Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/584 7. Wahlperiode 27.06.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Verwendung der Mittel des „50-Mio.-Euro-Paketes“ für Schulen in den Schuljahren 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Wie bereits in Beantwortungen vorangegangener Kleiner Anfragen mitgeteilt, lassen sich die Fragen nach konkreten Summen nicht beantworten, da die Stellen und Mittel des Zukunftsprogramms „Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern“ im Haushalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht gesondert geführt werden, sondern Bestandteil des Gesamtbudgets sind. Für die Vergütung beziehungsweise für die Besoldung von Lehrkräften im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Zukunftsprogramms „Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern“ im Einzelplan 07 wurden keine separaten Personalausgabetitel eingerichtet, sodass eine zweckbezogene Zuordnung dieser Stellen und Mittel nur in Einzelfällen möglich ist. Die Vergütung dieser Lehrkräfte erfolgt aus den Titeln 422.01 beziehungsweise 428.01 in dem jeweils sachlich zuständigen Kapitel (0751 bis 0756) des Einzelplans 07. Die Beantwortung erfolgt daher überwiegend auf der Basis rein rechnerischer Ergebnisse auf der Grundlage von Durchschnittswerten. Drucksache 7/584 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für die rechnerische Kalkulation der Bestandteile des sogenannten „50-Mio.-Paketes“ wurden die Personalkostensätze der Entgeltgruppen E13 (71.700 Euro), E11 (66.800 Euro), E10 (57.400 Euro) und E9 (51.800 Euro) entsprechend der Anlage 8 der Ergänzung zum Haushaltsrunderlass 2014/2015 des Finanzministeriums vom 30.11.2012 zu Grunde gelegt. Das heißt, dass in den rechnerischen Ergebnissen etwaige Tarif- und Besoldungssteigerungen nicht berücksichtigt wurden. Soweit nicht anders angegeben, wurden die genannten Personalkostensätze für die Beantwortung der Kleinen Anfrage herangezogen. Die Verwendung der Entgeltgruppen erfolgt, weil im Schulbereich überwiegend Beschäftigungsverhältnisse mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern bestehen. Die Maßnahmen des Zukunftsprogramms „Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern“ werden und wurden fortlaufend umgesetzt (siehe Broschüre „Zukunftsprogramm für gute Schulen“; herunterladbar unter http://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/ Infoheft_50-Mio-04-2015.pdf). 1. Welche konkreten Maßnahmen wurden mit welchen konkreten Summen von den 19 Mio. € zur „Sicherung des Lehrernachwuchses“ in den Jahren 2014 bis 2017 zusätzlich durchgeführt und finanziert (bitte nach Schuljahren und Schularten aufschlüsseln; soweit auf den jeweiligen Haushaltsplan verwiesen wird, bitte die Haushaltsstellen konkret aufführen)? Nachfolgend werden die konkreten Maßnahmen zur „Sicherung des Lehrernachwuchses“ dargestellt. Verbeamtung der Referendarinnen und Referendare In Mecklenburg-Vorpommern werden Referendarinnen und Referendare, welche die Einstellungsvoraussetzungen der Bildungsdienst-Laufbahnverordnung erfüllen, in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Die sich aus den Verbeamtungen ergebenden finanziellen Auswirkungen im Verhältnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmerin beziehungsweise als Arbeitnehmer werden durch die Landesregierung nicht ermittelt. Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer Seit dem Schuljahr 2014/2015 werden Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern, welche die Einstellungsvoraussetzungen der Bildungsdienst-Laufbahnverordnung erfüllen, in das Beamtenverhältnis übernommen. Darüber hinaus erfolgt auch eine Übernahme verbeamteter Lehrkräfte anderer Bundesländer in den Landesdienst. Die sich aus den Verbeamtungen ergebenden finanziellen Auswirkungen im Verhältnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmerin beziehungsweise als Arbeitnehmer werden durch die Landesregierung nicht ermittelt. Hohe Besoldung Im bundesweiten Vergleich der Jahres-Brutto-Besoldung für die Besoldungsgruppe A13 liegt Mecklenburg-Vorpommern entsprechend Besoldungsreport 2017 des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im oberen Drittel. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/584 3 Einheitliche Eingruppierung der Lehrerinnen und Lehrer in die Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beziehungsweise die Zuordnung zur Besoldungsgruppe A 13, die über die Lehrbefähigung für zwei Fächer für Regionale Schulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen oder berufliche Schulen verfügen Die einheitliche Zuordnung aller Lehrerinnen und Lehrer zu der Besoldungsgruppe A 13 beziehungsweise ihre Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L, die über die Lehrbefähigung für zwei Fächer für Regionale Schulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen beziehungsweise berufliche Schulen verfügen, wurde umgesetzt. Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind mit dem Haushaltsplan 2014/2015 entsprechende Stellenhebungen von A 12 nach A 13 erfolgt. Hierfür wurden im Einzelplan 07 für 2014 und 2015 jeweils Personalausgaben in Höhe von 9.197.300 Euro mitveranschlagt. Im Haushalt 2016/2017 sind die sich aus der einheitlichen Zuordnung beziehungsweise aus der Eingruppierung ergebenden zusätzlichen finanziellen Mittel im Rahmen der Gesamtansätze enthalten. Absenkung der Schüler-Lehrer-Relation an beruflichen Schulen Die dauerhafte Absenkung der Schüler-Lehrer-Relation (SLR) auf 26,6:1 an den beruflichen Schulen wurde zum Schuljahr 2014/2015 realisiert. Die nachfolgende Tabelle weist die rechnerische Differenz einer Stellenausstattung auf der Grundlage einer SLR von 26,6:1 gegenüber einer Stellenausstattung auf der Grundlage einer SLR von 29,0:1 auf der Basis der Schülerzahlerhebung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik (Schuljahr 2014/2015: 7. Oktober 2014, Schuljahr 2015/2016: 6. Oktober 2015; Schuljahr 2016/2017: 12. Oktober 2016) aus. Die Schülerzahlen sind ohne die Schülerinnen und die Schüler im Berufsvorbereitungsjahr für Ausländerinnen/Ausländer und Aussiedlerinnen/Aussiedler im Sinne des § 1 Nummer 4 der Berufsschulverordnung angegeben. Schuljahr Schülerinnen und Schüler an öffentlichen beruflichen Schulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Stellenausstattung auf der Grundlage einer Schüler-Lehrer- Relation von rechnerischer Mittelbedarf (in Euro) 29:1 26,6:1 Differenz Spalte 1 Spalte 2 Spalte 2 /29 Spalte 2/26,6 Spalte 4 - Spalte 3 Spalte 5 x 71,7 Euro 2014/2015 29.004 1.000 1.090 90 6.453.000,0 2015/2016 28.781 992 1.082 90 6.453.000,0 2016/2017 28.160 971 1.059 88 6.309.000,6 Anrechnungsstunden für Mentorinnen und Mentoren, haupt- und nebenamtliche Fachleiterinnen und Fachleiter sowie Beraterinnen und Berater für Praxislernen Seit dem Schuljahr 2014/2015 erhalten Mentorinnen und Mentoren im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Anrechnungsstunden. Zudem wurden und werden zusätzliche Stellen für haupt- und nebenamtliche Fachleiterinnen und Fachleiter sowie für Beraterinnen und Berater für Praxislernen wie folgt bereitgestellt: Drucksache 7/584 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Stellen für die Gewährung von Anrechnungsstunden für Mentorinnen und Mentoren Schuljahr 2014/2015: 45 Stellen Schuljahr 2015/2016: 49 Stellen Schuljahr 2016/2017: 58 Stellen Stellen für zusätzliche hauptamtliche sowie nebenamtliche Fachleiter und Fachleiterinnen ab Schuljahr 2014/2015: 11 Stellen Stellen für Beratung Praxis Lernen ab Schuljahr 2014/2015: 2 Stellen Insgesamt wurden und werden im Einzelplan 07 nachfolgende Stellen zur Verfügung gestellt: Haushaltsjahr Anzahl der Stellen für Mentorinnen und Mentoren, haupt- und nebenamtliche Fachleiterinnen und Fachleiter sowie Beraterinnen und Berater für Praxislernen rechnerischer Mittelbedarf (in Euro) Kapitel 0751 - 0755 Kapitel 0756 Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 (Spalte 2 + Spalte 3) x 71.000,7 Euro 2014 55 3 4.158.000,6 2015 57 5 4.445.000,4 2016 64 7 5.090.000,7 Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einstellungstermine für Referendarinnen und Referendare (01.08. und 01.02.), der nachträglichen Einstellung von sogenannten „Nachrückern“ sowie unter Berücksichtigung temporärer Abwesenheiten (insbesondere Mutterschutz, Elternzeit) ist die tatsächliche Inanspruchnahme von Anrechnungsstunden für Mentorentätigkeit sowie die Tätigkeit als nebenamtliche Fachleiterin beziehungsweise als nebenamtlicher Fachleiter ständig Schwankungen unterworfen und die Beantwortung der Frage schuljahresweise beziehungsweise haushaltsjahresweise insofern nicht sachgerecht. Beendigung des Lehrerpersonalkonzeptes (LPK) berufliche Schulen Das Lehrerpersonalkonzept an Beruflichen Schulen ist zum 01.08.2014 ausgelaufen. Hierfür wurden im Schuljahr 2014/2015 50 Stellen im Kapitel 0756 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Mittelbedarf von 3.585.000 Euro (50 Stellen x 71.700 Euro). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/584 5 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden mit welchen konkreten Summen von den 13 Mio. € im „Programm gegen Unterrichtsausfall“ in den Jahren 2014 bis 2017 zusätzlich durchgeführt und finanziert (bitte nach Schuljahren und Schularten aufschlüsseln; soweit auf den jeweiligen Haushaltsplan verwiesen wird, bitte die Haushaltsstellen konkret aufführen)? Nachfolgend werden die konkreten Maßnahmen im „Programm gegen Unterrichtsausfall“ dargestellt. Stellen für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer Seit dem Schuljahr 2014/2015 werden 73 Stellen für Vertretungslehrkräfte dauerhaft zur Verfügung gestellt, davon 30 Stellen an Grundschulen, 23 Stellen an weiterführenden Schulen und 20 Stellen insbesondere für Absolventinnen und Absolventen mit Erster oder Zweiter Staatsprüfung. Der diesen Stellen entsprechende finanzielle Gegenwert ist nachfolgend dargestellt. Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer Anzahl der Stellen Entgeltgruppe Personalausgaben je Stelle (in Euro) rechnerischer Mittelbedarf (in Euro) Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 2 x Spalte 4 an Grundschulen 30 E 11 66.000,8 2.004.000,0 an weiterführenden Schulen 23 E 13 71.000,7 1.649.000,1 befristete Einstellung 20 E 11 66.000,8 1.336.000,0 Gesamtsumme 73 4.989.000,1 Vertretungsreserve Berufliche Schulen Bei Titel 671.15 (Einzelplan 07, Kapitel 0750) sind für zusätzliche externe Vertretungslehrkräfte durch Zusammenarbeit mit externen Partnern (zum Beispiel Pädagogen und Ausbildungskräfte der Kammern, Innungen und anderer Berufsausbildungs- und Berufsfortbildungseinrichtungen) an den beruflichen Schulen im Haushaltsjahr 2014 anteilig für das Schuljahr 2014/2015 Mittel in Höhe von 290.000 Euro veranschlagt gewesen. In den Haushaltsjahren 2015 und 2016 waren jeweils 960.000 Euro veranschlagt. Folgende Haushaltsmittel sind beim Titel 671.15 (Einzelplan 07, Kapitel 0750) abgeflossen: Haushaltsjahr abgeflossene Mittel (in Euro) 2014 9.000,0 2015 191.000,8 2016 219.000,7 Drucksache 7/584 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Entsprechend dem Haushaltsvermerk, der mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 beim Titel 671.15 (Einzelplan 07, Kapitel 0750) ausgebracht wurde, können bis zur Höhe des Titelansatzes bis zu zehn zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse an den öffentlichen beruflichen Schulen zur Absicherung von Vertretungsunterricht beziehungsweise der Unterrichtsversorgung abgeschlossen werden. Die Buchung der Personalausgaben für an beruflichen Schulen mit Vertretungslehrkräften begründete Beschäftigungsverhältnisse erfolgt über den für alle Vertretungs- und Aushilfskräfte an beruflichen Schulen genutzten Titel 427.15 (Einzelplan 07, Kapitel 0750, Maßnahmegruppe 04). Die beschäftigten Vertretungskräfte werden nicht generell mit vollem Stellenumfang als Vertretungskräfte im Rahmen der Ermächtigung entsprechend Titel 671.15 (Einzelplan 07, Kapitel 0750) eingesetzt. Eine separate Ausweisung der Personalausgaben für die zusätzlichen Vertretungslehrkräfte an beruflichen Schulen ist daher nicht möglich. Altersanrechnungsstunden für ältere Lehrerinnen und Lehrer Neben der Gewährung von Altersanrechnungsstunden für 60-Jährige Lehrkräfte wurde seit dem Schuljahr 2014/2015 die Altersanrechnungsstunde ab Vollendung des 57. Lebensjahres eingeführt. Gemäß § 3 Absatz 1 der Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung erhält jede Lehrkraft von Beginn des Schuljahres an, das auf die Vollendung des 57. Lebensjahres folgt, eine Altersanrechnungsstunde. Der nachfolgenden Tabelle können die für die Gewährung von Altersanrechnungsstunden ab Vollendung des 57. Lebensjahres bereitgestellten Stellen, sowie die rechnerischen finanziellen Auswirkungen nach Schuljahren entnommen werden: Schuljahr Anzahl der für Altersanrechnungsstunden ab 57 bereitgestellten Stellen rechnerischer Mittelbedarf (in Euro) Spalte 1 Spalte 2 Spalte 2 x 71.000,7 Euro 2014/20151 55 3.943.000,50 2015/20162 63 4.517.000,10 2016/20173 61 4.373.000,70 1Stichtag: 23.09.2014 2Stichtag: 30.09.2015 3Stichtag: 30.09.2016 Abschaffung der Kappungsgrenze für ältere und schwerbehinderte Lehrerinnen und Lehrer Die sogenannte Kappungsgrenze für ältere und schwerbehinderte Lehrerinnen und Lehrer wurde zum Schuljahr 2014/2015 abgeschafft. Die nachfolgende Übersicht stellt die rechnerischen zusätzlichen Personalausgaben für die Gewährung von Anrechnungsstunden für Alter und Schwerbehinderung dar, die durch den Wegfall der sogenannten Kappungsgrenze bereitgestellt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/584 7 Schuljahr Alternsanrechnungsstunden und Anrechnungsstunden für schwerbehinderte Lehrkräfte bei Anwendung (in Stellen) Differenz (in Stellen) rechnerischer Mittelbedarf (in Euro) Verwaltungsvorschrift Festsetzung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte für das Schuljahr 2012/2013 Landesverordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an staatlichen Schulen1 Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 (Spalte 3 - Spalte 2)/27 Spalte 4 x 71.000,7 Euro 2014/20152 72 76 4 286,8 2015/20163 105 110 5 358,5 2016/20174 132 139 7 501,9 1 berücksichtigt sind die Altersanrechnungsstunden ab Vollendung des 60. Lebensjahres gemäß § 3 Absatz 2 der Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung 2 Stichtag: 23.09.2014 3 Stichtag: 30.09.2015 4 Stichtag: 30.09.2016 Fort- und Weiterbildungsprogramm Im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm gestartet. Im Haushalt werden Stellen für folgende Maßnahmen bereitgestellt: Weiterbildung in Bedarfsbereichen: im Schuljahr 2014/2015: 10 Stellen ab Schuljahr 2015/2016: 15 Stellen Fortbildungskoordinatoren beruflichen Schulen: ab Schuljahr 2014/2015: 2 Stellen Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst berufliche Schulen: im Schuljahr 2014/2015: 5 Stellen ab Schuljahr 2015/2016: 9 Stellen Ausbildung Seiteneinsteiger: im Schuljahr 2014/2015: 9 Stellen ab Schuljahr 2015/2016: 18 Stellen Drucksache 7/584 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Haushaltsjahr Anzahl der Stellen für das Weiterbildungsprogramm Kapitel 0751 - 0756 rechnerischer Mittelbedarf (in Euro) Spalte 1 Spalte 2 Spalte 2 x 71.000,7 Euro 2014 26 1.864.000,2 2015 44 3.154.000,8 2016 44 3.154.000,8 2017 44 3.154.000,8 Lehrergesundheitsprogramm Das Landesprogramm zur Betrieblichen Gesundheitsförderung ist ein Unterstützungsangebot des Arbeitgebers beziehungsweise des Dienstherren für alle öffentlichen Schulen des Landes. Seit dem Schuljahr 2014/2015 wurden bisher 67 Schulen durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Eine Aufschlüsselung der Haushaltsmittel nach Schularten und konkreten Maßnahmen für die einzelnen Haushaltsjahre ist nicht möglich, da eine weitere Differenzierung der Ausgaben innerhalb der Titel nicht erfolgt. Für Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung sind bei den jeweiligen Haushaltstiteln folgende Mittel in Anspruch genommen worden: Haushaltsjahr Kapitel 0750, MG 03 Titel 525.30 527.30 533.30 511.30 Fortbildungen Reisekosten Verträge Geschäftsbedarf 2014 4.000,9 2.000,4 48.000,8 2.000,2 2015 91.000,6 6.000,5 29.000,1 2.000,4 2016 101.000,3 12.000,8 24.000,6 2.000,9 Angaben in Euro Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wurden darüber hinaus zur Unterstützung der Schulen im Prozess des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und der Betrieblichen Gesundheitsförderung fünf Beraterinnen im Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) eingestellt, die vor Ort jeweils für die Schulamtsbereiche tätig sind. Dies entspricht einem jährlich durchschnittlichen Mittelbedarf in Höhe von 301.300 Euro (vier Stellen E10 x 57.400 Euro + eine Stelle E13 x 71.700 Euro). Im Haushalt 2016/2017 sind die sich aus dem Lehrergesundheitsprogramm ergebenden zusätzlichen finanziellen Mittel im Rahmen der Gesamtansätze enthalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/584 9 3. Welche konkreten Maßnahmen wurden mit welchen konkreten Summen von den 6 Mio. € für „Bessere Qualität der Angebote in der Ganztagsschule und der vollen Halbtagsschule“ in den Jahren 2014 bis 2017 zusätzlich durchgeführt und finanziert (bitte nach Schuljahren und Schularten aufschlüsseln; soweit auf den jeweiligen Haushaltsplan verwiesen wird, bitte die Haushaltsstellen konkret aufführen)? Die öffentlichen ganztägig arbeitenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (volle Halbtagsgrundschulen und Ganztagsschulen) erhalten zusätzliche Lehrerwochenstunden für das Vorhalten von Unterricht ergänzenden Angeboten. Seit dem Schuljahr 2014/2015 erfolgt eine verbesserte Anrechnung der Lehrerarbeitszeit in Unterricht ergänzenden Angeboten, die eine veränderte Ausstattung der ganztägig arbeitenden Schulen mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden zur Folge hat. Diese führt dazu, dass im Durchschnitt nunmehr für eine Lehrerwochenstunde 67,5 Angebotsminuten anstatt 90 Angebotsminuten durch die Lehrkraft erteilt werden. Für die oben genannte Verbesserung wurden zum Schuljahr 2014/2015 zusätzlich 86 Lehrerstellen in das System des ganztägigen Lernens gegeben. Rechnerisch ergibt sich für die 86 Stellen für das Haushaltsjahr 2014 bei Anwendung eines Personalkostensatzes von 71.700 Euro ein rechnerischer Mittelbedarf in Höhe von 6.166.200 Euro (71.700 Euro [Personalkostensatz E13] x 86 Stellen). Diese 86 Stellen sind nach wie vor Teil des Systems des ganztägigen Lernens, unabhängig von den weiteren Veränderungen. Neben der verbesserten Anrechnung der Lehrerarbeitszeit besteht seit dem Schuljahr 2014/2015 für die öffentlichen ganztägig arbeitenden Schulen die Möglichkeit des Einsatzes von Finanzbudgets für die Vergütung außerschulischer Kooperationspartner. Im Rahmen