Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/609 7. Wahlperiode 26.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Bürgerwehren in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie definiert die Landesregierung „Bürgerwehren“? Eine Legaldefinition des Begriffes „Bürgerwehr“ ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Bürgerwehr oder die Bürgergarde ist eine im 19. Jahrhundert aus der Waffenpflicht der Bürger zur Verteidigung ihrer Stadt hervorgegangene militärähnliche Einrichtung, welche vor allem in und seit der Märzrevolution 1848 von entscheidender Bedeutung war, um die Wehrfähigkeit sicherzustellen. Mit der Entwicklung der stehenden Heere im Zuge der Entstehung des modernen Staates im heutigen Sinne und der damit einhergehenden Herausbildung des Gewaltmonopols des Staates verlor diese Art von Bürgerwehren ihre Bedeutung. Nach Ansicht der Landesregierung finden sich in Bürgerwehren der heutigen Art selbst ernannte Ordnungshüter zusammen, die ohne staatlichen Auftrag Recht und Ordnung in die eigene Hand nehmen wollen. Drucksache 7/609 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Gab oder gibt es sogenannte Bürgerwehren in Mecklenburg- Vorpommern (bitte jeweils Zeitraum der Aktivität, Ort und Stärke der sogenannten Bürgerwehr angeben)? Im Jahr 2015 waren in Güstrow und in Waren „Bürgerwehren“ aktiv, die maßgeblich von Rechtsextremisten bestimmt wurden. Darüber hinaus waren gelegentlich vorübergehende Internetauftritte mit der Bezeichnung „Bürgerwehr“ erkennbar. Damit einhergehende Aktivitäten konnten nicht beobachtet werden. Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Worin sieht die Landesregierung die Ursache für die Bildung von sogenannten Bürgerwehren? Die in Mecklenburg-Vorpommern bekannt gewordenen Aufrufe zur Gründung einer „Bürgerwehr“, wie zum Beispiel in Waren und Güstrow, sind vordergründig auf Profilierungsversuche rechtsextremer Personen zurückzuführen. Offen propagierte Ziele dieser „Bürgerwehren“ waren „Güstrower vor Ausländerkriminalität zu schützen“ beziehungsweise in Waren „Straftaten zu verhindern und aufzuklären“. Daneben nehmen diese Bürgerwehren für sich in Anspruch, ein vermeintliches Vakuum im Gewaltmonopol des Staates ausfüllen zu müssen. 4. Welche Haltung hat die Landesregierung zu sogenannten Bürgerwehren? In der Bundesrepublik Deutschland verfügt allein der Staat über das Gewaltmonopol. Bezüglich der inneren Sicherheit wird dieses Gewaltmonopol durch die Polizei ausgeübt. Bürgerwehren haben in der Sicherheitsarchitektur Mecklenburg-Vorpommerns keinen Platz. Die Bürgerinnen und Bürger tragen als Zeugen und Hinweisgeber entscheidend dazu bei, dass die Polizei ihre Sicherheitsaufgaben erfolgreich wahrnehmen kann. Darüber hinaus können sich engagierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Ehrenamtes in die Präventionsarbeit vor Ort, zum Beispiel in die Kommunalen Präventionsräte, einbringen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/609 3 5. Welche Strategien gibt es im Umgang mit sogenannten Bürgerwehren? In Mecklenburg-Vorpommern ist das Phänomen der Gründung von Bürgerwehren bisher lediglich im niederschwelligen Bereich feststellbar. So liegen dem polizeilichen Staatsschutz derzeit keine Erkenntnisse zu (tatsächlichen) Aktivitäten von Bürgerwehren im eigentlichen Sinne in Mecklenburg-Vorpommern vor. Ein Problem besteht darin, zu verifizieren, ob eine Bürgerwehr tatsächlich existiert oder beispielsweise lediglich in sozialen Netzwerken präsent ist. Anlassbezogen wurden durch die Polizeibehörden entsprechende Einsatzkonzeptionen erstellt. 6. Gibt es Kooperationen von Polizei und sogenannten Bürgerwehren? Nein, es gibt keine Kooperation von Polizei und sogenannten Bürgerwehren. 7. Konnten sogenannte Bürgerwehren in Mecklenburg-Vorpommern bereits Straftaten vereiteln beziehungsweise Tatverdächtige stellen und der Polizei übergeben (bitte Anzahl der Erfolge, Art des Erfolgs, Ort und Datum angeben)? „Erfolge“ von Bürgerwehren sind der Landesregierung nicht bekannt. Ein Berichtswesen dazu existiert nicht. 8. Ist das Land bestrebt, die Polizeipräsenz in Orten mit Bürgerwehren zu erhöhen? Die Landesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, die Polizeipräsenz an bestimmten Orten aufgrund von sogenannten „Bürgerwehren“ zu erhöhen. Drucksache 7/609 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 9. Gibt es besondere Maßnahmen, die darauf abzielen, das Sicherheitsgefühl der Bürger in Orten mit Bürgerwehren zu stärken? Die Landesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls in diesem Kontext zu treffen. 10. Gibt es besondere Maßnahmen, die darauf abzielen, das Sicherheitsgefühl der Bürger in Grenzregionen allgemein zu stärken? Im Bereich der Polizeiinspektion Anklam wurde eine Rahmenkonzeption zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität und der grenzüberschreitenden Kriminalität initiiert. Ziele sind neben der Senkung der Anzahl der Eigentumsdelikte und der Erhöhung der Aufklärungsquote die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.