Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/579 7. Wahlperiode 02.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD Kosten von Abschiebungen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 und ANTWORT der Landesregierung Laut Drucksache 7/449 „[werden] Ausgaben für die Organisation und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zulasten des Haushaltstitels 681.01 geleistet.“ Dieser besagt, dass die einkalkulierten Kosten für Abschiebungen im Jahr 2016 bei 1,06 Millionen Euro liegen. Darüber hinaus entstehende Kosten sollen durch den Haushaltstitel 286.01 erstattet werden (vgl. Haushaltsplan 2016/2017: Einzelplan 04, S. 102). 1. Wie hoch waren die in Haushaltstitel 286.01 geplanten Einnahmen im Jahr 2016 tatsächlich? Im Titel 0407 286.01(neu) mit der Zweckbestimmung „Erstattungen der Internationalen Organisation für Migration “ werden nach Abrechnung der Programme die Rückerstattungen aus dem für Deutschland aufgelegten Rückkehr- und Beratungsprogrammen (REAG/GARP) vereinnahmt. Ein Haushaltsansatz wurde nicht geplant, da die Höhe der Einnahmen nicht kalkulierbar ist. Im Jahr 2016 wurden 43.844,48 Euro im Titel 0407 286.01(neu) vereinnahmt. Drucksache 7/579 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Konnten auf die in der Antwort zu Frage 1 genannten Einnahmen zur Deckung von erwartbaren Mehrbelastungen im Haushaltstitel 681.01 im Jahr 2016 verzichtet werden? Wenn nicht, wie hoch waren die Mehrausgaben für aufenthaltsbeendende Maßnahmen, die aus dem Haushaltstitel 286.01 im Jahr 2016 beglichen wurden? Die Ausgaben im Titel 0407 681.01 MG 03 mit der Zweckbestimmung „Abschiebungen“ beliefen sich im Jahr 2016 auf 751.650,57 Euro. Der Haushaltsansatz des Titels in der Höhe von 1.060.000 Euro war ausreichend. 3. Wie verfährt die Landesregierung, wenn die maximalen Ausgaben für Abschiebungen innerhalb eines Jahres durch Ausschöpfung der beiden oben genannten Haushaltstitel erreicht sind? Mehrausgaben beim Titel 0407 681.01 MG 03 können, sofern sie nicht durch Einnahmen beim Titel 0407 286.01(neu) gedeckt sind, laut Haushaltsvermerk durch Minderausgaben bei anderen Titeln innerhalb der Maßnahmegruppe 03 beim Kapitel 0407 (mit Ausnahme der Titel 422.03, 428.04, 518.05 und 671.04) gedeckt werden. Sind die Deckungsmöglichkeiten innerhalb der Maßnahmegruppe ausgeschöpft, kann laut Haushaltsvermerk eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage (Titel 1111 351.01) erfolgen. 4. Welche zukünftigen Maßnahmen will die Landesregierung zur Senkung gescheiterter Abschiebeversuche unternehmen? Die Landesregierung nutzt grundsätzlich alle rechtlichen Möglichkeiten, um Abschiebungen vorzunehmen, wenn die Ausreisepflicht der jeweiligen Person vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt oder abgelaufen ist, die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint (§ 58 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes).