Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juni 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/614 7. Wahlperiode 26.06.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Kontrollen hat das Sachgebiet Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Stralsund in den Jahren 2015 und 2016 auf dem Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns jeweils durchgeführt? 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Kontrollen waren verdachtsunabhängige Prüfungen? 3. Wie viele der in Frage 1 genannten Kontrollen wurden aufgrund eines bestehenden Verdachtes vollzogen? a) Wie oft wurde dabei Hinweisen von Behörden nachgegangen? b) Wie oft wurde dabei Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen? 4. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015 und 2016 jeweils wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung in Mecklenburg- Vorpommern überführt? 5. Welchen Branchen werden die in Frage 4 aufgeführten Fälle zugeordnet (z. B. Baugewerbe, Gastronomie)? 6. Wie viele der in Frage 4 aufgeführten Personen waren deutsche Staatsangehörige ? Die Fragen 1 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/614 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das Hauptzollamt Stralsund als örtlich zuständige Behörde der Bundeszollverwaltung untersteht dem Bundesministerium der Finanzen. In jenem Ressort liegt die Zuständigkeit für die Aufdeckung und Verfolgung der Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Die Zuständigkeit der Landesregierung besteht in folgenden Fällen: - Betrieb eines Gewerbes ohne die entsprechende Anzeige nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) beziehungsweise ohne Vorliegen einer Reisegewerbekarte nach § 55 GewO, - Selbstständiges Ausüben eines Gewerbes ohne Eintragung in die Handwerksrolle und - Lehrlingsausbildung ohne fachliche Eignung beziehungsweise ohne Eintragung in die Lehrlingsrolle. Im Rahmen der oben genannten Landeszuständigkeiten wurden im Jahr 2015 in Mecklenburg- Vorpommern Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen 30 Personen und im Jahr 2016 insgesamt gegen 29 Personen geführt. Die Verfahren sind den Branchen: Baugewerbe, Friseurhandwerk, Kfz-Gewerbe, Garten- Landschaftsbau, Dachdecker und Heizungsbau zuzuordnen. In allen Fällen richteten sich die Verfahren gegen deutsche Staatsangehörige. 7. Wie viele der in Frage 6 aufgeführten Personen waren zum Zeitpunkt der Überführung Empfänger von Sozialleistungen? 8. Wie viele der in Frage 4 aufgeführten Personen waren Ausländer (bitte jeweils die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel angeben)? a) Wie viele dieser Personen waren zum Zeitpunkt der Überführung Empfänger von Sozialleistungen? b) Wie viele dieser Personen verfügten nicht über eine Arbeitserlaubnis ? Die Fragen 7, 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 wird verwiesen. Darüber hinaus gehende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.