Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/596 7. Wahlperiode 08.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Planungskosten für die Ortsumgehung Mirow und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der grundsätzliche Planungsauftrag für die Ortsumfahrung (OU) Mirow (West- und Südabschnitt) erfolgte Anfang der 1990er-Jahre. Mit Abschluss der Linienbestimmung durch den Bund im Jahr 2009 konnten die Planungen intensiviert werden. Der Plan zum Neubau der Ortsumgehung wurde im Jahr 2015 für den Südabschnitt beklagt. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Überarbeitung der Unterlagen insbesondere im Hinblick auf die umwelt- und naturschutzfachlichen Untersuchungen. 1. In welcher Höhe und konkret wofür sind bislang für das Straßenbauprojekt „Ortsumgehung Mirow“ Planungskosten angefallen? Woraus sind diese beglichen worden (bitte aufschlüsseln nach etwaigen Einzelpositionen)? Die Planungsausgaben für die beiden Abschnitte belaufen sich auf etwa insgesamt 2.074.000 Euro (Stand: 24. Mai 2017), davon entfallen 388.000 Euro auf Voruntersuchungen der Gesamtstrecke. Dazu zählen unter anderem die Umweltverträglichkeitsstudie, Verkehrsuntersuchungen und die Linienplanung für das Raumordnungsverfahren. Ferner wurden bisher für die konkreten Planungen des Südabschnittes Ausgaben in Höhe von 1.006.000 Euro und des Westabschnittes in Höhe von 679.000 Euro geleistet. Drucksache 7/596 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Hierzu zählen unter anderem die Baugrunduntersuchungen, die Ingenieurvermessungen, die Entwurfsplanung der Strecke, die Objektplanung der Ingenieurbauwerke, der landschaftspflegerische Begleitplan und die schalltechnischen Untersuchungen. Im Zusammenhang mit dem Klageverfahren wurde eine Überarbeitung der Antragsunterlagen erforderlich. Die bisherigen Ausgaben dafür belaufen sich auf etwa 170.000 Euro. Die Mittel für die Planung von Bundesfernstraßen sind im Landeshaushalt veranschlagt. 2. Mit welchen weiteren Planungskosten rechnet die Landesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund der im Zuge des anhängigen Rechtsstreits nunmehr notwendigen Überarbeitungen der Planung? Bis zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses sind weitere Ausgaben in Höhe von etwa 282.000 Euro gebunden. Davon sind circa 252.000 Euro für die Umplanungen infolge des Klageverfahrens notwendig. Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bis zur Ausschreibung der Bauleistungen wird nochmals mit Planungsausgaben von schätzungsweise 575.000 Euro gerechnet.