Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/603 7. Wahlperiode 19.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Aufenthaltsrechtliche Folgen von „Kirchenasyl“ und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Fälle von „Kirchenasyl“ gab und gibt es seit dem 01.01.2010 in Mecklenburg-Vorpommern (bitte jeweils Ort, Kirchengemeinde, Anzahl der Personen und deren Herkunft, Dauer des „Kirchenasyls“ angeben)? Eine Statistik über vergangene Fälle von Kirchenasyl wird nicht geführt und ist auch nicht aus den Fachprogrammen der Ausländerbehörden auszulesen. Daher kann jeweils nur eine stichtagsbezogene Abfrage aktueller Kirchenasylfälle erfolgen. Eine händische Ermittlung aller Kirchenasylfälle seit dem 1. Januar 2010 würde bedeuten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden sämtliche und damit mehrere Tausend Akten von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern seit Anfang 2010 einzeln sichten müssten. Dies wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Drucksache 7/603 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die nach Auskunft der Ausländerbehörden derzeit in Mecklenburg-Vorpommern gewährten Fälle von Kirchenasyl (Stichtag 23. Mai 2017) können der folgenden Tabelle entnommen werden: Personen Herkunft Kirchengemeinde Ort Beginn 4 (Einzelpersonen ) Somalia Evangelische Kirchengemeinde Tribsees 03.04.2017 1 Somalia Evangelische Kirchengemeinde St. Bartholomäus Ribnitz-Damgarten 07.04.2017 1 Somalia Evangelisch-Lutherische Pfarramt St. Nikolai Wismar 20.04.2017 1 Iran Evangelische Freikirche Gemeinde Gottes Ludwigslust 04.05.2017 1 Iran Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Hohen Viecheln 06.04.2017 1 Eritrea Evangelisch-Lutherische Innenstadtgemeinde Rostock 26.04.2017 1 Iran Freie evangelische Gemeinde Schwerin 06.03.2017 3 (Familie) Afghanistan Evangelisch-Lutherische Petrusgemeinde Schwerin 03.05.2017 1 Somalia Evangelische Kirchengemeinde St. Bartholomäus Ribnitz-Damgarten 03.04.2017 1 Eritrea Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Nikolai Wismar 20.04.2017 1 Eritrea Evangelische Freikirche Ludwigslust 15.04.2017 1 Afghanistan Kirchgemeinde Lohmen Lohmen 04.04.2017 1 Afghanistan Kirchgemeinde Lohmen Lohmen 08.03.2017 1 Afghanistan Evangelische Johanneskirchengemeinde Greifswald 04.04.2017 2 (Einzelpersonen ) Eritrea Kirchengemeinde Bülow Bülow 26.03.2017 1 Eritrea Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde St. Nikolai Wismar 20.04.2017 1 Iran Evangelisch-Lutherische Petrusgemeinde Schwerin 10.04.2017 1 Eritrea Evangelisch-Lutherische Kirche Laage 24.10.2016 1 Afghanistan Johannes-Kirchgemeinde Greifswald 03.08.2016 1 Ghana Luther-Auferstehungsgemeinde Stralsund 29.11.2016 4 (Familie) Albanien Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Hohen Viecheln 09/2016 1 Russische Föderation Evangelische Kirchengemeinde Kalkhorst 31.03.2017 1 Afghanistan Evangelische Johannesgemeinde Greifswald 16.08.2016 1 Iran Evangelisches Pfarramt St. Jacobi Greifswald 22.11.2016 1 Irak Evangelisches Pfarramt St. Jacobi Greifswald 28.03.2017 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/603 3 Personen Herkunft Kirchengemeinde Ort Beginn 6 (Familie) Afghanistan Kirchengemeinde Lubmin-Wusterhusen Wusterhusen 21.12.2016 1 Ägypten Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Bad Doberan Bad Doberan 20.12.2016 1 Eritrea Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Bad Doberan Bad Doberan 24.01.2017 1 Somalia Evangelisch-Lutherische Innenstadtgemeinde Rostock Rostock 01.02.2017 43 Gesamt 2. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Personen haben Deutschland seit der Beendigung des „Kirchenasyls“ verlassen? a) Wie viele Ausreisen erfolgten freiwillig? b) Wie viele Ausreisen erfolgten durch Abschiebung in ihr Herkunftsland ? c) Wie viele der Ausreisen erfolgten durch Rücküberführung in einen anderen EU-Mitgliedstaat? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Wie bereits zu Frage 1 dargestellt, werden keine Statistiken über vergangene Fälle von Kirchenasyl geführt. 3. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Personen bleiben ausreisepflichtig, sind also nur geduldet (bitte jeweils den Grund für die Duldung angeben)? Von den Personen, die sich aktuell im Kirchenasyl befinden, haben 34 Personen derzeit keine gültige Duldung. Eine Person ist im Besitz einer Duldung wegen fehlender Reisedokumente, sieben Personen sind im Besitz von Duldungen aus sonstigen Gründen. Eine Person hat sich ins Kirchenasyl begeben, bevor die Ausreisepflicht vollziehbar wurde. Drucksache 7/603 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Personen haben eine Aufenthaltserlaubnis als Flüchtling erhalten (bitte jeweils den Grund für die Erteilung dieses Aufenthaltstitels angeben)? 5. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Personen haben eine Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte erhalten (bitte jeweils den Grund für die Erteilung dieses Aufenthaltstitels angeben)? 6. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Personen haben eine Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigte erhalten (bitte jeweils den Grund für die Erteilung dieses Aufenthaltstitels angeben)? 7. Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Personen haben eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten (bitte jeweils den Grund für die Erteilung dieses Aufenthaltstitels angeben)? Die Fragen 4 bis 7 werden zusammenhängend beantwortet: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 8. In wie vielen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen sind Klagen anhängig? In 20 Fällen der aktuell gewährten Kirchenasyle sind Klagen anhängig.