der den Schulen zusätzlich für Zwecke des ganztägigen Lernens bereitgestellten Lehrerwochenstunden für Unterricht ergänzende Angebote wurden nachfolgende Finanzbudgets eingesetzt. Finanzbudgets (in Euro) für die Vergütung außerschulischer Kooperationspartner Grundtyp der Schule Schuljahr 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Grundschule 11.700 33.500 38.600 Förderschule 23.300 90.700 45.700 Gesamtschule 138.400 158.100 144.500 Regionale Schule 447.700 539.500 1048.000 Gymnasium 370.600 411.500 218.900 Gesamtergebnis 991.700 1.233.300 1.495.700 Drucksache 7/584 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 4. Welche konkreten Maßnahmen wurden mit welchen konkreten Summen von den 7 Mio. € zur „Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schulsystems“ in den Jahren 2014 bis 2017 zusätzlich durchgeführt und finanziert (bitte nach Schuljahren und Schularten aufschlüsseln; soweit auf den jeweiligen Haushaltsplan verwiesen wird, bitte die Haushaltsstellen konkret aufführen)? Nachfolgend werden die konkreten Maßnahmen zur „Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schulsystems“ dargestellt. Absenkung der Unterrichtsverpflichtung für Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer an den Grundschulen auf 27 Wochenstunden Seit dem Schuljahr 2014/2015 erhalten Lehrkräfte, die eine Grundschulklasse leiten, gemäß § 8 Absatz 2 der Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung für die Arbeit mit Schülerinnen, Schülern und Eltern eine halbe Anrechnungsstunde. Lehrkräfte, die eine weitere Grundschulklasse leiten und Lehrkräfte, die als Schulleiterin oder Schulleiter beziehungsweise stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter tätig sind und eine Grundschulklasse leiten, erhalten für die Arbeit mit Schülerinnen, Schülern und Eltern eine weitere Anrechnungsstunde. Die nachfolgende Übersicht stellt die rechnerischen, zusätzlich bereitgestellten Personalausgaben für die Gewährung von Anrechnungsstunden für die Klassenleitung einer Grundschulklasse dar. Da Lehrkräfte an Grundschulen überwiegend in die Entgeltgruppe E11 eingruppiert sind, findet hier der entsprechende Personalkostensatz Anwendung. Schuljahr Anzahl der Stellen für Anrechnungsstunden für Klassenleitung einer Grundschulklasse rechnerischer Mittelbedarf (in Euro) Spalte 1 Spalte 2 Spalte 2 x 66.000,8 Euro 2014/2015 50 3.340.000,0 2015/2016 51 3.406.000,8 2016/2017 52 3.473.000,6 Gewährung einer Klassenstunde an Regionalen Schulen und Gesamtschulen (Jahrgangsstufe 10) sowie Gymnasien (Jahrgangsstufen 7 bis 10) Seit dem Schuljahr 2014/2015 erhalten im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsprogramms „Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern“ auch Klassen der Jahrgangsstufe 7 bis 10 an Gymnasien eine Klassenstunde sowie Klassen der Jahrgangsstufe 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen je eine Klassenstunde. Obwohl die Kontingentsstundentafelverordnung die Zuweisung der zusätzlichen Klassenstunden aufsteigend ab dem Schuljahr 2014/2015 vorsah, konnte bereits ab dem Schuljahr 2014/2015 für alle Klassenleitungen der Klassen der Jahrgangsstufe 7 bis 10 an Gymnasien sowie alle Klassenleitungen der Klassen der Jahrgangsstufe 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen eine Klassenstunde gewährt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/584 11 Die nachfolgende Übersicht stellt die rechnerischen, zusätzlich bereitgestellten Personalausgaben für die Gewährung von Klassenstunden für die Klassenleitung an Regionalen Schulen und Gesamtschulen (Jahrgangsstufe 10) sowie Gymnasien (Jahrgangsstufen 7 bis 10) dar. Schuljahr Anzahl der Stellen für die Gewährung von Klassenstunden an Regionalen Schulen und Gesamtschulen (Jahrgangsstufe 