Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/611 7. Wahlperiode 12.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Zufahrt zur Insel Usedom über die Bundesstraße 110 bei Zecherin und ANTWORT der Landesregierung Die Bundesstraße 110 im Bereich Johannishof/Pinnow - Zecheriner Brücke führt durch eine maritime Ausgleichsfläche, die von der Firma Nordstream für den Bau der Ostseepipelines angelegt wurde. Seit der Anlegung dieser Ausgleichsfläche ist es zu mehreren Überschwemmungen der Bundesstraße gekommen mit der Folge deren teilweisen Sperrung. Auch die Gefahr der Unterspülung der B 110 und damit verbundene Fahrbahnschäden stehen zukünftig zu befürchten. 1. Wann ist es geplant, den oben genannten Abschnitt der B 110 durch einen geeigneten Sachverständigen auf mögliche Gefahren hin zu untersuchen, die von der maritimen Ausgleichsfläche entlang der Straße ausgehen? Die Untersuchungen haben bereits stattgefunden. Aus den Gutachten und Setzungsmessungen ergeben sich keine Erkenntnisse, wonach eine Gefahr von Unterspülungen besteht. Bei den jüngsten Überflutungen handelt es sich vielmehr um Hochwasserereignisse, die nicht im Zusammenhang mit der Renaturierung des Polders stehen. Die Wasserspiegelveränderung durch die Polderrenaturierung führt zudem nicht zu einem Verlust der Tragfähigkeit des Straßendammes. Es wird daher von einer sicheren Gestaltung der Verkehrsanlagen ausgegangen . Drucksache 7/611 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Sind unabhängig davon Maßnahmen zur Sicherung der An- und Abfahrt zum und vom Süden der Insel Usedom geplant? Wenn ja, welche? Nein. Allerdings bedarf auch die Bundesstraße (B) 110 der regelmäßigen Unterhaltung. In Abhängigkeit von verfügbaren Haushaltsmitteln ist in den nächsten Jahren eine Fahrbahndeckenerneuerung vor und hinter der Zecheriner Brücke erforderlich. Hierzu notwendige Untersuchungen der Fahrbahn einschließlich des Untergrundes werden derzeit durchgeführt. Das Verkehrsleitkonzept wird mit den zuständigen Stellen abgestimmt. 3. Wurden bei der Planung der Ausgleichsfläche entlang der B 110 mögliche Schäden für die Bundesstraße in die Erwägungen zur Standortwahl einbezogen? Ja. Die Ersatzmaßnahme E6 „Polder Pinnow und Polder Immenstädt“ wurde überhaupt erst erforderlich, weil die ursprüngliche Ersatzmaßnahme E1 im Bereich Peenemünde aufgrund der Kampfmittelbelastung der betreffenden Fläche nicht realisierbar war. Bei der Standortwahl der Ersatzmaßnahme waren primär naturschutzfachliche Erwägungen ausschlaggebend. Der Planfeststellungsbeschluss stellt jedoch fest, dass die straßenbauliche Ausführungsplanung zur Sicherung des vorhandenen Straßendammes der B 110 und für den Radwegebau mit dem zuständigen Straßenbauamt und der Gemeinde Murchin abzustimmen und zur Prüfung und Freigabe vorzulegen sind. Die sodann erstellte Ausführungsplanung greift dies straßenbaulich und wasserbautechnisch auf. Es erfolgten Maßnahmen zur Sicherung der Bundesstraße, zum Beispiel durch ein Kammerdeckwerk an der nordöstlichen Böschungsseite. 4. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um zukünftig negative Auswirkungen von Ausgleichsmaßnahmen schon im Vorfeld, also in der Planungsphase, zu verhindern? Planungen haben von Gesetzes wegen grundsätzlich Folgenabschätzungen vorzunehmen, die erforderlichenfalls auch durch Monitoringmaßnahmen zu unterlegen sind. Hierbei fließen auch stets die Ergebnisse der Beteiligung der Betroffenen, der Träger öffentlicher Belange und der Verbände mit ein. Gesonderter Festlegungen von Maßnahmen durch die Landesregierung bedarf es daher nicht.