Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/612 7. Wahlperiode 12.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Genehmigungsverfahren für die zweite Ostsee Pipeline und ANTWORT der Landesregierung Die Nord Stream 2 AG plant den Bau einer zweiten Ostsee Pipeline. Innerhalb des Genehmigungsverfahrens wurde durch die Nord Stream 2 AG die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern („LGMV“) mit der Suche nach geeigneten Ausgleichsflächen auf der Insel Rügen beauftragt. Mehrheitsgesellschafter der LGMV ist das Land Mecklenburg- Vorpommern, Aufsichtsratsvorsitzender der LGMV ist der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist als oberste Naturschutzbehörde Genehmigungsbehörde für das Bauvorhaben von Nord Stream 2. 1. Wann ist der Aufsichtsrat der LGMV über die Anschreiben der LGMV an die Eigentümer derjenigen Flächen, die als Ausgleichsflächen für die zweite Ostsee Pipeline in Betracht kommen, in Kenntnis gesetzt worden? Der Aufsichtsrat der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH ist in seiner Sitzung am 28.11.2016 über den Auftrag der Nord Stream 2 AG unterrichtet worden, die notwendige Flächenverfügbarkeit für die Realisierung der dritten und vierten Gasleitung herzustellen. Dem Aufsichtsrat wurden dann in der nächsten regulären Sitzung am 24.04.2017 auch die aktuellen Schwierigkeiten bei der Auftragsabwicklung dargestellt, die sich aufgrund der Einwendungen der betroffenen Landwirte in Bezug auf die Flächenbereitstellung ergeben. Drucksache 7/612 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dabei wurde auch das Schreiben der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH an die Landwirte und deren Reaktion darauf ausführlich diskutiert. Es bestand für die Geschäftsführung der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH allerdings keine Veranlassung, über den wörtlichen Inhalt des Schreibens der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH an die Landwirte zu berichten. 2. Hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt als oberste Naturschutzbehörde ihr Einverständnis zum Bauantrag von Nord Stream 2 unter der Bedingung des Bestehens ausreichend effektiver Renaturierungsmaßnahmen erteilt? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Nein, ein Einverständnis der obersten Naturschutzbehörde zum Antrag der Nord Stream 2 AG wurde nicht unter Bedingungen erteilt. Derzeit findet die Prüfung der Unterlagen durch die zuständigen Naturschutzbehörden statt. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht in § 15 vor, dass der Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft verpflichtet ist, unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen oder zu ersetzen. 3. Werden andere Renaturierungsmaßnahmen als die Vernässung von Ackerflächen in Betracht gezogen? Wenn ja, welche? In den Antragsunterlagen der Nord Stream 2 AG werden auch andere Kompensationsmaßnahmen aufgeführt, wie etwa die Anlage von Wäldern mit standortheimischen Baum- und Straucharten, die Anlage beziehungsweise die vollständige Wiederherstellung von Kleingewässern , die Durchführung eines Weidemanagements auf Grünland sowie die Anlage von Feldhecken und Feldgehölzen. Sollten die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen nicht umsetzbar sein, sind weitere Maßnahmen in Betracht zu ziehen.