Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/581 7. Wahlperiode 19.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Selbstbeschädigung unter Ausländern, Asylbewerbern, Flüchtlingen und Ausreisepflichtigen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Werden Selbstverletzungen, Suizidversuche und Suizide von Ausländern, Asylbewerbern, Flüchtlingen und Ausreisepflichtigen in Mecklenburg-Vorpommern systematisch erfasst? a) Wenn ja, seit wann? b) Wenn nicht, warum nicht? c) Wenn nicht, ist die systematische Erfassung geplant? Nein. Zu a) Entfällt. Zu b) Eine statistische Erfassung ist gesetzlich nicht vorgesehen und damit auch grundsätzlich nicht zulässig. Zu c) Nein. Drucksache 7/581 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Fälle von Selbstverletzung bei den genannten Personengruppen sind der Landesregierung seit dem Jahr 2010 bekannt (bitte Alter, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer in Deutschland zum Zeitpunkt der Tat, Ort, Datum und Motiv der Tat aufführen)? Für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes können keine Angaben gemacht werden. Selbstverletzungen sind nicht meldepflichtig. Der behandelnde Arzt hat in solchen Fällen für eine Behandlung der betroffenen Person zu sorgen. Eine Informationsweitergabe an die Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt nicht. Die Hansestadt Rostock hat mitgeteilt, dass nur teilweise im geringen Umfang Selbstverletzungen zur Kenntnis gegeben werden. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mitgeteilt, dass kein Fall einer Selbstverletzung dokumentiert ist. Dem Landkreis Rostock sind seit 2010 insgesamt vier Fälle von Selbstverletzung bekannt. Die Personen kamen aus Syrien, Äthiopien, der Russischen Föderation und dem Iran. Weitere Informationen liegen nicht vor. Dem Landkreis Vorpommern-Greifswald ist ein Fall einer Selbstverletzung bekannt. Die Person war männlich, 21 Jahre alt und kam aus Afghanistan. Weitere Informationen liegen nicht vor. Die Landeshauptstadt Schwerin, die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Rügen haben mitgeteilt, dass Fälle von Selbstverletzungen nicht erfasst werden. 3. Wie viele Suizidversuche bei den genannten Personengruppen sind der Landesregierung seit dem Jahr 2010 bekannt (bitte Alter, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer in Deutschland zum Zeitpunkt der Tat, Ort, Datum und Motiv der Tat aufführen)? Für die Erstaufnahmeeinrichtung sind für die Jahre 2010 bis 2015 und 2017 bis heute keine Suizidversuche bekannt. Im Jahr 2016 fanden drei Suizidversuche statt. Weitere Angaben sind nicht bekannt. Die Hansestadt Rostock hat mitgeteilt, dass Suizidversuche nicht vollständig zur Kenntnis gelangen. Eine systematische Erfassung erfolgt nicht, sodass keine Zahlen genannt werden können. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mitgeteilt, dass kein Fall eines Suizidversuches dokumentiert ist. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/581 3 Der Landkreis Rostock hat auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. Dem Landkreis Vorpommern-Greifswald sind seit 2010 insgesamt 18 Suizidversuche bekannt. Die Personen kamen aus Afghanistan, der Russischen Föderation und der Ukraine. Die Mehrzahl der Personen war männlich. Weitere Informationen liegen nicht vor. Die Landeshauptstadt Schwerin, die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Rügen haben mitgeteilt, dass Suizidversuche nicht erfasst werden. 4. Wie viele vollendete Suizide bei den genannten Personengruppen sind der Landesregierung seit dem Jahr 2010 bekannt (bitte Alter, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer in Deutschland zum Zeitpunkt der Tat, Ort, Datum und Motiv der Tat aufführen)? In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes gab es in der Zeit von 2010 bis heute keine vollendeten Suizide. Die Hansestadt Rostock hat mitgeteilt, dass keine vollendeten Suizide bekannt sind. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mitgeteilt, dass es innerhalb des genannten Zeitraumes keinen Suizid gab. Der Landkreis Rostock hat mitgeteilt, dass keine vollendeten Suizide bekannt sind. Die Landeshauptstadt Schwerin, die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen haben mitgeteilt, dass hierzu keine Angaben gemacht werden können. 5. Gab es seit dem Jahr 2010 Fälle von angedrohter oder durchgeführter vorsätzlicher Selbstbeschädigung von Personen der genannten Gruppen zum Zwecke der Interessensdurchsetzung (bitte Alter, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer in Deutschland zum Zeitpunkt der Drohung, Ort und Datum aufführen)? Wenn ja, a) welche Ziele verfolgten die Personen? b) wie wurde darauf reagiert? c) welchen Ausgang nahmen die Fälle? Für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes liegen keine Angaben vor. Drucksache 7/581 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mitgeteilt, dass es bei der Durchführung von Abschiebungen teilweise zu Selbstverletzungen kommt. Eine genaue statistische Angabe ist nicht möglich. Es ist versucht worden, sich die Pulsadern aufzuschneiden, aus dem Fenster zu springen, Tabletten einzunehmen oder eine Person hat sich ein Messer an die Kehle gehalten. Eine Person hatte sich mit Spiritus übergossen. Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen werden dann abgebrochen, teilweise war eine stationäre ärztliche Behandlung notwendig. Der Landkreis Rostock hat auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. Ziele waren die Anerkennung als Asylberechtigter beziehungsweise die Zuerkennung internationalen Schutzes. In allen Fällen wurde die Polizei hinzugezogen. Die Hansestadt Rostock, die Landeshauptstadt Schwerin, die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen haben mitgeteilt, dass Daten über solche Fälle nicht vorliegen.