Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/586 7. Wahlperiode 12.06.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Durchführung des Programms „Lernen am anderen Ort“ in den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2016/2017 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele a) der Schulfahrten, b) der Studienfahrten und c) der Schüleraustausche wurden im laufenden Schuljahr 2016/2017 (Stichtag: 30. April 2017) durchgeführt (bitte nach Schulamtsbereichen und Schularten getrennt darstellen)? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Verwaltungsvorschrift „Lernen am anderen Ort“ regelt unter anderem das Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten. Es ist festgelegt, dass die Schulleitungen ihre Planungen für die jeweils im folgenden Kalenderjahr vorgesehenen mehrtägigen Schulfahrten in der Regel bis zum 15. November des vorangegangenen Jahres bei der zuständigen Schulbehörde vorlegen. Die Genehmigung zur Durchführung einer Schulwanderung oder einer Schulfahrt erteilt die Schulleitung. Gemäß der Verwaltungsvorschrift reichen die Schulen ihre kalenderjahrbezogene Planung bei der zuständigen Schulbehörde ein. Aus den Formularen geht jedoch nicht hervor, ob es sich um eine Schulfahrt, eine Studienfahrt oder um einen Schüleraustausch handelt. Drucksache 7/586 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Laut Landesreisekostengesetz können die Lehrkräfte und die Begleitpersonen ihre Reisekostenvergütung innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten beantragen. Es ist daher nicht möglich, zu einem Stichtag die Summe der tatsächlich durchgeführten Fahrten zu benennen. Dementsprechend liegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu den Fragen a) bis c) keine Angaben in statistisch ausgewerteter Form vor. 2. Welche Kosten sind bisher im Schuljahr 2016/2017 (Stichtag: 30. April 2017) für das Lehrerpersonal bei Schulfahrten, Studienfahrten, Schüleraustauschen und Wandertagen angefallen (bitte getrennt nach Art der Fahrt, Schularten und Schulämtern angeben)? Die Verwaltungsvorschrift „Lernen am anderen Ort“ sieht eine Erstattung der Reisekosten sowohl für Lehrkräfte als auch für die Begleitpersonen vor, sie werden jedoch bei der Abrechnung nicht gesondert erfasst. Nachfolgend ist zu beachten, dass nicht alle mit der Planung eingereichten Schulwanderungen und Schulfahrten tatsächlich zur Abrechnung gebracht werden. Auch sind nicht alle mit der Planung angezeigten Schulwanderungen mit Kosten verbunden. Im Kalenderjahr 2016 wurden für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen sowie die beruflichen Schulen folgende Schulwanderungen und Schulfahrten, unterteilt nach den Schularten, in der Summe zur Abrechnung gebracht: Legende: Grundschule (GS); Regionale Schule (RegS); Integrierte Gesamtschule (IGS); Kooperative Gesamtschule (KGS); Gymnasien (Gym); Förderschulen (FöS) Staatliches Schulamt GS RegS/RegS mit GS IGS/KGS/IGS mit GS/KGS mit GS Gym FöS Schwerin 91 114 35 113 43 Rostock* 331* 252* 147* 221* 198* Neubrandenburg 81 35 14 26 6 Greifswald 150 165 37 105 113 Berufliche Schulen 169 * Das Staatliche Schulamt Rostock hat alle eingereichten Abrechnungen einer Schulart beziffert. Die Staatlichen Schulämter Schwerin, Neubrandenburg und Greifswald haben die Zahl der durchgeführten Veranstaltungen je Schulart ermittelt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/586 3 Dementsprechend sind folgende Kosten für das Kalenderjahr 2016 angefallen: Staatliches Schulamt Schwerin 161.085,95 Euro Staatliches Schulamt Rostock 118.943,04 Euro Staatliches Schulamt Neubrandenburg 55.589,37 Euro Staatliches Schulamt Greifswald 157.846,74 Euro Berufliche Schulen 51.261,31 Euro Für das Kalenderjahr 2017 sind in der Anzahl folgende Schulwanderungen und Schulfahrten geplant: Staatliches Schulamt GS RegS/RegS mit GS IGS/KGS/IGS mit GS/KGS mit GS Gym FöS Schwerin 147 227 81 238 86 Rostock 174 236 208 212 119 Neubrandenburg 354 249 140 116 147 Greifswald 162 235 71 174 127 Berufliche Schulen 647 Im Kalenderjahr 2017 sind bis zum Stichtag 17.05.2017 für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen sowie für die beruflichen Schulen des Landes folgende Aufwendungen für Schulwanderungen und Schulfahrten abgerechnet worden: Staatliches Schulamt Schwerin 27.175,06 Euro Staatliches Schulamt Rostock 9.749,05 Euro Staatliches Schulamt Neubrandenburg 29.251,41 Euro Staatliches Schulamt Greifswald 13.981,40 Euro Berufliche Schulen 6.261,43 Euro 3. Welche Mittel stehen für das Schuljahr 2016/2017 für die Durchführung von Maßnahmen im Programm „Lernen am anderen Ort“ noch zur Verfügung? Für das Kalenderjahr 2017 stehen den öffentlichen allgemein bildenden und den beruflichen Schulen einschließlich Restmittelübertragung aus den vergangenen Haushaltsjahren und abzüglich der im Kalenderjahr 2017 bereits getätigten Ausgaben insgesamt noch 1.128.436,85 Euro zur Verfügung.