Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Dezember 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/58 7. Wahlperiode 02.12.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Auswirkungen von Biogasanlagen auf das Grundwasser und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Auswirkungen hat der Betrieb von Biogasanlagen auf das Grundwasser? Der ordnungsgemäße Betrieb von Biogasanlagen selbst hat keinen Einfluss auf das Grundwasser , da Biogasanlagen so zu betreiben sind, dass von den Betriebsflächen keine Grundwasserbelastung ausgeht. 2. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Betrieb von Biogasanlagen und dem erhöhten Nitratgehalt des Grundwassers? Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 1 ist nicht von einem direkten Zusammenhang zwischen Betrieb von Biogasanlagen und erhöhten Nitratgehalten im Grundwasser auszugehen. Allerdings können bei nicht ordnungsgemäßem Umgang mit Silagesickersäften und flüssigen Gärrückständen oder damit verunreinigten Niederschlagswässern durch Versickern punktuelle Einträge der Stickstoff- beziehungsweise Nitrat-haltigen Inhaltsstoffe in den Boden und damit in das Grundwasser erfolgen (zum Beispiel nicht flüssigkeitsdichte Siloflächen und Einrichtungen zum Auffangen von Silosickersäften). Auch ein indirekter Zusammenhang durch den Anbau von Energiepflanzen (zum Beispiel Mais) und die Düngung mit Gärresten aus der Biogasanlage ist nicht auszuschließen, lässt sich jedoch auf Basis des Landesmessnetzes Grundwassergüte nicht ermitteln. Drucksache 7/58 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zum einen sind die Einflussfaktoren zu vielfältig, zum anderen ist das Landesmessnetz Grundwassergüte nicht für betriebs- und vorhabenbezogene Aussagen zu den Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit konzipiert. Entsprechende Daten liegen demzufolge nicht vor.