der Mehrbedarfe der Hochschulen für den laufenden Betrieb und der Versorgungslastenabführungen im laufenden Haushalt des Jahres 2015 nicht mehr bereitgestellt werden konnten, erfolgte deren Veranschlagung im Jahr 2016 sowie die Zuführung an die zentrale Hochschulrücklage zugunsten jeder Hochschule auf der Grundlage der durch das Modell des Landesrechnungshofes (LRH-Modell) ermittelten Mehrbedarfe des Jahres 2015. Drucksache 7/577 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Zweck Vorgesehene Mittel 2015 Ist 2015 Veranschlagte Mittel 2016 Ist 2016 Rest/ Rücklage 2016 Veranschlagte Mittel 2017 Ist per 11.05.2017* Mittelbindung 2017 Erläuterung Investitionsvorhaben der Hochschulen (0771, 0773, 0775, 0776, 0777, 0778 Titel 891.01) 4.000,0 4.000,0 1.181,1 1.181,1 0,0 2.615,3 nicht bezifferbar 2.615,3 Der Mittelabfluss zum 11.05.2017 kann nicht genau beziffert werden, da die BAföG-Mittel innerhalb der Gesamtansätze der Titel 891.01 in den Hochschulkapiteln veranschlagt wurden. Es wird davon ausgegangen , dass die BAföG-Mittel im Jahr 2017 in voller Höhe abfließen werden. Strategischer Fonds Hochschulen (0770 MG 04 Titel 682.05 ) 0,0 0,0 3.728,6 2.269,4 1.459,2 3.721,8 nicht bezifferbar 4.700,0 Es wird davon ausgegangen, dass die BAföG-Mittel im Jahr 2017 wie angegeben abfließen werden. Verbleibende Mittel werden über die Nutzung der Deckungsfähigkeit der Hochschulrücklage zugeführt. Stellen Hochschulabteilung (LRH- Modell) 1xA15, 1xA13E, 1xA12, 1xA11 (0701, 422.01) 0,0 0,0 271,4 271,4 0,0 278,2 nicht bezifferbar 278,2 Unter anderen werden aus den BAföG-Mitteln Stellen in der Hochschulabteilung gemäß dem LRH-Modell finanziert, die innerhalb des Gesamtansatzes beim Titel 0701, 422.01 von 5.736,4 TEUR veranschlagt sind. Im Stellenplan sind dementsprechend „kw- Vermerke“ ausgebracht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/577 7 Zweck Vorgesehene Mittel 2015 Ist 2015 Veranschlagte Mittel 2016 Ist 2016 Rest/ Rücklage 2016 Veranschlagte Mittel 2017 Ist per 11.05.2017* Mittelbindung 2017 Erläuterung Strategischer Fonds Außeruniversitäre Institute (0770 MG 02 Titel 429.03, 547.02, 685.23, 812.02) 0,0 0,0 1.732,9 1.200,0 532,9 1.210,0 0,0 700,0 Die nicht verausgabten BAföG- Mittel werden nicht als Haushaltsreste übertragen, sondern über die Nutzung der Deckungsfähigkeit der Hochschulrücklage zugeführt. Programmpauschale Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) (0770 MG 01 Titel 685.19) 0,0 0,0 90,0 90,0 0,0 320,0 nicht bezifferbar 320,0 Der Mittelabfluss zum 11.05.2017 kann nicht genau beziffert werden, da die BAföG-Mittel innerhalb des Gesamtansatzes beim Titel 685.19 (Landesanteil DFG) in Höhe von 17.015,0 TEUR veranschlagt wurden. Es wird davon ausgegangen , dass die BAföG-Mittel im Jahr 2017 in voller Höhe abfließen werden. Privatschulfinanzierung (Schulgesetzänderung ) (0750, MG 01, 684.01 und 684.12) 1.275,0 1.275,0 922,5 922,5 0,0 945,6 nicht bezifferbar 945,6 Der Mittelabfluss zum 11.05.2017 kann nicht genau beziffert werden, da die BAföG-Mittel innerhalb des Gesamtansatzes der MG 01 des Kapitels 0750 von 89.937,2 TEUR veranschlagt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass die BAföG- Mittel im Jahr 2017 in voller Höhe abfließen werden. Drucksache 7/577 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Zweck Vorgesehene Mittel 2015 Ist 2015 Veranschlagte Mittel 2016 Ist 2016 Rest/ Rücklage 2016 Veranschlagte Mittel 2017 Ist per 11.05.2017* Mittelbindung 2017 Erläuterung Kostenloser Schulabschluss (Volkshochschulen ) (0750, 671.18, MG 04) 300,0 300,0 430,0 430,0 0,0 430,0 0,0 430,0 Die BAföG-Mittel wurden innerhalb des Gesamtansatzes beim Titel 0750, 671.18 (MG 04) von 760,0 TEUR veranschlagt. Die Haushaltsmittel sind in voller Höhe gebunden und werden vollständig zum Jahresende abfließen. Ausbau