Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/605 7. Wahlperiode 14.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Erfahrungen mit Zuwanderung und Integration sowie interkulturelle Sensibilität in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In der Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Fortschreibung, 2010) ist auf Seite 10 Folgendes zu lesen: „Die Erfahrungen der einheimischen Bevölkerung mit Zuwanderung und Integration sowie die interkulturelle Sensibilität sind in weiten Teilen des Landes eher gering entwickelt.“ 1. In welchen Teilen des Landes sind die Erfahrungen der einheimischen Bevölkerung mit Zuwanderung und Integration sowie die interkulturelle Sensibilität eher gering entwickelt? 2. In welchen Teilen des Landes sind die Erfahrungen der einheimischen Bevölkerung mit Zuwanderung und Integration sowie die interkulturelle Sensibilität eher höher entwickelt? 3. Welcher ist der Bezugsrahmen, zu dem dieser Vergleich angestellt wird? 4. Worauf stützt sich die im Konzept getätigte Behauptung (bitte Belege aufführen)? Die Fragen 1, 2, 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/605 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Angesichts des 2010 gemessenen Ausländeranteils von 1,8 Prozent an der Gesamtbevölkerung im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern kann davon ausgegangen werden, dass große Teile der Bevölkerung - insbesondere abseits größerer Städte - kaum Gelegenheit hatten, Erfahrungen im Umgang mit Zuwanderung und Integration zu sammeln und dabei interkulturelle Sensibilität zu entwickeln. Die Situation war zudem geprägt durch eine deutliche Tendenz zur Abwanderung, sobald der Aufenthaltsstatus der Zugewanderten dies zuließ. Diese Fluktuation, die besonders den ländlichen Raum betraf, führte dazu, dass der Anteil der Menschen ohne gesicherten Aufenthalt im Land relativ hoch war. Die Rahmenbedingungen für Menschen mit ungeklärter Bleibeperspektive - wie die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, fehlende Zugänge zu Integrationsangeboten oder zum Arbeitsmarkt - verhinderten weitgehend, dass sich Kontakte im Alltag sowie über Arbeit und Beruf ausreichend entwickeln konnten. Diese Situation war für alle ostdeutschen Bundesländer (mit Ausnahme Berlins) mit einer relativ jungen Einwanderungsgeschichte kennzeichnend und hob sich damit von den Einwanderungserfahrungen im sonstigen Bundesgebiet deutlich ab. 5. Verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Erfahrungen der einheimischen Bevölkerung mit Zuwanderung und Integration sowie die interkulturelle Sensibilität in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt zu steigern? Wenn ja, a) seit wann? b) warum? c) wie? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung sieht Zuwanderung und Integration als Chance und Bereicherung für Mecklenburg-Vorpommern. Bereits in ihren 2003 verabschiedeten „Leitlinien zur Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern“ hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass sie „das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft aktiv und bewusst“ gestalten will. Dies schließt seitens der Einheimischen und der Zugewanderten die Bereitschaft zu kultureller Offenheit, zum Leben in einer zunehmend pluralen Gesellschaft und zu interkultureller Lernbereitschaft mit ein. Die Landesregierung hat 2006 erstmalig eine „Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern“ erarbeitet und diesen Prozess mit der 2011 verabschiedeten ersten Fortschreibung der Konzeption fortgesetzt. Das Ziel, die interkulturelle Sensibilität der Bevölkerung zu steigern, wird auf der Basis der in der geltenden Konzeption beschriebenen Ziele und Maßnahmen in allen Handlungsfeldern umgesetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/605 3 6. Gibt es Programme und Maßnahmen, die einzig auf das Ziel ausgerichtet sind, die Erfahrungen der einheimischen Bevölkerung mit Zuwanderung und Integration sowie die interkulturelle Sensibilität zu steigern? Wenn ja, a) welche? b) welche sind die Zielgruppen? c) wie erfolgreich schätzt die Landesregierung die bisherigen Bemühungen ein? Die Fragen 6, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung fördert die interkulturelle Offenheit und die gegenseitige Akzeptanz über mehrdimensional ausgerichtete Programme, die sowohl die zugewanderte als auch die gesamte Bevölkerung einbeziehen und es ermöglichen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und Integration als wechselseitigen Prozess zu gestalten. 7. Wurden aufgrund der im Vortext genannten Feststellung zu den in verschiedenen Landesteilen unterschiedlich ausgeprägten Erfahrungen der einheimischen Bevölkerung mit Zuwanderung und Integration sowie der unterschiedlich ausgeprägten interkulturellen Sensibilität Maßnahmen mit regionalem Schwerpunkt eingeleitet, um in einigen Landesteilen die Entwicklung besonders zu fördern (bitte Maßnahmen nach Landesteilen aufschlüsseln)? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 verwiesen. Maßnahmen mit regionalem Schwerpunkt wurden nicht eingeleitet. Anliegen war es vielmehr, in allen ländlichen Regionen des Landes abseits von Ballungsgebieten das Netz an integrationsbegleitenden Angeboten, insbesondere mit Sprachkursen und der Migrationsberatung, landesweit möglichst ausgewogen zu gewährleisten.