Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. August 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/588 7. Wahlperiode 09.08.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Stand der bewilligten Höhergruppierungen von Lehrerinnen und Lehrern, Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Verordnung zur Qualifizierung von Lehrkräften nach § 2 Absatz 5 und 6 des Lehrerbildungsgesetzes (Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung) wurde am 27. November 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und trat am 28. November 2015 in Kraft. Bis zum 30. April 2017 lagen 1.178 Erstanträge auf Zuerkennung einer Lehrbefähigung vor, aus der sich gegebenenfalls Höhergruppierungen ergeben können. Nach Inkrafttreten der Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung sind 1.013 vervollständigte Kurzanträge eingesandt worden, von denen bislang 991 geprüft werden konnten. Teilweise müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller Nachweise nachreichen. Nachdem mit dem Lehrerbildungsgesetz und mit der Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung dafür zielgerichtet die Grundlagen geschaffen wurden, ist es gelungen, die entstandenen Ansprüche - in vielen Fällen mit spürbaren Rückwirkungen - so umzusetzen, dass viele Lehrkräfte deutliche Einkommensverbesserungen verzeichnen können. 1. Wie viele Anträge von Lehrerinnen und Lehrern auf Höhergruppierung wurden bis zum 30.04.2017 gestellt und vollständig bearbeitet? 597 Anträge von Lehrerinnen und Lehrern wurden bis zum 30. April 2017 in Bearbeitung genommen. Zur Gesamtzahl der eingereichten Anträge wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Drucksache 7/588 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Höhergruppierungen von Lehrerinnen und Lehrern wurden antragsgemäß genehmigt (bitte im Verhältnis zur Gesamtzahl der eingereichten Anträge darstellen)? Höhergruppierungen werden sukzessive auf Grundlage der Zuerkennungen nach der Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung bewilligt. Die Verfahren zur Neueingruppierung, die der personalrechtlichen Mitbestimmung unterliegen, wurden eingeleitet. Bis zum 30. April 2017 erfolgten 516 Zuerkennungen von Lehrbefähigungen für Lehrerinnen und Lehrer. Bis zum 30. April 2017 - wurden 609 Anträge von Lehrerinnen und Lehrern eingereicht, bei denen - in 516 Fällen die Zuerkennung einer Lehrbefähigung erfolgte, die in - 361 Fällen zu einer Höhergruppierung führte. 3. Wie viele Anträge von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern auf Höhergruppierung wurden bis zum 30.04.2017 gestellt und vollständig bearbeitet? 394 Anträge von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern wurden bis zum 30. April 2017 in Bearbeitung genommen. Zur Gesamtzahl der eingereichten Anträge wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Wie viele Höhergruppierungen von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern wurden antragsgemäß genehmigt (bitte im Verhältnis zur Gesamtzahl der eingereichten Anträge darstellen)? Höhergruppierungen werden sukzessive auf Grundlage der Zuerkennungen nach der Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung bewilligt. Die Verfahren zur Neueingruppierung, die der personalrechtlichen Mitbestimmung unterliegen, wurden eingeleitet. Bis zum 30. April 2017 erfolgten 262 Zuerkennungen von Lehrbefähigungen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Bis zum 30. April 2017 - wurden 404 Anträge von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern eingereicht, bei denen - in 262 Fällen die Zuerkennung einer Lehrbefähigung erfolgte, die in - 220 Fällen zu einer Höhergruppierung führte. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/588 3 5. Aus welchen Gründen wurden antragsgemäße Höhergruppierungen von Lehrerinnen und Lehrern sowie Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern versagt (bitte die Gründe aufführen und nach Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern sowie Lehrerinnen und Lehrern aufschlüsseln)? Die folgende Tabelle führt Gründe für die Fälle auf, in denen keine Zuerkennung einer Lehrbefähigung erfolgen konnte. Mehrfachnennung ist möglich. Lehrerinnen/ Lehrer Seiteneinsteigerinnen/ Seiteneinsteiger Beschäftigungszeit zu gering 54 80 Befristete Tätigkeit 1 22 Angestrebtes Lehramt liegt vor 10 - Fehlender Nachweis einer hauptberuflichen Tätigkeit für die angestrebte Lehrbefähigung 14 - Keine Tätigkeit im Schuldienst 2 6 Fehlende Eignung - 14 Sonstiges - 10 Es gibt Fälle, in denen trotz Zuerkennung einer Lehrbefähigung aus tariflichen Gründen eine Höhergruppierung nicht erfolgen konnte. Davon sind 25 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sowie 64 Lehrerinnen und Lehrer betroffen. Weitere Gründe für eine nicht erfolgte Höhergruppierung sind die noch ausstehende Bearbeitung, der aktuelle Einsatz sowie ein mögliches Ausscheiden von Lehrkräften aus dem Schuldienst.