10) sowie Gymnasien (Jahrgangsstufen 7 bis 10) rechnerischer Mittelbedarf (in Euro) Spalte 1 Spalte 2 Spalte 2 x 71.000,7 Euro 2014/2015 40 2.868.000,0 2015/2016 40 2.868.000,0 2016/2017 41 2.939.000,7 Verminderung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrerinnen und Lehrer, die überwiegend in der gymnasialen Oberstufe unterrichten, um zusätzlich bis zu drei Stunden Ab dem Schuljahr 2014/2015 erfolgte eine Ausweitung der Entlastung derjenigen Lehrkräfte, die in der Einführungs- und/ oder Qualifikationsphase an Gymnasien, Gesamtschulen sowie an Abend- und Fachgymnasien unterrichten, wie folgt: a) Lehrkräfte, die in der Einführungs- und/oder Qualifikationsphase an Gymnasien, Gesamtschulen sowie an Abend- und Fachgymnasien mehr als 13 Lehrerwochenstunden unterrichten, erhalten mindestens eine und höchstens drei Anrechnungsstunden. b) Lehrkräfte, die in der Einführungs- und/oder Qualifikationsphase an Gymnasien, Gesamtschulen sowie an Abend- und Fachgymnasien mehr als sieben und weniger als 14 Lehrerwochenstunden unterrichten, können eine Anrechnungsstunde erhalten. Mit dieser Regelung erfolgte eine Verdopplung der zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die überwiegend in der gymnasialen Oberstufe unterrichten. Folgende Stellen wurden für diesen Zweck dauerhaft zur Verfügung gestellt: Haushaltsjahr Stellen für Anrechnungsstunden für den Einsatz in der Einführungs- und Qualifikationsphase rechnerischer Mittelbedarf (in Euro) Spalte 1 Spalte 2 Spalte 2 x 71.000,7 Euro 2014 22 1.577.000,4 2015 23 1.649.000,1 2016 23 1.649.000,1 2017 23 1.649.000,1 Drucksache 7/584 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Veränderte Bewerbungsbedingungen bei Schulleiter- und Stellvertreterfunktion: Es erfolgte eine Neuregelung der Verwaltungsvorschrift „Regelung zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Vertreter (Leitungsstellen) an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom 04.02.2014. Mit dieser Verwaltungsvorschrift - erfolgt keine Einschränkung der Bewerbungsvoraussetzung durch Nennung des Vorhandenseins bestimmter Entgeltgruppen bzw. Besoldungsgruppen mehr; - wurde der Katalog der Lehrämter für bestimmte Leitungsstellen geöffnet; - erfolgte eine Öffnung des möglichen Bewerberkreises auch auf Lehrkräfte anderer Bundesländer. Die sich aus den veränderten Bewerbungsbedingungen bei Schulleiter- und Stellvertreterfunktion ergebenden finanziellen Auswirkungen werden durch die Landesregierung nicht erfasst. Des Weiteren qualifiziert das IQ M-V im nachgefragten Zeitraum unbefristet beschäftigte Lehrerinnen und Lehrer, stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter sowie Schulleiterinnen und Schulleiter allgemein bildender und beruflicher Schulen. Im Rahmen der Ansätze bei den Titeln 525.15 (Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer) sowie 527.15 (Reisekosten für die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer) in Kapitel 0750 MG 72 stehen jährlich 280.000 Euro zur Verfügung. Da die Titel 0750 MG 72 525.15 und 527.15 nicht nur für vorgenannte Fortbildungen Anwendung finden, kann aus dem Mittelabfluss bei diesen Titeln keine Aussage zur tatsächlichen Mittelinanspruchnahme für die oben genannten Zwecke abgeleitet werden. Beförderungsentsprechende Höhergruppierungen Das Besetzungsverfahren der Beförderungsdienstposten an Gymnasien und Gesamtschulen sowie beruflichen Schulen wurde Anfang September 2015 eingeleitet. An Gymnasien und Gesamtschulen konnten von 185 Beförderungsstellen bisher 147 besetzt werden. An beruflichen Schulen konnten von 44 Beförderungsstellen bisher 34 besetzt werden. Bei Vergleich der Entgeltgruppen ergibt sich durchschnittlich eine Steigerung der Personalausgaben um circa 7.000 Euro je Höhergruppierungsfall. Rechnerisch ergeben sich für die Umsetzung der beförderungsentsprechenden Höhergruppierungen somit jährlich zusätzliche Personalausgaben in Höhe von 1.267.000 Euro (7.000 Euro x 181 Höhergruppierungen). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/584 13 Gewährung von Zulagen für tarifbeschäftigte Schulleitungen Rückwirkend zum 1. Januar 2014 gewährt das Land den tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern im Rahmen der kommissarischen Übertragung der Funktion der Schulleiterin/des Schulleiters oder der stellvertretenden Schulleiterin/des stellvertretenden Schulleiters sowie für die kommissarische Leitung einer weiteren Schule und für dauerhaft bestellte Schulleiterinnen /Schulleiter beziehungsweise stellvertretende Schulleiterinnen/Schulleiter, die in die Entgeltgruppe der ihnen unterstellten Lehrkräfte eingruppiert sind, entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 21. Oktober 2014 eine Zulage. Im Haushaltsjahr 2014 erfolgte eine Zulagenzahlung in Höhe von rund 360.000 Euro. Weitere Auswertungen sind nicht erfolgt. 5. Welche konkreten Maßnahmen wurden mit welchen konkreten Summen von den 10 Mio. € für „Inklusion“ in den Jahren 2014 bis 2017 zusätzlich durchgeführt und finanziert (bitte nach Schuljahren und Schularten aufschlüsseln; soweit auf den jeweiligen Haushaltsplan verwiesen wird, bitte die Haushaltsstellen konkret aufführen)? Nachfolgend werden die konkreten Maßnahmen für „Inklusion“ dargestellt. Bessere Ausstattung mit pädagogischem Personal An 60 Schulen, an denen besondere Lernbedingungen herrschen, gibt es seit dem Schuljahr 2014/2015 zusätzliches Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung. Hierfür werden jährlich 45 Stellen für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung an Grundschulen (31,5 Stellen) und weiterführenden Schulen (13,5 Stellen) bereitgestellt. Rechnerisch ergibt sich für diese 45 Stellen bei Anwendung des Personalkostensatzes von 51.800 Euro ein Mittelbedarf in Höhe von 2.331.000 Euro (51.800 Euro [Personalkostensatz E9] x 45 Stellen). Gemeinsamer Unterricht Seit dem Schuljahr 2014/2015 stehen für den Gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern sowie für besondere pädagogische Förderung jährlich 82 Stellen zusätzlich zur Verfügung. Rechnerisch ergibt sich für diese 82 Stellen bei Anwendung des Personalkostensatzes von 71.700 Euro ein Mittelbedarf in Höhe von 5.879.400 Euro (71.700 Euro [Personalkostensatz E13] x 82 Stellen). Drucksache 7/584 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 Frühförderung Für die Absicherung der teilstationären und mobilen Frühförderung werden Personalausgaben über die Haushaltsansätze im Kapitel 0752 des Einzelplans 07 in den Titeln der Hauptgruppe 4 veranschlagt. Alle, über Personalausgaben hinaus, erforderlichen Ausgabepositionen sind im Titel 511.98 des Kapitels 0752 im Einzelplans 07 veranschlagt. Folgende Mittel sind dort in Anspruch genommen worden: Haushaltsjahr Ausgaben für Sachkosten der Frühförderung (Kapitel 0752 Titel 511.98) (in Euro) 2014 151.000,3 2015 166.000,8 2016 118.000,2 Angebot zum Erreichen der Berufsreife Mit dem Schuljahr 2014/2015 wurde das freiwillige 10. Schuljahr an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen etabliert mit dem Ziel, ein regionales zusätzliches ausgewogenes Angebot zum Erwerb der Berufsreife sicherzustellen. Nachfolgend ist der rechnerische Mittelbedarf in den Schuljahren dargestellt: Schuljahr Anzahl der Schulstandorte Anzahl der Klassen des freiwilligen 10. Schuljahres zusätzlich bereitgestellte Stellen rechnerischer Mittelbedarf (in Euro) Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 4 x 71.000,7 Euro 2014/2015 27 34 42 3.011.000,4 2015/2016 27 32 40 2.868.000,0 2016/2017 28 35 43 3.083.000,1