Ganztagsschule /Volle Halbtagsgrundschule (0754, 422.01) 830,0 360,0 2.477,6 1.386,9 1.090,7 2.967,7 nicht bezifferbar 1.919,1 Der Mittelabfluss zum 11.05.2017 kann nicht genau beziffert werden, da die BAföG-Mittel innerhalb des Gesamtansatzes beim Titel 0754, 422.01 von 11.696,0 TEUR veranschlagt wurden. Die zum Jahresende 2017 nicht abgeflossenen Haushaltsmittel werden über die bestehenden Haushaltsvermerke der Rücklage zugeführt (vergleiche Beantwortung zu Frage 3) und stehen somit im Folgejahr erneut für diesen Zweck zur Verfügung. Die Zuführung an die Rücklage erfolgt über den Titel 0750 919.01. Für die Entnahme sind entsprechende Haushaltsvermerke im Kapitel 0754, Titel 422.01 und Kapitel 0770, Titel 351.01 ausgebracht . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/577 9 Zweck Vorgesehene Mittel 2015 Ist 2015 Veranschlagte Mittel 2016 Ist 2016 Rest/ Rücklage 2016 Veranschlagte Mittel 2017 Ist per 11.05.2017* Mittelbindung 2017 Erläuterung Temporäre Mehrbedarfe für Sondertatbestände im Schulbereich (Maßnahmegruppe 76 im Kapitel 0750) - - 470,0 80,4 319,6 0,0 18,0 523,9 Gemäß dem Haushaltsvermerk dürfen Mehrausgaben der MG 76 bis zur Höhe der anteiligen Einnahmen bei 0770, 351.01 (Entnahme aus der Rücklage) geleistet werden. Von den 2016 veranschlagten Mitteln wurden insgesamt 70,0 TEUR zur Deckung von Mehrbedarfen für die Errichtung von Schulen und Kindergärten an das Landwirtschaftsministerium (Epl. 08) bereitgestellt. Von den für 2016 gebildeten Haushaltsresten aus BAföG-Mitteln wurden 100,0 TEUR für die Sonderausstellung „Blutiges Gold - Macht und Gewalt in der Bronzezeit “ (Landesamt für Kultur und Denkmalpflege) zur Angebotserweiterung des Lernens am anderen Ort bereitgestellt. Drucksache 7/577 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Zweck Vorgesehene Mittel 2015 Ist 2015 Veranschlagte Mittel 2016 Ist 2016 Rest/ Rücklage 2016 Veranschlagte Mittel 2017 Ist per 11.05.2017* Mittelbindung 2017 Erläuterung Aus-, Fort-, Weiterbildung und Qualifizierung in der Kindertagespflege ; Weiterentwicklung in der Kindertagesförderung 1027, 525.05 [(MG01), 633.08 (MG01)] - - 1.000,0 0,0 0,0 2.000,0 (davon 80,0 TEUR BAföG- Mittel) 0,0 0,0 Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung hat erstmalig im Jahr 2016 BAföG- Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro für die Aus-, Fort-, Weiterbildung und Qualifizierung in der Tagespflege erhalten. Die nicht verausgabten BAföG-Mittel werden als Haushaltsreste zur Übertragung beantragt, damit sie im Folgejahr wieder zur Verfügung stehen. Berufliche Schule (Abbau Überhänge und Vertretungsprogramm ) (0756, 422.01) 1.252,2 1.252,2 2.822,7 2.317,0 505,7 2.368,5 nicht bezifferbar 1.989,5 Der Mittelabfluss zum 11.05.2017 kann nicht genau beziffert werden, da die BAföG-Mittel innerhalb des Gesamtansatzes beim Titel 0756, 422.01 von 5.369,0 TEUR veranschlagt wurden. Die zum Jahresende nicht abgeflossenen Haushaltsmittel werden über die bestehenden Haushaltsvermerke der Rücklage zugeführt (vergleiche Beantwortung zu Frage 3) und stehen somit im Folgejahr erneut für diesen Zweck zur Verfügung. Für die Entnahme sind entsprechende Haushaltsvermerke im Kapitel 0756, Titel 422.01 und Kapitel 0770, Titel 351.01 ausgebracht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/577 11 Zweck Vorgesehene Mittel 2015 Ist 2015 Veranschlagte Mittel 2016 Ist 2016 Rest/ Rücklage 2016 Veranschlagte Mittel 2017 Ist per 11.05.2017* Mittelbindung 2017 Erläuterung Fahrtkosten Berufsschüler (0750, 681.01) 125,0 0,0 242,4 182,5 59,9 241,5 60,6 200,0 Die BAföG-Mittel wurden zusätzlich zum mittelfristigen Haushaltsansatz von 100,0 TEUR beim Titel 0750, 681.01 bereitgestellt sowie für die Finanzierung einer Sachbearbeiterstelle im Gesamtansatz des Titels 0701, 428.01 verwendet (Summe: 300,0 TEUR). ________________________________ Die Finanzierung der Sachbearbeitung aus BAföG- Mitteln ist innerhalb des Gesamtansatzes beim Titel 0701, 428.01 von 6.447,9 TEUR veranschlagt. Im Stellenplan ist dementsprechend ein „kw- Vermerk“ ausgebracht. Die nicht verausgabten BAföG- Mittel werden als Haushaltsreste zur Übertragung beantragt, damit sie im Folgejahr für diesen Zweck wieder zur Verfügung stehen. 