Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/580 7. Wahlperiode 02.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD Abschiebegefängnisse für ausreisepflichtige Personen in Norddeutschland und ANTWORT der Landesregierung Laut Hamburger Abendblatt vom 05.05.2017 unterhalten weder die angrenzenden Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg noch Mecklenburg-Vorpommern selbst eigene Abschiebegefängnisse für ausreisepflichtige Personen. Gleichzeitig stieg die bundesweite Auslastung vorhandener Einrichtungen auf aktuell 94 Prozent. Der Kieler Innenminister schlug daher Gespräche im Drei-Länder-Format vor. 1. Plant die Landesregierung, mit den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein in naher Zukunft über die Einrichtung von Abschiebegefängnissen zu beraten? Wenn ja, wie ist der derzeitige Stand? Es gibt derzeit keine konkreten Pläne zu Abschiebehafteinrichtungen mit den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein. Drucksache 7/580 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Plant die Landesregierung, im Falles des Scheiterns oder nicht Zustandekommens von Gesprächen eigene Abschiebegefängnisse zu errichten? Wenn ja, wie ist der Stand entsprechender Planungen? Es gibt derzeit keine konkreten Pläne für die Errichtung einer Abschiebehafteinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern. 3. Welchen Bedarf an entsprechenden Gefängnisplätzen hat das Land Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2014? Ein Bedarf für Abschiebehaftplätze, der über die tatsächlich in Abschiebehaft verbrachten Personen hinausgeht, wurde statistisch nicht erfasst. 4. Wo werden aktuell aus Mecklenburg-Vorpommern kommende ausreisepflichtige Inhaftierte untergebracht? a) Wie viele ausreisepflichtige Inhaftierte gehören aktuell zum Zuständigkeitsbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern? b) Wie viele ausreisepflichtige Inhaftierte gehörten 2016 zum Zuständigkeitsbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Im Bedarfsfall erfolgt eine bundesweite Abfrage freier Kapazitäten. Folglich werden Personen aus Mecklenburg-Vorpommern derzeit in Abhängigkeit von möglicherweise vorhandenen Haftplätzen in verschiedenen Abschiebehafteinrichtungen untergebracht. Bei der Suche nach möglichen Haftplätzen wird zum Teil auch auf die Unterstützung durch das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) zurückgegriffen. Zu a) Derzeit gibt es keine ausreisepflichtigen Personen aus Mecklenburg-Vorpommern, die in einer Abschiebehafteinrichtung untergebracht sind. Zu b) Im Jahr 2016 befanden sich 23 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich von Mecklenburg- Vorpommern vorübergehend in Abschiebehaft. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/580 3 5. Unterhält das Land Mecklenburg-Vorpommern Kapazitäten für einen Ausreisegewahrsam? Wenn ja, wie groß sind diese Kapazitäten? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Einrichtung, in der Ausreisegewahrsam vollzogen wird.