Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/599 7. Wahlperiode 27.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Migrantengewalt in Schwerin 2016/2017 und ANTWORT der Landesregierung Laut BILD vom 16.05.2017 stoßen die Polizeikräfte in Schwerin zunehmend „an ihre Belastungsgrenze.“ Seit dem Sommer 2016 wurden 166 Fälle gezählt, die unter Beteiligung von hauptsächlich syrischen Zuwanderern gezählt werden mussten. 1. Welche Straftaten fielen unter die oben genannten 166 Fälle (bitte auflisten nach Anzahl und Art der Straftat)? 2. Welche weiteren Delikte sind in dem oben genannten Kontext seit Juni 2016 erfasst worden (bitte auflisten nach Anzahl und Art der Delikte)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Es ist nicht bekannt, welche 166 Fälle zur Disposition stehen sollen. Die nachstehende Tabelle enthält die Straftaten, die durch Zuwanderer in der Zeit vom 01.06.2016 bis zum 31.12.2016 in der Stadt Schwerin begangen und deshalb in der Polizeilichen Kriminalstatistik zu erfassen waren. Da die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2017 noch nicht fertiggestellt ist, können begangene Straftaten für das Jahr 2017 nicht belastbar dargestellt werden. Drucksache 7/599 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Anzahl der durch Zuwanderer in der Zeit vom 01.06.2016 bis zum 31.12.2016 in Schwerin begangenen Straftaten Straftat Anzahl der Fälle Körperverletzung 29 Gefährliche Körperverletzung 27 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 48 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 26 Raub 9 Bedrohung 19 Sonstige Nötigung 4 Beleidigung ohne sexuelle Grundlage 13 Sonstige Sachbeschädigung 10 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht 1 Falsche Verdächtigung 2 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung 10 Rauschgiftdelikte 11 Straftaten gegen sonstige strafrechtliche Nebengesetze 11 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 5 Betrug 66 Unterschlagung 1 Urkundenfälschung 5 3. Wie viele Ermittlungsverfahren sind im Zuge der oben genannten 166 Fälle eingeleitet worden? 4. Wie viele Verhandlungen und Verurteilungen fanden im Kontext der oben genannten 166 Fälle bisher statt? 5. Wie viele Mehrfachtäter sind im Kontext der oben genannten 166 Fälle aufgetreten (bitte alle Personen mit mehr als einer Anzeige anonymisiert aufzählen)? Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Grundsätzlich werden zu allen polizeibekannten Straftaten Ermittlungsverfahren eingeleitet. In Ermangelung konkreter Informationen über die genannten 166 Fälle können keine Angaben zu den damit im Kontext stehenden Verhandlungen, Verurteilungen und Mehrfachtätern getätigt werden.