1 Stelle Sachbearbeitung Fahrtkosten Berufsschüler (0701, 428.01) - - 57,6 57,6 0,0 58,5 nicht bezifferbar 58,5 Auschwitz- Fahrten (0750, 686.06, MG 72) 50,0 50,0 50,0 50,0 0,0 50,0 0,0 50,0 Die Auszahlung der in voller Höhe gebundenen Mittel für den Förderzweck in Höhe von 50,0 TEUR erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2017. Drucksache 7/577 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Zweck Vorgesehene Mittel 2015 Ist 2015 Veranschlagte Mittel 2016 Ist 2016 Rest/ Rücklage 2016 Veranschlagte Mittel 2017 Ist per 11.05.2017* Mittelbindung 2017 Erläuterung Schülerzeitungsprojekt (0704, 534.07) - 0,0 100,0 38,2 15,5 100,0 21,8 100,0 Über eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e. V. sollen im Haushaltsjahr 2017 für das Schülerzeitungsprojekt 100,0TEUR ausgereicht werden. Nicht verausgabte Mittel werden als Haushaltsreste übertragen und stehen in den Folgejahren für diesen Zweck wieder zur Verfügung. Aufgrund der Anlaufphase im HH- Jahr 2016 und der Neuetablierung des Schülerzeitungsprojektes konnten nicht alle geplanten Projektvorhaben durchgeführt werden. Infolgedessen wurden auch nicht alle Mittel vollständig abgefordert. 46,3 TEUR wurden deshalb für andere Maßnahmen der politischen Jugendbildung eingesetzt. Das Schülerzeitungsprojekt wird 2017 fortgeführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/577 13 Zweck Vorgesehene Mittel 2015 Ist 2015 Veranschlagte Mittel 2016 Ist 2016 Rest/ Rücklage 2016 Veranschlagte Mittel 2017 Ist per 11.05.2017* Mittelbindung 2017 Erläuterung Digitales Unterrichts - hilfenportal (0750, MG 59) - - 250,0 197,6 21,5 250,0 3,3 250,0 Die für den Zweck vorgesehenen BAföG-Mittel werden je nach der Ausgabeart (Personal-, Sach- oder investive Ausgaben) auf dem jeweils sachlich richtigen Haushaltstitel gebucht. Es wird davon ausgegangen, dass die BAföG-Mittel im Jahr 2017 wie angegeben abfließen werden. Nicht verausgabte BAföG-Mittel werden als Haushaltsreste zur Übertragung beantragt, damit sie im Folgejahr für diesen Zweck wieder zur Verfügung stehen. Schulverwaltungs - software (0750, MG 59) - - 1.745,0 160,7 1.433,8 1.500,0 69,2 320,0 Die für den Zweck vorgesehenen BAföG-Mittel werden je nach der Ausgabeart (Personal-, Sach- oder investive Ausgaben) auf dem jeweils sachlich richtigen Haushaltstitel gebucht. Die nicht verausgabten BAföG- Mittel werden als Haushaltsreste zur Übertragung beantragt, damit sie im Folgejahr für diesen Zweck wieder zur Verfügung stehen. Aus der MG 59 werden zudem die Ausgaben für die bisher genutzte Software SIP (Schulinformationsund Planungssystem) geleistet. Drucksache 7/577 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 Zweck Vorgesehene Mittel 2015 Ist 2015 Veranschlagte Mittel 2016 Ist 2016 Rest/ Rücklage 2016 Veranschlagte Mittel 2017 Ist per 11.05.2017* Mittelbindung 2017 Erläuterung Lehrerwerbekampagne (0750, 531.02) 300,0 190,0 500,0 368,5 131,5 500,0 154,9 664,1 Aus den nicht verausgabten BAföG- Mitteln 2015 erfolgt auch die Finanzierung einer Referentenstelle . Die Mittel sind innerhalb des Gesamtansatzes beim Titel 0701, 428.01 von 6.447,9 TEUR veranschlagt . Im Stellenplan ist dementsprechend ein „kw-Vermerk“ ausgebracht . Zum Jahresende wird der Abfluss der BAföG-Mittel wie angegeben erwartet. - Angaben in TEUR - * Das Ausgabe-Ist kann aus technischen Gründen nicht zum 09.05.2017, sondern nur zum 11.05.2017 genau beziffert werden.