Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/582 7. Wahlperiode 08.06.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christoph Grimm und Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Opferambulanzen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Opferambulanzen sind seit dem 1. November 2012 ein Teil der Rechtsmedizinischen Institute der Universitäten Rostock und Greifswald. Zudem werden die Opferambulanzen mit Haushaltsmitteln durch die Landesregierung unterstützt. 1. Welche Fallzahlen wurden aus der Opferambulanz der Universität Rostock für die Jahre 2014, 2015 und 2016 gemeldet? Die Opferambulanz beim Rechtsmedizinischen Institut der Universität Rostock wurde wie folgt in Anspruch genommen: Zeitraum Fallzahlen 01.01.2014 bis 31.12.2014 106 01.01.2015 bis 31.12.2015 119 01.01.2016 bis 31.12.2016 190 Drucksache 7/582 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Fallzahlen wurden aus der Opferambulanz der Universität Greifswald für die Jahre 2014, 2015 und 2016 gemeldet? Die Opferambulanz beim Rechtsmedizinischen Institut der Universität Greifswald wurde wie folgt in Anspruch genommen: Zeitraum Fallzahlen 01.01.2014 bis 31.12.2014 96 01.01.2015 bis 31.12.2015 101 01.01.2016 bis 31.12.2016 151 3. Wie oft lagen dem strafrechtliche Delikte zugrunde? Welchen strafrechtlichen Delikten waren diese Fallzahlen jeweils zuzuordnen? 4. Ist eine personelle Aufstockung der Planstellen in den vorhandenen Opferambulanzen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2017 vorgesehen? a) Wenn ja, in welcher Höhe und Planstellenzahl? b) Wenn nicht, warum nicht? 5. Ist die Errichtung einer weiteren Opferambulanz an der Helios Klinik Schwerin als Lehrkrankenhaus der Universität Rostock geplant? a) Wenn ja, ab wann und mit welchen Planstellen? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 3, 4, a), b) sowie 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die von den Opferambulanzen übergebene Statistik enthält keine Angaben über die den begutachteten Verletzungen zugrundeliegenden Delikte. Die Opferambulanzen bei den Rechtsmedizinischen Instituten sind Einrichtungen der Universitätsmedizinen. Ob und inwieweit ein Ausbau des Angebotes stattfinden soll, ist dort im Rahmen der Bewirtschaftung der zur Verfügung stehenden Mittel zu entscheiden.