Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/606 7. Wahlperiode 12.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Integrationsförderung in Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Der Nordkurier berichtete am 14.02.2017, dass in Nordrhein-Westfalen 45 Integrationsbeauftragte für alle dortigen Justizvollzugsanstalten eingestellt wurden. 1. Gibt es interkulturell geschulte Bedienstete in den Justizvollzugsanstalten Mecklenburg-Vorpommerns? a) Wenn ja, wie viele? b) Wenn ja, wie wurden diese geschult? c) Wenn nicht, ist eine solche Schulung geplant? Zu 1 und a) Ja. Seit mehreren Jahren werden Bedienstete des Justizvollzuges interkulturell geschult. Aufbereitete statistische Erhebungen der Zahl der geschulten Bediensteten liegen nur für das Jahr 2016 vor. Insgesamt sind in jenem Jahr 105 Bedienstete interkulturell geschult worden. Drucksache 7/606 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu b) und c) An der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow haben in 2016 im Rahmen der Fortbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges insgesamt sechs Veranstaltungen stattgefunden, in denen die Bediensteten interkulturell geschult worden sind. Drei Veranstaltungen haben sich mit interkulturellen Kompetenzen befasst (Schwerpunkte Syrien, Afghanistan, Albanien). Je eine Veranstaltung war den Schwerpunkten Islamistischer Terrorismus, Besonderheiten russisch-eurasischer Strafgefangener und Islam und Islamismus heute gewidmet. Das Programm aus dem Jahr 2016 wird in diesem Jahr fortgesetzt. 2. Gibt es Integrationsbeauftragte in den Justizvollzugsanstalten Mecklenburg-Vorpommerns? a) Wenn ja, wie viele? b) Wenn ja, in welchen Justizvollzugsanstalten sind sie tätig? c) Wenn nicht, warum nicht? In den Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Integrationsbeauftragten. Zu a) und b) Entfällt. Zu c) Die Zahl ausländischer Inhaftierter in Mecklenburg-Vorpommern ist im Vergleich zu anderen Bundesländern gering. Am 23.05.2017 waren von insgesamt 1.040 Gefangenen 123 Personen ausländischer Herkunft (12 Prozent), aufgeteilt in 37 Nationalitäten. Im Hinblick auf die kleine Zahl der in den einzelnen Anstalten inhaftierten ausländischen Gefangenen rechtfertigt sich der Einsatz von Integrationsbeauftragten nicht. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise beträgt der Anteil ausländischer Gefangener dagegen rund 28 Prozent bei einer Gesamtbelegung von rund 15.500 Inhaftierten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/606 3 3. Gibt es spezielle Programme für ausländische Inhaftierte und deutsche Inhaftierte mit Migrationshintergrund in den Justizvollzugsanstalten Mecklenburg-Vorpommerns, um ihre Integration zu fördern? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nicht, beabsichtigt die Landesregierung, solche Programme zu schaffen? Zu 3, a) und b) Der Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern konzentriert sich im Rahmen der bestehenden Gesetze zum Justizvollzug darauf, Ausländer und Deutsche im Strafvollzug gleich zu behandeln. Diese Bemühungen erstrecken sich insbesondere auf den Abbau der Sprachbarriere sowie auf Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung. In allen Anstalten des Landes werden daher Deutschkurse für ausländische Gefangene angeboten. In einer Vielzahl von Fällen werden auch Dolmetscher eingesetzt. Ziel aller Maßnahmen ist es, eine möglichst gute Integration der ausländischen Gefangenen in den Haftalltag zu ermöglichen.